Erste sturasitzung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | <br> | + | (5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft<br>bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und<br>stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung<br>ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird<br>vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.<br> |
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= weitere Sitzungen:<br> = | = weitere Sitzungen:<br> = | ||
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf<br> | Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf<br> |
Version vom 26. November 2013, 00:42 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Erste StuRasitzung:
In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.
Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.
TOPs:
- SchliKo wählen mit 2/3-Mehrheit
- Sitzungsleitung wählen
- Finanzreferat und andere autonome Referate wählen => danach muss sich die Refkonf konstituieren (Autonome Referate sollten sich vorher konstituiert haben)
- Vorstand wählen
- Geschäftsordnung verabschieden: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/StuRaGo-Entwurf_Aktuell.pdf
1.1 Raum
ist überraschenderweise doch ein Problem. Wir sind dran
1.2 Einschlägige Paragraphen
Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)
(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.
LHG zur Konstitution
2 weitere Sitzungen:
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf