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a) Allgemeine Teilzeitstudienordnung  
 
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Die Teilzeitstudienordnung stellt keine Flexibilisierung dar, da sie neben dem "Normallfall 100&nbsp;%" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%" schafft. Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt. Diese Prüfungsordnung dient daher nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie erweckt nur den Eindruck, dies ist bedauerlich.<br>
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Die Teilzeitstudienordnung stellt keine Flexibilisierung dar, da sie neben dem "Normallfall 100&nbsp;%" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%" schafft. Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt. Diese Prüfungsordnung dient daher nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie erweckt nur den Eindruck, dies ist bedauerlich.<br>  
  
§ 7 bezieht sich vor allem auf eine Halbierung der Studiengebühren im Teilzeitstudium. Dies ist sicher juristisch der schwierigste Teil der PO - da die Studiengebühren aber wegfallen, erübrigt sich dieser Aspekt und man kann - ohne die komplizierte Gebührenproblematik, offener über weitere Flexibilisierungen nachdenken. Dies möchte ich sehr anregen. Wenn man nicht <br>
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§ 7 bezieht sich vor allem auf eine Halbierung der Studiengebühren im Teilzeitstudium. Dies ist sicherlich momentan nötig und&nbsp; juristisch der schwierigste Teil der PO, der eine einfach umzusetzende Lösung und damit ein standardisierts 50%-Studium mehr oder weniger erzwingt. Da die Studiengebühren aber wegfallen, erübrigt sich dieser Aspekt und man kann ohne die komplizierte Gebührenproblematik, offener über weitere Flexibilisierungen nachdenken.&nbsp;Letztlich ist es egal - und wird oft genug vorkommen, dass man statt 50%&nbsp;der idealtypischen Punkte auch mal 47,8% der Punkte oder 72% macht und dann entsprechend weniger zu zahlen hätte - auch Normstudierende machen heute in einem Semesterrmal 70 und im nächsten Semester 74 Punkte - weil sie zwar vielleicht nach Norm studieren wollen, aber vielleicht in einen Kurs nicht reinkamen oder sie ungünstig liegt oder sie einfach weniger machen wollten und die Veranstaltung dann im Semester drauf nachholen
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Dies ist heute problemlos möglich, weil keine "punktgenaue" Erfassung erfolgt - und solange sie nicht erfolgt (beispielsweise, weil daran der Verlust von Prüfungsansprüchen gekoppelt ist), erachte ich eine exakte Regelung für nicht notwendig, zumal durch den Wegfall der Studiengebühren auch keine Diskussion hierüber aufgrund von "Gerechtigkeitsproblemen" notwendig ist.
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Was wir brauchen, ist eine Hochschule, die offen ist für viele Wege - wenn es nur zwei Wege statt eines Weges gibt und wir alle wissen, dass es derzeit 20 oder 80 Pfade gibt, die man auch zu Wegen ausbauen könnte, ist der Entwurf mehr als bescheiden.
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Eine Grundsatzdiskussion hierüber im SAL möchte ich mit diesen Überlegungen anregen; Ich finde es auch bedauerlich, dass das Thema nicht in der letzten - Grundsatzfragen gewidmeten -&nbsp;Sitzung angesprochen wurde.<br>  
  
 
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§2(2) Die Zulassung zum Teilzeitstudium im Master setzt voraus für das Abschlusssemester eines Masters, dass das vorherige auch in Teilzeit absolviert wurde! Wieso? Was soll das?!&nbsp;  
 
§2(2) Die Zulassung zum Teilzeitstudium im Master setzt voraus für das Abschlusssemester eines Masters, dass das vorherige auch in Teilzeit absolviert wurde! Wieso? Was soll das?!&nbsp;  

Version vom 2. Mai 2011, 23:09 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL.  bitte gebt bei Rückmeldungen an, wer sich meldet (FS oder Gremienmitglied)

nächste Sitzungen:
03.05. 15-17 Uhr
07.06. 14-16 Uhr
sowie eine weitere Themensitzung im Juli.

Nächstes Vortreffen: 1.Mai, 16:00, ZFB 

1 Nächste Sitzung am 3.5.11

In dieser Sitzung geht es um Prüfungsordnungen

1.1 Allgemeines

Emanuel hat Frau Reiher um die RahmenPOen gebeten und darum, dass sie uns die TOPS digital zuschickt

Kann jemand die Notizen der letzten Sitzungen abarbeiten hier im Wiki (kann vermutlich gelöscht werden, wenn im Protokoll enthalten) fragt/bittet Kirsten

das Vortreffen für die nächste Sitzung am 7.6. könnte man jetzt schon ausmachen - die FSK-Sitzung vorher ist am 24.5.


1.2 Tagesordnungspunkte:


1.2.1 Prüfungs- und Zulassungsordnungen:

PO Bachelor Computerlinguistik

die neueste PO hat lediglich notwendige Anpassungen bekommen. Dadurch dass wir bei den Informatikern einige Kurse mitmachen und die ECTS sich
geändert haben, musste das auch in unserer PO modelliert werden. Mehr ist da nicht passiert.

Diese PO geht also im Vergleich zu der vorigen voll in Ordnung. 

Danny (ein Fachschaftsmitglied der FS Computerlinguistik)

Emanuel: Die Änderungen wurden im Eilverfahren beschlossen, obwohl genügend Zeit gewesen wäre, das in einer regulären Neuphil-FR-Sitzung zu beschließen. Das sollte man anmerken!


Enthaltung wegen des Anerkennungsgrundlagenbeschlusses!

PO Bachelor Südasienstudien

FACHSCHAFT: Südasienstudien
FAKULTAET: Philosophische Fakultät
NAME: Fachschaft SAI
EMAIL: fachschaftsai@googlemail.com
TELEFON: im bd-account
TOPNR: 3 b
RUECKMELDUNG:
Hallo, entschuldigung das wir uns so spät melden.
Was die neue Prüfungsordnung für den 100% Bachelor Südasienstudien anbelangt , wurden wir bei der Gestaltung nicht mit einbezogen und sind grundsätzlich mit der Prüfungsodnung für 100%, 75% und 25% nicht einverstanden. Da es in diesem Top anscheinend nur um die 100% Variante geht die direkt auf die 75% Variante aufbaut würden wir sagen das sie erstmal eingeführt werden kann. Wir hoffen das im Zuge der Fachräte jetzt die Möglichkeit besteht die gesamte Prüfungsordnung für Bachelor Südasienstudien mit zu tun der Studierenden zu überarbeiten.

Liebe Grüsse

STUDIENKOMMISSIONBEHANDELT: weiß nicht
DISKUSSIONSTUDIENKOMMISSION:
FAKRATBEHANDELT: ja
DISKUSSIONFAKRAT:
ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG: Enthaltung


Hans möchte noch die FSen fragen, ob es möglich wäre, das Ganze hier abzulehnen. 

PO Staatsexamen Pharmazie

Entaltung

ZO Bachelor Ost- und Ostmitteleuropastudien Wieso soll die Zulassung nur im WS erfolgen?

Enthaltung


ZO Master Philosophie

Wieso Zulassung nur im Wintersemester? Was für ein Rektoratsbeschluss ist das?

ZO Master Übersetzungswissenschaft

die neue MA Prüfungsordnung entledigt sich einiger bürokratischer und organisatorischer Hürden und macht admit vor allem den Abschluss leichter. Fristen werden etwas gelockert und Scheine können nachgereicht werden. Das "sehr gut" bezog sich vor allem darauf, dass es damit unsere erste PO ist, in der derartige Widersprüche und Unannehmlichkeiten aufgehoben werden :) (Arne FS SÜD)

ja, das können wir bestätigen. Wir waren mit drei Studierenden an der Erarbeitung beteiligt und sind zufrieden mit dem Ergebnis. (Lissa, FS SÜD)


Emanuel: Zu §4 "Auswahl unter den Bewerbern": Es sollte, wie sonst üblich hier von Punkten die Rede sein, wie es bei anderen Prüfungsordnungen der Fall ist. Ebenfalls wäre wünschenswert, die Vorbildung nicht verpflichtend einfließen zu lassen, sondern diese als Bonus zu berücksichtigen, da in vielen Bachelorstudiengängen die Stundenpläne so voll sind, dass man neben dem Studium nichts machen kann, wenn man es in der Regelzeit abschließen will. BAFöG-EmpfängerInnen hätten unter dieser Regelung zu leiden

1.2.2 Festlegung des Personenkreises, dessen Förderung im öffentlichen Interesse ist, für eine Sonderquote bei zulassungsbeschränkten Studiengängen


1.2.3 Immatrikulationsordnung


1.2.4 Teilzeitstudium

a) Allgemeine Teilzeitstudienordnung

Die Teilzeitstudienordnung stellt keine Flexibilisierung dar, da sie neben dem "Normallfall 100 %" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%" schafft. Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt. Diese Prüfungsordnung dient daher nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie erweckt nur den Eindruck, dies ist bedauerlich.

§ 7 bezieht sich vor allem auf eine Halbierung der Studiengebühren im Teilzeitstudium. Dies ist sicherlich momentan nötig und  juristisch der schwierigste Teil der PO, der eine einfach umzusetzende Lösung und damit ein standardisierts 50%-Studium mehr oder weniger erzwingt. Da die Studiengebühren aber wegfallen, erübrigt sich dieser Aspekt und man kann ohne die komplizierte Gebührenproblematik, offener über weitere Flexibilisierungen nachdenken. Letztlich ist es egal - und wird oft genug vorkommen, dass man statt 50% der idealtypischen Punkte auch mal 47,8% der Punkte oder 72% macht und dann entsprechend weniger zu zahlen hätte - auch Normstudierende machen heute in einem Semesterrmal 70 und im nächsten Semester 74 Punkte - weil sie zwar vielleicht nach Norm studieren wollen, aber vielleicht in einen Kurs nicht reinkamen oder sie ungünstig liegt oder sie einfach weniger machen wollten und die Veranstaltung dann im Semester drauf nachholen

Dies ist heute problemlos möglich, weil keine "punktgenaue" Erfassung erfolgt - und solange sie nicht erfolgt (beispielsweise, weil daran der Verlust von Prüfungsansprüchen gekoppelt ist), erachte ich eine exakte Regelung für nicht notwendig, zumal durch den Wegfall der Studiengebühren auch keine Diskussion hierüber aufgrund von "Gerechtigkeitsproblemen" notwendig ist.

Was wir brauchen, ist eine Hochschule, die offen ist für viele Wege - wenn es nur zwei Wege statt eines Weges gibt und wir alle wissen, dass es derzeit 20 oder 80 Pfade gibt, die man auch zu Wegen ausbauen könnte, ist der Entwurf mehr als bescheiden.

Eine Grundsatzdiskussion hierüber im SAL möchte ich mit diesen Überlegungen anregen; Ich finde es auch bedauerlich, dass das Thema nicht in der letzten - Grundsatzfragen gewidmeten - Sitzung angesprochen wurde.



§4(1) Man darf in einem Teilzeitstudiengang nicht mehr als 36 LP pro Jahr erbringen? Wieso? Die Zielgruppe sollten Leute sein, die bspw. zur Finanzierung ihres Studiums oder aus anderen Gründen sehr viel arbeiten müssen. Für diese sollte die Regelung so flexibel wie möglich sein, das heißt, wenn sie können sollten sie auch in einem Semester 40LP machen können, falls sie in den folgenden keine Zeit haben. Ohne die entsprechende Flexibilität hilft man dieser Zielgruppe nicht weiter. 

Daher sollte man einfach einfügen, dass die Studierenden in Teilzeitstudiengängen nicht mehr machen sollen, als durchschittlich 30 Punkte pro Studienjahr (macht bei einem Bachelor in 6 Jahren Regelzeit 180 LP, Master ist analog). Sprich, wir fordern, dass einfach nur ein Wort eingefügt wird und die Punktzahl herabgesetzt wird. Vielleicht machen sie es mit?! Wenn nicht wäre das schlecht...



§2(2) Die Zulassung zum Teilzeitstudium im Master setzt voraus für das Abschlusssemester eines Masters, dass das vorherige auch in Teilzeit absolviert wurde! Wieso? Was soll das?! 



Fragen:

1. Davon ausgehend, dass die Beratung dazu dient, bei der Planung des Studium zu helfen, stellen sich die Frage, ob man man nicht - sofern man einen Studiengang studiert, der aus zwei Fächern besteht - in beiden Fächern eine Beratung machen sollte.

2. Welche Gespräche/Vereinbarungen gibt es über die BAföG-Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums? Gibt es rechtsverbindliche Aussagen darüber, ob eine Förderung möglich ist und wie diese aussieht? (beispielsweise ist §4 (2) Ist problematisch, hier ist die Rede von halben Fachsemestern und ganzen Hochschulsemestern)

3. Unklar bleibt, nach welchen Kriterien der Antrag auf ein Teilzeitstudium angenommen oder abgelehnt wird. Es ist nicht geklärt, wer darüber entscheidet, wer zugelassen wird oder nicht - und welche Rolle das Beratungsergebnis bei der Entscheidung spielt.
Empfehlung: Nicht an der Abstimmung teilnehmen, da die Vorlage sehr rasch hingeschrieben ist und die Sache nochmal in Ruhe angegangen werden sollte.

Es handelt sich um eine Grundsatzfrage und man sollte die Positionierung in der FSK vorantreiben ==> Vorlage für die FSK machen



b) Bachelor-Studiengang Geographie

c) Master Geographie



1.2.5 Deutschlandstipendium

Fragen von Kirsten:

warum nur in konsekutiven Studiengängen

Warum Förderung nur nach Fächern und nicht wie z.B. bei Lehramt (mehr fallen mir auch nciht ein, ehrlich gesagt). nach Studiengängen?

Warum in der Auswahlkommission nur ein Mittelbau? warum nicht auch zwei?

Die Kommission ist empfehlend, ja? beschließen kann sie nicht sein, da sonst Senatsmitglieder drin sein müssten, oder? warum entscheidet dann der Rektor? und nicht das Rektorat? Und: die Kommission gibt eine Empfehlung ab und keine Auswahlentscheidung. §5(5) bei stimmengleichheit im Ausschuss entscheidet der Rektor!

aber: §7(1): Rektor bewilligt auf Grundlage der Entscheidung. Wer ist nun entscheidend und wer beratend?

Empfehlung: Enthaltung und Postionierung in der FSK vorantreiben



2 Vorbereitung alter Sitzungen: am 5.3 und 29.3.

Problem: die PhiloPO! --> zu viele widersprüchliche Informationen; aktueller Stand unklar.

Das vorgeschlagene Abstimmungsverhalten ist noch nicht endgültig und basiert auf dem aktuellen Informationsstand.

TOP 3

a) Stui im PrüfAus mit beratender Stimme §5 Abs. 1; Anerkennung von Studienleistungen $7 Abs. 6; positive Rückmeldung von Christian (FakRat), die mit der Fachschaft abgestimmt ist --> Zustimmung


TOP 4

a) Stui im PrüfAus mit beratender Stimme §5 Abs. 1; Anerkennung von Studienleistungen $7 Abs. 6;positive Rückmeldung der Fachschaft Ur- und Frühgeschichte (per Mail) --> Zustimmung

b) Stui im PrüfAus mit beratender Stimme §5 Abs. 1; Zulassung nun auch zum Sommersemester möglich; positive Rückmeldung der FS Ur- und Frühgeschichte (per Mail) --> Zustimmung

c) positives Votum der FS Chemie (über Golo) --> Zustimmung

d) positives Votum der FS Chemie (über Golo) --> Zustimmung

e) bisher keine Rückmeldung, Hans hat die FS noch einmal direkt angeschrieben --> Enthaltung

f) positive Rückmeldung der FS MathPhys (über Hans) --> Zustimmung

g) Zulassung auch zum Sommersemester; Mindestnotendurchschnitt von 2,7 auf 2,3 angehoben; Anzahl an Bewerbungen und Zulassungen?; bisher keine Rückmeldung, Hans hat die FS noch einmal direkt angeschrieben --> Enthaltung

h) Änderung des Bewerbungszeitraums; Mindestnotendurchschnitt von 2,7 auf 2,3 angehoben; bisher keine Rückmeldung, Hans hat die FS noch einmal direkt angeschrieben --> Enthaltung

i) Zulassung auch zum Sommersemester; erweiterte Zulassungsmöglichkeiten; bisher keine Rückmeldung, Hans hat die FS noch einmal direkt angeschrieben --> Enthaltung

j) Zulassung auch zum Sommersemester, bisher keine Rückmeldung, Hans hat die FS noch einmal direkt angeschrieben --> Zustimmung

k) Änderung der Fristen; bisher keine Rückmeldung, Golo schreibt die FS noch einmal direkt an --> Zustimmung

l) positive Rückmeldung der FS MathPhys (über Hans) --> Zustimmung

m) Zusammensetzung des ZulAus (mit Studi); positive Rückmeldung der FS Politik (per Mail) --> Zustimmung

n) Zulassung nur noch zum Wintersemester; Änderung der Auswertung der schulischen Leistungen; bisher keine Rückmeldung, Golo schreibt die FS noch einmal direkt an --> Enthaltung

o) Änderung der Auswahlkriterien der schulischen Leistungen; bisher keine Rückmeldung, Golo schreibt die FS noch einmal direkt an --> Enthaltung

3 Sitzung am 18.1.11 (oder ?) (bitte in den Bericht integrieren und dann löschen)

3.1 TOP 4+5: Prüfungsordungen 

(Bitte hier auch eintragen, wer eine Ordnung vorbereitet)

Emanuel hat alle Fsen nochmal angemailt, um deren Ordnungen es geht

TOP 4a) Einrichtung Bachelor Interprofessionelle Gesundheitsversorgung

'TOP 4b) Masterstudiengang Papyrologie'(Einrichtung, Zulassungsordnung, Prüfungsordnung)

Rückmeldung von Steffie und Rebekka, gekürzt: "ist voll ok! dass man bestandene nicht wiederholen darf ist solalala. man kann sich halt nicht verbessern, aber stören tuts mich nicht. wer das studiert der kann das und wird nicht so schelcht schreiben als dass es iwederholenswürdig ist.", "ich denke, dieser Master ist studierbar. Nur ein Punkt stört mich, unter § 19: Bestandene Prüfungen dürfen nicht wiederholt werden. Das finde ich echt gemein, aber ich weiß nicht, ob das bei allen Bachlor- und Masterordnungen drin steht."

Anmerkung von Kirsten dazu: das Problem ist vor allem dann eines, wenn jedes Seminar als Prüfung zählt - sprich wenn man eben nicht erst mal das eine und dann das andere macht und sich dann überlegt, was man einreicht, sondern das erste, das man macht, zählt dann gleich. Das ist aber ein generelles Problem, das sich in allen alten Magister-Studiengängen findet, die bei der sogenannten Modularisierung nur eine Scheinmodularisierung durchgeführt haben und aus den Noten aller Veranstaltungen des Moduls eine Modulendnote generieren... wenn es eine Modulprüfung gilt, kann man immer noch überlegen, ob man in einem Modul eine Veranstaltung wiederholt... aber wenn da "Wiederholung der Prüfung" steht, kann man vermutlich trotzdem noch eine weitere Veranstaltung besuchen, auch wenn man sie nicht mehr braucht. Oder geht es um was anderes? 


TOP 5 a) BA Geschichte Südasiens Nachversand? Habe zumindest nichts bekommen.

TOP 5 b) MA Soziologie

Rückmeldung der FS Soziologie:

Hallo,

danke fürr eure Mail. Nett, dass ihr an uns denkt. Meines wissens, kommt am Dienstag jemand zur FSK Sitzung von uns. Was das Vortreffen angeht, kann ich nicht sagen, ob jemand Zeit hat!

Beste Grüße
DER BENNI
für die FS Soz


TOP 5 c) MA Bildungswissenschaft, Schwerpunkt Organisationsentwicklung

(Golo): Warum ist in §16 Abs.6 jetzt ein Antrag für Englisch als Prüfungssprache notwendig?

5cp für eine Masterprüfung, die nicht mehr nur eine Verteidigung der Masterarbeit ist wenig?! - Wieviel waren das zuvor?

Hallo,

Wir sind mit den Änderungen einverstande.

Grüße,

Jessi i.A. Fachschaft Erziehung und Bildung


TOP 5d) Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland graduierte Juristen

Rückmeldung FS Jura:

Lieber Emanuel,

vielen Dank für deine Nachricht. Die betreffende Änderung der Zulassungsordnung (TOP 5d der SAL-TO)wurde in der Studienkommission und dem Fakultätsrat der Juristischen Fakultät bereits ausführlich diskutiert, und von der Fachschaft Jura befürwortet. Ihr könnt dem Antrag im Senat zustimmen.

Beste Grüße

Robert Reifeld

Fachschaftssprecher
Fachschaft Jura Heidelberg


TOP 5e) Zulassungsordnung Masterstudiengang Physik

Rückmeldung vonn Julia, FS MathPhys:

Liebe Alle,
Entschuldigt die späte Rückmeldung: Mit der Änderung der Zulassungsordnung Master Physik
sind wir einverstanden. Gute Sache.
Liebe Grüße
Julia



3.2 TOP 3: Neustrukturierung der Aufgaben des SAL

Worum es geht:

Der SAL macht keine Grundlagenarbeit mehr, das muss sich ändern. Hierzu gibt es mehrere Verfahren, die wir zur Diskussion stellen. Golo hat den Antrag geschrieben und sorgt dafür, dass er allen Mitgliedern zugeht (sobald Antrag fertig, bitte hier als PDF einstellen)

Noch ein paar Argumente/Beispiele für die Diskussion in der Sitzung:

Seit der Zusammenlegung werden im "neuen SAL" keine programmatischen Diskussionen mehr über Lehre geführt, die Zeit reicht gerade für ein Abarbeiten der anstehenden Prüfungsordnungen. Für viele, zum Teil grundsätzliche Fragen im Bereich Studium und Lehre, gibt es zahlreiche, untereinander nicht koordinierte Arbeitstruppen, die Teilprobleme beraten oder zum Teil ohne inhaltliche Beratung und Koordinierung mit anderen Projekten oder dem SAL Empfehlungen oder Anträge formulieren, die dann im Rektorat oder dem Senat zur Abstimmung kommen. 

Beispiele sind:

  • es gibt eine informelle AG zum Thema Qualitätsmanagement, die die Evaluationssatzung oder die uniweiten Fragebögen vorbereitet
  • es gibt eine informelle AG, die den Antrag der Uni Heidelberg für das Bund-Länder-Programm Lehre erarbeitet
  • es gibt eine informelle AG, die den Lehr-Teil der Exzellenzinitiative plant
  • teilweise werden Anträge zur Verbesserung der Lehre mit Studiengebühren (z.B.: Einstellungen im Bereich E-Learning oder Schlüsselkompetenzen) im Rektorat nach einer rein finanztechnischen Besprechung ohne fachliche Beratung entschieden.
  • die Rektoratskommission Information und Kommunikation beschäftigt(e) sich mit Konzepten zum E-Learning und dem Studierendenportal

Derartige Projekte müssen aber aufeinander abgestimmt und in demokratisch legitimierten Gremien inhaltlich beraten und unter Beteiligung aller Mitgliedsgruppen der Hochschule beschlossen werden. Wir wollen ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich Lehre

Teilweise mag es sinnvoll sein, für Unterthemen, z.B. Lehramtsstudium, weiterhin zusätzliche Arbeitsgruppen zu bilden. Doch sollten diese dem SAL zuarbeiten.



4 Für die Sitzung am 29.3.11 

Ausformulieren:


  • ansprechen und die Prorektorin Lehre bitten, sich darum zu kümmern: Probleme bei der Ausstellung von Leistungsnachweisen nach § 48 BAföG in der vorlesungsfreien Zeit: den Nachweis braucht man, um nach dem 4.Semester weiterhin Bafög zu bekommen. Wenn der Mensch, der die Bestätigung ausstellt, keine Vertretung benennt, die dem BAföG-Amt mitgeteilt wird, dann bekommen die Studierenden keine Weiterförderung - in der Regel bekommen sie sie dann verspätet, aber es kommt immer wieder vor, dass aufgrund von Fristüberschreitung das BAföG ganz oder zeitweise wegfällt. Details kann Frau Nüssel mit dem BAföG-Amt absprechen. Wir wollen das das geklärt wird. In dem Zusammenhang: es wäre gut, wenn auf den Seiten der Institute/Fakultäten festgehalten wird, wer für welche Studiengänge oder Nachnamen die Nachweise ausstellt. In vielen Fächern ist das unklar.
  • Nochmal: Leistungsnachweis BAföG: einige der Menschen, die diese Bescheide ausstellen, kennen die Rechtsgrundlage nicht. Insbesondere wissen sie nicht, dass es um durchschnittliche Leistungen geht - wer also alle Scheine außer einem hat, weil er/sie in der Klausur durchgefallen ist oder weil stattdessen Latein nachgemacht wurde oder man acht Wochen im Krankenhaus lag, hat die durchschnittlichen Leistungen erfüllt - es gibt genug Leute, die kein BAföG bekommen, die das Grundstudium völlig legal in fünf oder sechs Semestern absolvieren. Wer den/die falscheN BAföG-BeauftragteN hat, verliert das BAföG. Vorschlag: Frau Nüssel lässt eine Infoveranstaltung organisieren, auf der hierüber informiert wird, wir können auch Vorschläge machen, wen man da einladen kann und auf der Grundlage wird eine Broschüre für die Beauftragten erstellt, die öffentlich (und damit auch für die betroffenen Studis...) zugänglich ist. Die Beauftragten glauben manchmal wirklich, sie müssten negative Bescheide ausstellen, weil sie das BAföG nicht kennen.
  • Probleme bei der Erteilung von (rechtsverbindlichen) Auskünften beim Durchfallen in Prüfungen: Es gibt Leute, die fallen zweimal durch Prüfungen. Das ist schon Stress genug, aber das, was sie dann oft zu hören bekommen, macht erst recht Stress: es stimmt oft nicht und dadurch verstreichen Widerspruchsfristen und die Leute können echt nichts mehr machen. Insbesondere Vorsitzende von Prüfungsausschüssen sollten hier wissen, was Sache ist und nicht die Uni Heidelberg in Misskredit und die Studierenden in Probleme bringen durch Murksaussagen. Auch hier: Infoveranstaltung und öffentlich zugängliche Rechtsinformationen erstellen.
  • In dem Zusammenhang anmerken, dass es nicht Aufgabe der Studierendenvertretung sein kann, hier die Profs über die Rechtslage zu informieren und mit den betroffenene Studis zu trainieren, sich von inkompetenten Profs nicht fertig machen zu lassen. Emanuel kann auf Nachfrage in der SAL-Sitzung interessante Details aus der Neuphil präsentieren. Es ist nicht Aufgabe der Studierendenvertretung hier aktiv zu werden, das muss zentral angegangen werden, da muss jede Fakultät, jedes Fach mitmachen.


5 TOPs aus der Sitzung im Dezember 2010 (bitte sichten, ob das im Bericht enthalten ist und dann löschen (und vorher im Bericht nachtragen))

TOP xy (Golo/FSK-Sitzung): - Anerkennung von Prüfungsleistungen: kann Vermerk im Zeugnis gemacht werden, dasss Note anerkannt wurde vom Wechsel zwidschen Studiengängen => Frage: Ist das dann noch äquivalent oder nicht? Meinungen in der FSK-Sitzung: Uni Heidelberg hat Angst, Studenten zu haben, die nicht "gut genug" sind für Heidelberg und trotzdem einen Abschluss hier zu bekommen. Ein solcher Vermerk wird von Teilnehmern der Sitzung als überflüssig erachtet. Frage ist aber, wie der Paragraph überhaupt gemeint ist: geht es nur darum, ob Noten, für die es kein geeignetes Umrechnungssystem gibt?
Meinungsbild: Sollen auswärtige Leistungen im zeugnis extra gekennzeichnet werden? 1 Enthaltung, sonst alle dagegen

TOP Studiengang: International Health (Golo/FSK-Sitzung): - nicht-konsekutiver Masterstudiengang (Studiengebühren ca. 14.000 Euro/Jahr).
Meinung in der Sitzung: Halbjährlich => quasi zwei Raten (2x 7000 Euro). Allerdings gibt es bereits Meinungsbilder aus vorherigen Sitzungen, in der diese überteuerten Studiengebühren grundsätzlich abgelehnt wurden.
Bisher so gehandhabt im SAL (die letzten 2 Jahre): Stimmen zu, aber nur mit Fokus auf "Ratenzahlung" halbjährlich. Studiengebühren werden allgemein abgelehnt!!
Vorgeschrieben vom Gesetz: muss kostendeckend sein. Ist bei medizinischem Studiengang natürlich recht hoch. Herr Barz hat angeboten, dass in die Unterlagen reingeschaut werden kann und man einsehen kann, wie die Studiengebühren zustande kommen.
Meinungsbild: Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung (mit genauer Erklärung) im SAL?
Dafür: 1; Enthaltung; 16; Ablehnung: 1; Keine Meinung: 1

TOP Lehramtsstudiengang Deutsch (Golo/FSK-Sitzung): - Streichung zwei Paragraphen, die angeblich gestrichen werden müssen (wegen Ministerium). Frage
ist jetzt: Stimmt man jetzt über die Streichung dieser zwei ab oder mit der Einstellung, dass die ganze PO schlecht ist.
Meinung in der Sitzung: Im Antrag ist nur Ausschnitt aus der PO, kann nur darüber abgestimmt werden.
Andere Meinung: Aber wir kennen die PO, wäre symbolische Geste, das abzulehnen. Außerdem authentisch, für Ablehnung im Senat gebraucht.
Fachschaft Germanistik ist dagegen!! Meinungsbild: Dafür, Dagegen, Enthaltung im SAL? => einstimmig dagegen! Mit Hinweis darauf, dass im SAL erwähnt werden soll, dass sich dieses Votum auf die gesamte PO bezieht. (Anm: FS Germanistik hat persönliche Erklärung vorbereitet)

TOP: Master: Transcultural Studies: Christian, FakRat-Mitglied PhilFak, ist für Befürwortung des Antrags