SAL: Unterschied zwischen den Versionen

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Teilweise mag es sinnvoll sein, für Unterthemen, z.B. Lehramtsstudium, weiterhin zusätzliche Arbeitsgruppen zu bilden. Doch sollten diese dem SAL&nbsp;zuarbeiten.<br>  
 
Teilweise mag es sinnvoll sein, für Unterthemen, z.B. Lehramtsstudium, weiterhin zusätzliche Arbeitsgruppen zu bilden. Doch sollten diese dem SAL&nbsp;zuarbeiten.<br>  
  
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Version vom 16. November 2010, 17:18 Uhr

Diese Seite dient der Koordinierung der Vorbereitung.

Wer einen TOP übernimmt, möge sich hier selber eintragen.

Erste Ergebnisse wie "in Ordnung" oder "kritisch, muss ausführlicher besprochen werden" kann man auch eintragen, dann ist absehbar, wie lange oder aufwendig das Vortreffen wird. Inhaltliche Details sollten eher nicht hier stehen. Aber da das alles aus beendeten Sitzungen kommt, kann man das auch machen, sonst kann man das auch an den SAL-Verteiler schicken. Gut wäre auch, wenn eingetragen ist, ob die Leute können oder nicht.


Muster:

TOP 3: PO Apfelsinologie - Fritz, sieht problemlos aus
TOP 7: ZulO Papperlapappologie - Fritz, habe mit FS gesprochen, es gibt Probleme, die schicken jemanden zum Vortreffen

Fritz: kann an der Sitzung teilnehmen, aber nur bis 18:30 und beim Vortreffen komme ich später


1 nächste Sitzung am 23.11. - Vortreffen am 16.11. vor der FSK-Sitzung, zweites Vortreffen vorauss. Samstag, 20.11. 13:00 oder 12:30

1.1 Allgemeines

Unterlagen ablegen - bis 16. Sitzung ist abgelegt, danach kommen Lücken - Sandra, Golo: wer könnte sich in Zukunft drum kümmern?

Inhaltliche Sachen für den SAL: in der FSK-Sitzung kurz ansprechen, ob Bedenken bestehen (das sind Zuarbeiten vom Referat Studienreform und hochschulpolitische Entwicklungen und vom Bürodienst) ansonsten in der SAL-Sitzung ansprechen, ausformulierte Anfrage kann man bis zum SAL noch machen, aber in der Sache müsste das hier reichen (alle sind aufgerufen, das fertig zu formulieren...):

  • in der Sitzung nachfragen, wie es mit der Genehmigung der LA-POs durch Stuttgart steht
  • nachfragen, wann die Evaluationssatzung veröffentlicht wird -- ggf.wissen das auch Martin und Alex aus der letzten qms-Sitzung, die vorher fragen, ggf. erübrigt sich die Frage. wir müssen das wissen, damit in den Fächern die Umsetzung angegangen werden kann und zwar möglichst in der Vorlesungszeit und nciht erst im Februar und März.
  • ansprechen und die Prorektorin Lehre bitten, sich darum zu kümmern: Probleme bei der Ausstellung von Leistungsnachweisen nach § 48 BAföG in der vorlesungsfreien Zeit: den Nachweis braucht man, um nach dem 4.Semester weiterhin Bafög zu bekommen. Wenn der Mensch, der die Bestätigung ausstellt, keine Vertretung benennt, die dem BAföG-Amt mitgeteilt wird, dann bekommen die Studierenden keine Weiterförderung - in der Regel bekommen sie sie dann verspätet, aber es kommt immer wieder vor, dass aufgrund von Fristüberschreitung das BAföG ganz oder zeitweise wegfällt. Details kann Frau Nüssel mit dem BAföG-Amt absprechen. Wir wollen das das geklärt wird. In dem Zusammenhang: es wäre gut, wenn auf den Seiten der Institute/Fakultäten festgehalten wird, wer für welche Studiengänge oder Nachnamen die Nachweise ausstellt. In vielen Fächern ist das unklar.
  • Nochmal: Leistungsnachweis BAföG: einige der Menschen, die diese Bescheide ausstellen, kennen die Rechtsgrundlage nicht. Insbesondere wissen sie nicht, dass es um durchschnittliche Leistungen geht - wer also alle Scheine außer einem hat, weil er/sie in der Klausur durchgefallen ist oder weil stattdessen Latein nachgemacht wurde oder man acht Wochen im Krankenhaus lag, hat die durchschnittlichen Leistungen erfüllt - es gibt genug Leute, die kein BAföG bekommen, die das Grundstudium völlig legal in fünf oder sechs Semestern absolvieren. Wer den/die falscheN BAföG-BeauftragteN hat, verliert das BAföG. Vorschlag: Frau Nüssel lässt eine Infoveranstaltung organisieren, auf der hierüber informiert wird, wir können auch Vorschläge machen, wen man da einladen kann und auf der Grundlage wird eine Broschüre für die Beauftragten erstellt, die öffentlich (und damit auch für die betroffenen Studis...) zugänglich ist. Die Beauftragten glauben manchmal wirklich, sie müssten negative Bescheide ausstellen, weil sie das BAföG nicht kennen.
  • Probleme bei der Erteilung von (rechtsverbindlichen) Auskünften beim Durchfallen in Prüfungen: Es gibt Leute, die fallen zweimal durch Prüfungen. Das ist schon Stress genug, aber das, was sie dann oft zu hören bekommen, macht erst recht Stress: es stimmt oft nicht und dadurch verstreichen Widerspruchsfristen und die Leute können echt nichts mehr machen. Insbesondere Vorsitzende von Prüfungsausschüssen sollten hier wissen, was Sache ist und nicht die Uni Heidelberg in Misskredit und die Studierenden in Probleme bringen durch Murksaussagen. Auch hier: Infoveranstaltung und öffentlich zugängliche Rechtsinformationen erstellen.
  • In dem Zusammenhang anmerken, dass es nicht Aufgabe der Studierendenvertretung sein kann, hier die Profs über die Rechtslage zu informieren und mit den betroffenene Studis zu trainieren, sich von inkompetenten Profs nicht fertig machen zu lassen. Emanuel kann auf Nachfrage in der SAL-Sitzung interessante Details aus der Neuphil präsentieren. Es ist nicht Aufgabe der Studierendenvertretung hier aktiv zu werden, das muss zentral angegangen werden, da muss jede Fakultät, jedes Fach mitmachen.

1.2 Antrag Trennung SAL-SAPA

Worum es geht:

Dies hier ist ein Entwurf für die FSK am 16.11. In der Sache besteht ja Konsens, aber wenn wir heute in der FSK abstimmen, ob wir das jetzt endlich einbringen, dann kann man das am 23.11. im SAL ansprechen und dann am 24.11. (da ist die Frist) im Senat als TOP beantragen. Dann kann es am 14.12. im Senat verhandelt werden. Wenn wir es jetzt nicht ansprechen, bleibt es wieder liegen bis Februar. Aber wenn wir es jetzt ansprechen, haben wir eine Chance, im Februar die neuen Kommissionen einzusetzen, so dass sie zum SoSe ihre Arbeit aufnehmen könnten - sonst passiert das nicht vor Mitte des Sommersemesters. Wenn wir keinen Antrag einbringen, wird das Thema weiter verschleppt.

Die Formulierung da unten kann man dann vorm Verschicken und für den SAL nochmal etwas besser durchformulieren, aber damit müsste man heute guten Gewissens in die FSK gehen können. Die Endfassung des Antrags an den Senat kann man am 7.12. in der FSK abstimmen. Wenn der TOP beantragt wurde, reicht das für den Senat und wir könnten am 7.12. mit Frau Nüssle in der AGSM/FSK nochmal drüber reden und könnten am 16. und am 30.11. in der FSK drüber reden. Das müsste reichen, weil wir schon x-mal drüber geredet haben.

Man müsste mal gucken, was wir dazu alles schon im Rundbrief stehen haben an guten Formulierungen und Argumenten. Das könnte man bis zum nächstne Treffen dann sauber einarbeiten, auch im SAL wurde das ja immer angesprochen.


Antragstext für die FSK

Die FSK-VertreterInnen beantragen im Senat die Einrichtung eines SAPA (Senatsausschusses für Prüfungsangelegenheiten) und eines SAL (Senatsaussschuss Lehre) und sprechen in der nächsten SAL-Sitzung darüber [beim Vortreffen, im SAL und in den nächsten FSK-Sitzungen genaue Formulierungen für eine Zusammensetzung und genaue Aufgabenbeschreibung sammeln].

Begründung:

Bis [nachgucken] gab es einen SAPA und einen SAL. Der SAPA befasste sich mit Prüfungsordnungen, seinen Vorsitz hatte das Rektorat an einen kompetenten Prof abgetreten, der diesem Ausschuss lange Zeit gut vorbereitet vorgesessen hat; dem Senat wurde gut zugearbeitet und das Rektrorat war entlastet. Der SAL besprach allgemeine Fragen der Lehre, unter Vorsitz eines Rektoratsmitglieds.

Seit der Zusammenlegung werden im "neuen SAL" keine programmatischen Diskussionen mehr über Lehre geführt, die Zeit reicht gerade für ein Abarbeiten der anstehenden Prüfungsordnungen. Für viele, zum Teil grundsätzliche Fragen im Bereich Studium und Lehre, gibt es zahlreiche, untereinander nicht koordinierte Arbeitstruppen, die Teilprobleme beraten oder zum Teil ohne inhaltliche Beratung und Koordinierung mit anderen Projekten oder dem SAL Empfehlungen oder Anträge formulieren, die dann im Rektorat oder dem Senat zur Abstimmung kommen. 

Beispiele sind:

  • es gibt eine informelle AG zum Thema Qualitätsmanagement, die die Evaluationssatzung oder die uniweiten Fragebögen vorbereitet
  • es gibt eine informelle AG, die den Antrag der Uni Heidelberg für das Bund-Länder-Programm Lehre erarbeitet
  • es gibt eine informelle AG, die den Lehr-Teil der Exzellenzinitiative plant
  • teilweise werden Anträge zur Verbesserung der Lehre (z.B.: Einstellungen im Berech E-Learning oder Schlüsselkompetenzen) im Rektorat nach einer finanzierungstechnischen Beratung durch eine beratende Studiengebührenkommission des Rektorats entschieden.

Derartige Projekte müssen aber aufeinander abgestimmt und in demokratisch legitimierten Gremien beraten und unter Beteiligung aller Mitgliedsgruppen der Hochschule beschlossen werden. Wir wollen ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich Lehre

Teilweise mag es sinnvoll sein, für Unterthemen, z.B. Lehramtsstudium, weiterhin zusätzliche Arbeitsgruppen zu bilden. Doch sollten diese dem SAL zuarbeiten.


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