Gestaltung der ZUV-Studiengebührenseite: Unterschied zwischen den Versionen
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#als Fürsprecher_innen werden Studierende nur passiv genannt (wird von Studierenden angenommen, von der Fachschaft initiiert), i. d. R. werden Menschen zitiert, die keine Studiengebühren zahlen müssen (Studiendekan, Bibliotheksleiterin, Betreuer des Career-Service) | #als Fürsprecher_innen werden Studierende nur passiv genannt (wird von Studierenden angenommen, von der Fachschaft initiiert), i. d. R. werden Menschen zitiert, die keine Studiengebühren zahlen müssen (Studiendekan, Bibliotheksleiterin, Betreuer des Career-Service) | ||
#schön wären auch einmal kritische Stimmen zu hören. Selbst Befürworter_innen von Studiengebühren könne nicht bestreiten, dass diese auch negative Folgen haben - und ein bisschen Reflexion hat noch niemandem geschadet | #schön wären auch einmal kritische Stimmen zu hören. Selbst Befürworter_innen von Studiengebühren könne nicht bestreiten, dass diese auch negative Folgen haben - und ein bisschen Reflexion hat noch niemandem geschadet | ||
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+ | *die Verlinkungen werden vom Rand der Seite in die Mitte verschoben | ||
+ | *Die bisherigen Aufschlüsselungen (bis zur Fakultätsebene) werden soweit aufgefüllt, wie Zahlen vorliegen | ||
+ | *Es wird geprüft, inwiefern eine genauere Aufschlüsselung bei der Verteilung rechtlich möglich ist (z. B. ob bei einem Posten "Personalkosten" nicht vielleicht der Datenschutz verletzt wird) | ||
+ | *Es sollen Antragsformulare für die zentralen Mittel erstellt werden, die möglichst so gestaltet werden sollen, dass man sie bzw. die bewilligten Anträge direkt online stellen kann (diese Anträge sollen dann alle verpflichtend nutzen, die zentrale Studiengebühren wollen) | ||
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+ | *es gibt einen Senatsbeschluss, der besagt, dass alle Institute verpflichtet sind, die Verteilung (online) zu veröffentlichen | ||
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+ | #es wurde vorgeschlagen, dass von der ZUV ein einheitlicher Vorschlag für die dezentralen Seiten erstellt wird | ||
+ | #sollten die Institute alle ihre Verteilung veröffentlichen, dann würde auf der zentralen Seite nur noch eine Verlinkung dieser Seiten notwendig sein | ||
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+ | *Die Richtlinien stehen zum Teil schon auf der Seite. Es gab jedoch Verständnis für den Wunsch. | ||
+ | *Wir sollten noch einmal nachschauen, wie genau die rechtlichen Richtlinien dargestellt sind und in diesem Bereich Optimierungen vorschlagen |
Version vom 30. November 2010, 18:54 Uhr
Es geht um diese Seite - und die ist ziemlich mies:
http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/
Inhaltsverzeichnis
1 1. Seite im Internet incl. Rahmenbedingungen muss grundsätzlich überarbeitet werden
Optional: mal klären, wohin die Verwaltungsgebühren gehen.
- Studiengebührenverteilung an prominenterer Stelle veröffentlichen – die bisherige Position ist der Bedeutung des Themas für die Studierenden und die Universität nicht angemessen
- Klare Aufschlüsselung der Ausgaben im Internet. Das, was man bisher auf diesen Seiten findet, ist ein Witz. Notwendig wäre ein umfassender Bericht: Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.
- siehe auch: einheitliche Vergabepläne die weniger Transparenz schaffen
- überarbeitete, differenzierte Vergabepläne aus den Fakultäten bzw. Fächern könnten unverändert veröffentlicht werden; pro Jahr könnte eine Zusammenstellung aller Ausgaben veröffentlicht werden; Es gibt bereits mögliche Vorlagen, die als Arbeitsgrundlage dienen könnten
- Ebenfalls auf die Website: Rechtliche Rahmenbedingungen der Studiengebühren
- da vor allem die studentischen Mitglieder der Studiengebührenkommissionen oft wechseln und nicht immer auf einen großen Erfahrungsschatz zugreifen können
1.1 Rechtliche Rahmenbedingunge:
- Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Studiengebühren
- Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
- Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
- Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?
- Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
- Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder
- Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen) auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen
- Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kriterien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommissionen fundierte Entscheidungen treffen können.
- Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.<br>
2 2. Zum bisherigen Aufbau:
- Die Vergabepläne sollten in den Mittelpunkt und nicht in ein Seitenmenü
- Hierbei ist zu beachten, dass die bisherigen Vergabepläne kaum eine solche Bezeichnung verdient haben. Vielmehr handelt es sich um Aufstellungen der Beträge, die den einzelnen Fakultäten zur Verfügung standen bzw. um die Zuweisungen, die zentrale Einrichtungen aus zentralen Mitteln erhalten haben
- Beispiele für die Verwendung für Studiengebühren
- enormer Aufwand für relativ geringen Nutzen (ganze Artikel mit fragwürdigen Informationsgehalt)
- stattdessen sollten strukturierte und differenzierte Vergabepläne der einzelnen Fächer sowie der zentralen Gebührenkommission veröffentlicht werden
- Die Beispiele stellen teilweise kritische Posten als "Verbesserung der Lehre" da (200 Leselampen und "Buchsicherungsanlage" für die juristische Fakultät)
- als Fürsprecher_innen werden Studierende nur passiv genannt (wird von Studierenden angenommen, von der Fachschaft initiiert), i. d. R. werden Menschen zitiert, die keine Studiengebühren zahlen müssen (Studiendekan, Bibliotheksleiterin, Betreuer des Career-Service)
- schön wären auch einmal kritische Stimmen zu hören. Selbst Befürworter_innen von Studiengebühren könne nicht bestreiten, dass diese auch negative Folgen haben - und ein bisschen Reflexion hat noch niemandem geschadet
3 3. Treffen zu der Neugestaltung der Seite
3.1 Kurz Zusammengefasst:
Es hätte mehr geschafft werden können, war aber unter den gegebenen Umständen durchaus produktiv und informativ.
Was wurde besprochen:
Hauptsächlich wurde über die Darstellung der zentral verteilten Mittel und deren Präsentation auf der Seite besprochen. Zu der Forderung nach einer prominenteren Stelle für den Link zu der Seite: Die Seite soll im neuen Design der Startseite direkt auf selbiger verlinkt sein.
3.2 Zu den zentral verteilten Mitteln:
- die Verlinkungen werden vom Rand der Seite in die Mitte verschoben
- Die bisherigen Aufschlüsselungen (bis zur Fakultätsebene) werden soweit aufgefüllt, wie Zahlen vorliegen
- Es wird geprüft, inwiefern eine genauere Aufschlüsselung bei der Verteilung rechtlich möglich ist (z. B. ob bei einem Posten "Personalkosten" nicht vielleicht der Datenschutz verletzt wird)
- Es sollen Antragsformulare für die zentralen Mittel erstellt werden, die möglichst so gestaltet werden sollen, dass man sie bzw. die bewilligten Anträge direkt online stellen kann (diese Anträge sollen dann alle verpflichtend nutzen, die zentrale Studiengebühren wollen)
3.3 Zu den dezentralen Mitteln:
- es gibt einen Senatsbeschluss, der besagt, dass alle Institute verpflichtet sind, die Verteilung (online) zu veröffentlichen
- das wird bisher nur zum Teil gemacht und in sehr unterschiedlicher Form (teilweise Protokolle, teilweise SAP-Kontoauszüge)
- es wurde vorgeschlagen, dass von der ZUV ein einheitlicher Vorschlag für die dezentralen Seiten erstellt wird
- sollten die Institute alle ihre Verteilung veröffentlichen, dann würde auf der zentralen Seite nur noch eine Verlinkung dieser Seiten notwendig sein
3.4 Zu den Rechtlichen Richtlinien:
- Die Richtlinien stehen zum Teil schon auf der Seite. Es gab jedoch Verständnis für den Wunsch.
- Wir sollten noch einmal nachschauen, wie genau die rechtlichen Richtlinien dargestellt sind und in diesem Bereich Optimierungen vorschlagen