Abschlussbericht Fachratswahlen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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Probleme bei der Umsetzung  
 
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Die nächste&nbsp;Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen:
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Die nächste&nbsp;Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen:  
  
Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da,<br>Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät<br>auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der<br>Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3)<br>Punkt 3)<br>Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche<br>Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen<br>Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber<br>überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht.<br>Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade<br>deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und<br>zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle<br>Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.
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Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da,<br>Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät<br>auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der<br>Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3)<br>Punkt 3)<br>Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche<br>Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen<br>Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber<br>überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht.<br>Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade<br>deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und<br>zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle<br>Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.  
  
Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in<br>Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)<br>LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und<br>der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.
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Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in<br>Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)<br>LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und<br>der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.  
  
In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur nch<br>wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor<br>allem keine sinnvolle Lehre.<br><br>
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In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur nch<br>wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor<br>allem keine sinnvolle Lehre.<br>Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht<br>weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"<br>ins Gespräch bringen.
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Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -<br>gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das<br>Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der<br>Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene<br>übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich<br>jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die<br>z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der<br>Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,<br>aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...<br>

Version vom 20. Juli 2011, 01:35 Uhr

na, was fällt uns da so alles ein?

1 Kurzer Bericht über den Ablauf

Probleme bei der Umsetzung


2 Ausblick:was steht an?

Die nächste Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen:

Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da,
Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät
auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der
Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3)
Punkt 3)
Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche
Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen
Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber
überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht.
Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade
deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und
zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle
Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.

Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in
Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)
LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und
der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.

In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur nch
wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor
allem keine sinnvolle Lehre.
Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht
weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"
ins Gespräch bringen.

Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -
gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das
Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der
Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene
übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich
jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die
z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der
Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,
aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...