Materialsammlung zur deregulierten Hochschule: Unterschied zwischen den Versionen
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− | selbstständige, eigenverantwortliche Lerner anzusprechen und herauszufordern."Lehre muss -- auch unter schwierigen Bedingungen -- den Dialog mit Studierenden<br> | + | selbstständige, eigenverantwortliche Lerner anzusprechen und herauszufordern."Lehre muss -- auch unter schwierigen Bedingungen -- den Dialog mit Studierenden<br> |
− | suchen." Ferner: "Studierenden sind Teil der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, sie gestalten diese mit und übernehmen vor diesem Hintergrund im<br> | + | suchen." Ferner: "Studierenden sind Teil der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, sie gestalten diese mit und übernehmen vor diesem Hintergrund im<br> |
− | Studiengang (Mit-) Verantwortung für das eigene Lernen." Gerade im Hinblick auf die zuletzt genannten Passage der HRK ist festzustellen, dass die Studierenden <br> | + | Studiengang (Mit-) Verantwortung für das eigene Lernen." Gerade im Hinblick auf die zuletzt genannten Passage der HRK ist festzustellen, dass die Studierenden <br> |
− | nicht angemessen beteiligt werden, um ihre Mitverantwortung zu übernehmen. Es reicht nicht aus, wenn sie erst in überfachlichen Gremien in sehr geringer Repräsentanz<br> | + | nicht angemessen beteiligt werden, um ihre Mitverantwortung zu übernehmen. Es reicht nicht aus, wenn sie erst in überfachlichen Gremien in sehr geringer Repräsentanz<br> |
− | mitwirken dürfen, nein, die Beteiligung muss bereits auf Institutsebene erfolgen. Denn auf der Institutsebene werden die wesentlichen Weichen gestellten sowie Entscheidungen <br> | + | mitwirken dürfen, nein, die Beteiligung muss bereits auf Institutsebene erfolgen. Denn auf der Institutsebene werden die wesentlichen Weichen gestellten sowie Entscheidungen <br> |
− | gefällt, die die Studierenden unmittelbar betreffen. Deswegen ist es unerlässlich, dass bspw. Prüfungsordnungen '''gemeinsam''' von Studierenden und Dozierenden entworfen werden. Gemeinsam heißt in diesem Falle: Die Prüfungsordnungen müssen gemeinsam im Dialog auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten konzipiert werden. Denn: Die Entwicklung einer studierendenzetntrierten Lehre, die eigenständiges Lernen der Studierenden ermöglicht ist nicht entwerfbar, ohne dass die Erfahrungswerte der Studierenden , um die direkte Perspektive der Lernenden mit einzubringen, ein angemessens Gewicht bei diesem Prozess haben. Eine stärkere Beteiligung der Studierenden und Berücksichtigung ihrer Expertisen würde einerseits für eine größere allgemeine Zufriedenheit, was das Studium betrifft, sorgen und andererseits auch die Lehrenden entlasten. Infolgedessen wäre eine adäquate Prüfungsordnung konzipierbar, die aufgrund ihrer eher gewährleisteten Studierbarkeit nicht immer neu gefasst werden müsste. <br> | + | gefällt, die die Studierenden unmittelbar betreffen. Deswegen ist es unerlässlich, dass bspw. Prüfungsordnungen '''gemeinsam''' von Studierenden und Dozierenden entworfen werden. Gemeinsam heißt in diesem Falle: Die Prüfungsordnungen müssen gemeinsam im Dialog auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten konzipiert werden. Denn: Die Entwicklung einer studierendenzetntrierten Lehre, die eigenständiges Lernen der Studierenden ermöglicht ist nicht entwerfbar, ohne dass die Erfahrungswerte der Studierenden , um die direkte Perspektive der Lernenden mit einzubringen, ein angemessens Gewicht bei diesem Prozess haben. Eine stärkere Beteiligung der Studierenden und Berücksichtigung ihrer Expertisen würde einerseits für eine größere allgemeine Zufriedenheit, was das Studium betrifft, sorgen und andererseits auch die Lehrenden entlasten. Infolgedessen wäre eine adäquate Prüfungsordnung konzipierbar, die aufgrund ihrer eher gewährleisteten Studierbarkeit nicht immer neu gefasst werden müsste. <br> |
− | Daher beantragen wir, dass die VBO´s geändert, sowie Institutsräte eingeführt werden, damit Studierende die ihnen zukommenden Rechte bekommen und weniger als bisher eher als | + | Daher beantragen wir, dass die VBO´s geändert, sowie Institutsräte eingeführt werden, damit Studierende die ihnen zukommenden Rechte bekommen und weniger als bisher eher als zur Passivität bestimmte begriffen werden. Außerdem fordern wir, dass der Fakultätsrat sich im Senat dafür ausspricht, dass auch auf überfachlicher Ebene, das heißt im Senat und Fakutätsrat, Studierende in größerer Zahl repräsentiert sind und eine rechtliche Vertretung mit eigener Finanz- und Satzungshoheit erhalten.Denn dies ist auch, losgelöst von der aktuellen Bologna-Reform, prinzipiell notwendig, da dies eine essentielle Verbesserung der Kommunikation und das universitäre Prozedere wäre. Diese ist für eine Weiterentwicklung und eine Erhöhung der Qualität des universitären Betriebs für alle unverzichtbar. Überdies ist abzusehen, dass das studentische Engagement wesentlich gestärkt wird, wenn klar ist, dass sie ein Recht auf Mitbestimmung und nicht bloß das auf eine mehr oder weniger wichtige Mitsprache haben. Eben daher muss dies festgeschrieben sein, damit für die Studierenden eine gewisse Kontinuität gegeben ist, da sie dann wissen, dass es nicht mehr vom Gutdünken einzelner Lehrender abhängt. <br> |
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siehe Seite der deregulierten Hochschule:<br>http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html | siehe Seite der deregulierten Hochschule:<br>http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html | ||
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− | siehe Richtlinien der HRK zur "Reform der Lehre" unter:<br> | + | siehe Richtlinien der HRK zur "Reform der Lehre" unter:<br> |
− | http://www.hrk.de/de/download/dateien/Reform_in_der_Lehre_-_Beschluss_22-4-08.pdf<br> | + | http://www.hrk.de/de/download/dateien/Reform_in_der_Lehre_-_Beschluss_22-4-08.pdf<br> |
<br>II. Man müsste sich Gedanken über die Strukturierung des Antrags machen:<br>------------------------------------------------------------------------<br>Mögliche Skizze:<br>1) Einleitung<br>2) Beschreibung der Negativauswirkungen<br>3) Einzelne Beispiele<br>4) Alternativmodell: bspw. Kuratorium unter Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen statt Universitätsrat | <br>II. Man müsste sich Gedanken über die Strukturierung des Antrags machen:<br>------------------------------------------------------------------------<br>Mögliche Skizze:<br>1) Einleitung<br>2) Beschreibung der Negativauswirkungen<br>3) Einzelne Beispiele<br>4) Alternativmodell: bspw. Kuratorium unter Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen statt Universitätsrat | ||
<br>Beachte: Teilung des Antrags in einen kürzeren Antragstext und eine ggf längere Begründung.<br> | <br>Beachte: Teilung des Antrags in einen kürzeren Antragstext und eine ggf längere Begründung.<br> |
Version vom 6. Dezember 2009, 22:19 Uhr
I. Arbeitsbereiche grobe Planung: Problembereiche und Argumentation
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- Überarbeitung des Antrags aus der PhilFak
- Einleitende Bemerkung, die die Auswirkungen der deregulierten Hochschule kritisiert. Siehe: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
- Durcharbeitung des wissenschaftspolitischen Programms der GEW und sehen, was man als zentrale Punkte übernehmen könnte: Siehe: http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
- Warum das Projekt deregulierte Hochschule nicht abgeschlossen, sondern gegenwärtige Praxis ist
Siehe Andreas Kellers Präsentation:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
siehe Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
siehe wissenschaftliches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
- Bekommt man es hin, deutlich zu machen, dass der Begriff der Hochschulautonomie ein Kampffeld ist, und dass er der Form, wie ihn das Projekt deregulierte HS vertritt, nichts mit Autonomie zu tun hat?!?
Hierzu:
1. Kritik an Budgetierungsverfahren, Romanistik!!! (Alexander Schubert); !; leistungsbezogene Mittelvergabe: Kriterien müssen durch Kollegialorgane festgelegt werden
Siehe Andreas Kellers Präsentation:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
siehe Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
siehe wissenschaftliches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
siehe Seite der deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html
2. Autonomie der deregulierten Hochschule eigentlich ökonomische Steuerung und Heteronmie, Hochschulen werden zu Dienstleistungsunternehmen, die vor dem Hintergrund eines Utilitätsargumentes bewertet werden:
Siehe Andreas Kellers Präsentation:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
siehe Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
siehe wissenschaftliches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
siehe Seite der deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html
3. gewählte Kollegialorgane werden entmachtet, Bruch mit der akademischen Selbstverwaltung; Eiffiziente Strukturen, die die Gruppenhochschule als solche kaputt machen Marktpositionierung der Hochschule:
Siehe Andreas Kellers Präsentation:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
siehe Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
siehe wissenschaftliches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
siehe Seite der deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html
4. Im Zusammenhang mit dem Unirat: Institutionelle Privatisierung, 90% der externen Mitglieder des Unirates kommen aus der Wirtschaft.
Siehe Andreas Kellers Präsentation:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
siehe Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
siehe wissenschaftliches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
siehe Seite der deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html
5. Studierende als Kunden und nicht als Mitglieder:
Studierende dürfen nicht als Kunden begriffen werden, die nur Gebühren bezahlen, ohne dass sie eine Möglichkeit zur Mitbestimmung zu haben.
Sie müssen beteiligt werden, damit die Lehre und die Verhältnisse an der Universität sich verbessern. So äußert sich die HRK zur Lehre: "Gute
Lehre besteht darin, das eigenständige Lernen der Studierenden zu ermöglichen und zu unterstützen. In diesem Sinne ist gute Lehre heute studieren-
denzentriert. Lehre hingegen, die sich als reine Wissenvermittlung begreift und die aktive Verarbeitung des Wissens durch die Studierenden vernachlässigt,
verschenkt einen großen Teil ihrer möglichen Wirkung." Ferner: Lernstrategien und -konzepte müssen heute darauf ausgerichtet sein, die Studierenden als
selbstständige, eigenverantwortliche Lerner anzusprechen und herauszufordern."Lehre muss -- auch unter schwierigen Bedingungen -- den Dialog mit Studierenden
suchen." Ferner: "Studierenden sind Teil der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, sie gestalten diese mit und übernehmen vor diesem Hintergrund im
Studiengang (Mit-) Verantwortung für das eigene Lernen." Gerade im Hinblick auf die zuletzt genannten Passage der HRK ist festzustellen, dass die Studierenden
nicht angemessen beteiligt werden, um ihre Mitverantwortung zu übernehmen. Es reicht nicht aus, wenn sie erst in überfachlichen Gremien in sehr geringer Repräsentanz
mitwirken dürfen, nein, die Beteiligung muss bereits auf Institutsebene erfolgen. Denn auf der Institutsebene werden die wesentlichen Weichen gestellten sowie Entscheidungen
gefällt, die die Studierenden unmittelbar betreffen. Deswegen ist es unerlässlich, dass bspw. Prüfungsordnungen gemeinsam von Studierenden und Dozierenden entworfen werden. Gemeinsam heißt in diesem Falle: Die Prüfungsordnungen müssen gemeinsam im Dialog auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten konzipiert werden. Denn: Die Entwicklung einer studierendenzetntrierten Lehre, die eigenständiges Lernen der Studierenden ermöglicht ist nicht entwerfbar, ohne dass die Erfahrungswerte der Studierenden , um die direkte Perspektive der Lernenden mit einzubringen, ein angemessens Gewicht bei diesem Prozess haben. Eine stärkere Beteiligung der Studierenden und Berücksichtigung ihrer Expertisen würde einerseits für eine größere allgemeine Zufriedenheit, was das Studium betrifft, sorgen und andererseits auch die Lehrenden entlasten. Infolgedessen wäre eine adäquate Prüfungsordnung konzipierbar, die aufgrund ihrer eher gewährleisteten Studierbarkeit nicht immer neu gefasst werden müsste.
Daher beantragen wir, dass die VBO´s geändert, sowie Institutsräte eingeführt werden, damit Studierende die ihnen zukommenden Rechte bekommen und weniger als bisher eher als zur Passivität bestimmte begriffen werden. Außerdem fordern wir, dass der Fakultätsrat sich im Senat dafür ausspricht, dass auch auf überfachlicher Ebene, das heißt im Senat und Fakutätsrat, Studierende in größerer Zahl repräsentiert sind und eine rechtliche Vertretung mit eigener Finanz- und Satzungshoheit erhalten.Denn dies ist auch, losgelöst von der aktuellen Bologna-Reform, prinzipiell notwendig, da dies eine essentielle Verbesserung der Kommunikation und das universitäre Prozedere wäre. Diese ist für eine Weiterentwicklung und eine Erhöhung der Qualität des universitären Betriebs für alle unverzichtbar. Überdies ist abzusehen, dass das studentische Engagement wesentlich gestärkt wird, wenn klar ist, dass sie ein Recht auf Mitbestimmung und nicht bloß das auf eine mehr oder weniger wichtige Mitsprache haben. Eben daher muss dies festgeschrieben sein, damit für die Studierenden eine gewisse Kontinuität gegeben ist, da sie dann wissen, dass es nicht mehr vom Gutdünken einzelner Lehrender abhängt.
Positive Beispiele für Institutsräte benennen!
Siehe Andreas Kellers Präsentation:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
siehe Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
siehe wissenschaftliches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
siehe Seite der deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html
siehe Richtlinien der HRK zur "Reform der Lehre" unter:
http://www.hrk.de/de/download/dateien/Reform_in_der_Lehre_-_Beschluss_22-4-08.pdf
II. Man müsste sich Gedanken über die Strukturierung des Antrags machen:
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Mögliche Skizze:
1) Einleitung
2) Beschreibung der Negativauswirkungen
3) Einzelne Beispiele
4) Alternativmodell: bspw. Kuratorium unter Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen statt Universitätsrat
Beachte: Teilung des Antrags in einen kürzeren Antragstext und eine ggf längere Begründung.