Fzs Mitgliederversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. November 2013, 10:18 Uhr

1 48. Mitgliederversammlung Fulda 13.12-15.12

http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/FZS-Regensburg

hier die Unterlagen:

http://fzs-mv.de/wp-content/uploads/2013/11/berichte-und-antraege.pdf

Legende:

+ = Zustimmung
- = Ablehnung
E = Enthaltung
# = Zustimmung nur bei Änderung des Antrags durch ÄAs
D = Delegationsentscheidung
Mandatierungen gelten von links nach rechts in absteigender Reihenfolge.

Top
Anmerkungen
Mandatierung
Top1: Eröffnung, Formalia und Tagesordnung


Top2: Berichte






































































































































































































































































































2 47. Mitgliederversammlung Fulda 2.-4.8.2013

http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/FZS-Fulda

Hier die Unterlagen:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fachschaftskonferenz/rundbriefe-antraege-beschluesse/rundbriefe-antraege-beschluesse-2013/positionierungen-2013.html

Legende:

+ = Zustimmung
- = Ablehnung
E = Enthaltung
# = Zustimmung nur bei Änderung des Antrags durch ÄAs
D = Delegationsentscheidung
Mandatierungen gelten von links nach rechts in absteigender Reihenfolge.


TOP Anmerkungen Mandatierung
TOP 1 Formalia

TOP 2 Berichte

Vorstand

AS

Finanzen

Internat

Sozialpolitik

Studienreform

VSPM

Frauenbeauftragte

KPA

Top 3 Satzungsändernde Anträge

Sa 01 Wahlordnung differenzieren
+


Sa 02Terminierung der ordentlichen MV
+



Sa 03 Vorgehen beim Rücktritt nach Ablauf der Verschickungsfrist
+
 Sa 04 Unvereinbarkeitsbeschluss konsequent umsetzen
+
Sa 05 Antrag zum Vorgehen beim Rücktritt einer Frau aus dem Vorstand
+
Sa 06 Verschobene Anträge bevorzugt behandeln
+
Sa 07 Arbeitskreise bestätigen
-

Sa 08 Satzung - einfacher



-
Sa 09 21 zu 14
+
Sa 10 Sitzungen der Ausschüsse
+
Sa 11 Fh in der Sitzungsleitung

ÄA: ersetze "Fachhochschule" durch "nicht-universitäre Hochschule"


Begründung:
Es gibt auch anderer Hochschulen, die nicht überrepräsentiert sind. Bspw. Musikhochschulen, Kunsthochschulen, pädagogische Hochschulen.

ÄA,+
Sa 12 rede- und Antragsrecht auf MVen

-
Sa-13 Kennzeichnung

+
Sa-14 Mitlgiedschaft in Ausschüssen


-
Sa-15 sechs statt zehn

-
Sa-16 Die fzs- Reform

ÄA:"Unternehmerischer fzs"
Begründung:
Inhaltliche Klarstellung des Antrags

-
Sa-17 Vorstandsgröße realistisch flexibilisieren

-
Sa-18 Frist zur Einreichung von Anträgen präzisieren

+
Sa-19 Vorstand lebendig loswerden

+
Sa-20 AS nicht andauernd abschaffen

-

Sa-21 Konsequenz aus Rücktritt von AS- Studischaften präzisieren

+

Sa-22 Einbindung des beratenden Antragsplenums (GO)
ÄA Füge ehinzu: " Analog zum Arbeitsprogrammantrag des VSPM finden auf diesen Arbeitsplena Probeabstimmunngen statt. Entsprechend dem erzeilten Ergebnis werden in Arbeitsgruppen eine Regieanweisung für die MV erarbeitet, hierbei ist insbesondere auf die rhetorische Schlagkraft der Redebeiträge zu achten und glaubwürdige Debatten zu inzenieren."
ÄA,-
Sa-23 Einbindung des beratenden Antragsplenums (Satzung)
ÄA Füge ehinzu: " Analog zum Arbeitsprogrammantrag des VSPM finden auf diesen Arbeitsplena Probeabstimmunngen statt. Entsprechend dem erzeilten Ergebnis werden in Arbeitsgruppen eine Regieanweisung für die MV erarbeitet, hierbei ist insbesondere auf die rhetorische Schlagkraft der Redebeiträge zu achten und glaubwürdige Debatten zu inzenieren."
ÄA,-
Sa-24 Einrichtung einse Satzungsrat
ÄA: Streiche alles ersetzte durch:

Aufgaben

"Der FZS richtet eine Arbeitsgruppe Satzung ein, diese hat zwei Aufgaben: 1. Sie berät während MVen die Redeleitung bezüglich der Satzung und ihrer Auslegung. 2. Darüber hinaus stellt die Arbeitsgruppe Inkohärenzen oder Widersprüche in den Satzungen oder Ordnungen fest und sammelt diese in einem Dokument, welches den Mitgliedern zugänglich ist. Zu den folgenden Mitgliederversammlungen reicht sie Anträge zur Klärung der festgestellten Satzungswidersrpüchen und Inkohärenzen ein.

Zusammensetzung und Wahl

1.Der AG Satzung setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen.

2.Zu jedem Zeitpunkt muss mindestens eine Frau in der AG Satzung sein.

3.Die Mitgliederversammlung wählt auf der Mitgliederversammlung im Winter frei gewordene Plätze für eine Amtsdauer von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Bei der erstmaligen Bildung der AG Satzung wird eine gestaffelte Amtszeit von einem, zwei bzw. 3 Jahren für jeweils ein Mitglied angewandt.

4.Die Wahl wird schriftlich durchgeführt. Jedes Mitglied hat drei Stimmen, Stimmhäufung ist möglich.

5.Die Mitgliedschaft in der Satzungs AG endet durch a) Rücktritt,b) Abwahl mit 2/3 Mehrheit durch eine Mitgliederversammlung oderc) Tod

6.Scheidet ein Mitglied der AG Satzung während der Amtszeit aus, wird auf der nächsten Mitgliederversammlung für die Restzeit dieses Sitzes nachgewählt. Scheidet ein weiteres Mitglied aus oder ist keine Frau mehr in der AG Satzung, so besetzt der Ausschuss der Student*innenschaften die freigewordenen Posten bis zur nächsten Mitgliederversammlung, es sei denn die Sitzung des Ausschuss der Student*innenschaften findet weniger als zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung statt. Auf der Mitgliederversammlung werden die freigewordenen Sitze für ihre restliche Amtszeit nachgewählt.

Beschlussfähigkeit

1.Der Satzungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind.

Sitzungen

Die AG Satzung tritt grundsätzlich auf allen Mitgliederversammlungen zusammen.

Auf Bitte eines Ausschusses oder Organs des Verbandes, beschliesst deei AG Satzung über ein Zusammentreten.

Das Nähere regelt dei AG Satzung selbst.

Beschlüsse

Beschlüsse der AG Satzung werden mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gefällt."

Begründung:

Der Vorschlag auf die Einrichtung eines Satzungsrates erscheint uns ausgesprochen problematisch. Das betrifft nicht nur die rechtspositivistische Formulierung des Antrags (demnach so etwas wie Pragraphen nur \\\"neutral\\\" ausgelegt werden müssten), die eine ausgesprochen problematische Position transportiert. Der Antrag stellt sowohl in politischer wie auch pragmatischer Hinsicht ein Problem dar. In politischer Hinsicht weil mit einem Satzungsrat sehr wohl ein Macht-Gremium geschaffen würde, um deren Besetzung dann verschiedene Gruppen konkurieren würden oder die von grauen Eminenzen besetzt wird. Wieso es ein solches Gremium braucht, um eine Satzung \\\"auszulegen\\\" anstatt dass diese von den Leuten selbst gelesen wird, verstehen wir nicht. Fragen der Gestaltung einer Organisation sind bekanntlich immer auch politische Fragen. Mit der Einführung eines solchen Auslegungsgremiums würde der fzs ein Modell einführen, das eher an die katholische Kirche als an einen emanzipatorischen Dachverband erinnert. Auch in pragmatischer Hinsicht erscheint uns ein solcher Vorschlag wenig sinnvoll. Hinter dem Vorschlag mag der Wunsch nach einem reibungsfreieren und \\\"satzungssattelfesteren\\\" Ablauf der Mitgliederversammlung stehen. Dieser ist auch berechtigt, allein: der Vorschlag würde ganz offensichtlich auf das Gegenteil hinauslaufen. Mit einem Satzungsrat, der einer wanckenden Redeleitung Tipps anempfiehlt oder gar angerufen werden kann, um deren Entscheidungen zu korrigieren, watscht man die Sitzungsleitung ab und unterminiert deren \\\"Standing\\\". Dem Wunsch nach einem korrekteren Ablauf der Sitzung empfehlen wir zum einen dadurch nachzukommen, dass man die Satzung liest - und sie ggf. während der MV an die Wand projeziert. Die Idee eine kontinuierliche und nachhaltige Arbeit an Unklarheiten in der Satzung zu ermöglichen, finden wir indessen ausgesprochen gut. Wir stellen daher den Änderungsantrag auf Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgr!
uppe. Zur Garantie dass diese auch wirklich arbeitet und besetzt ist, sollte sie auch gewählt werden. Dabei haben wir die analogen Regelungen des bisherigen Antrags übernommen.

ÄA,#
Sa-25 Synergieeffekte nutzen

-
Sa-26 Referntinnen neu regeln

ÄA: Z1 Ersetze in "Mitgleider" das "g" durch "k"


Begründung:
Grammatikalische Korrektur

ÄA, -
Sa-27 Telkos neu regeln

-
Sa-28 Partizipationshürden abbauen - auch in Ausschüssen

+
Sa-29 Hart quotierte Redeliste

refkonf
Sa-30 Quotierte Delegationen
GO AntragSoll vor Sa 29 Abgestimmt werden.
refkonf
Sa-31 Vertrauenspersonen bei MVen

+
Sa-32 Satzung und Go in Einklang bringen
ÄA: Füge hinzu:

Streiche in §12 Absatz 3 Satz 1 "in nichtöffentlicher SItzung"

Streiche in § 19 Absatz 1 Satz 2 "in nichtöffentlicher SItzung"

Begründung: Wenn die Sitzung erst nichtöffentlich sein müsste, um sie nichtöffentlich zu machen, bleibt die Sitzung immer öffentlich. Also gäbe es generell keine Nichtöffentlichkeit. Das kann dumm sein.

ÄA,+
Sa-33 Frauenförderung als Zweck des Vereins

+
Sa-34 Ausschluss ermöglichen

-
Sa-35 Widerspruch gegen Ermessensentscheidungen ermöglichen

+
Sa-36 Sitzungstag anpassen

+
Sa-37 Partizipationshürden für inhaltliche Arbeit verringern - Referent*innen aus der Satzung streichen

-
TOP 04 Strukturelle Anträge


St-01 Arbeitsprogramm 2013/14

+
St-02 Ausschuss FGP klarer strukturieren
Der Ausschuss kann Unterarbeitsgruppen machen. Eine strukturelle Spaltung ist nicht sinnvoll.
-
St-03 Schlichtungsstelle aktivieren
Ist von uns. Möchte Partizipationshürden für die SchliKo senken.
+
St-04 Ausschuss Queer* einrichten
Soll einen neuen Ausschuss einrichten.
-
St-05 Pro Richtungsverband - den fzs von links aufrollen!


TOP 5 Inhaltliche Anträge


I-01 Zukunft mit Zukunft: Nachhaltige Ausgestaltung legislativer Prozesse

Ist der BHG-Antrag aus Berlin/Göttingen 1 ohne jegliche Veränderungen.

- Wir befürworten eher ein Hochschulrahmengesetz anstelle einer Kompetenzübertragung an den Bund. Zwar braucht es bundeseinheitliche Regelungen, wir erachten es allerdings nicht für sinnvoll, föderale Strukturen komplett abzuschaffen. Denn dann würden Entscheidungen nur bei den Hochschulen verbleiben, an denen strukturelle Probleme weiterbestehen können oder in einem Mega-Ministerium im Bund angesiedelt sein. Weitere dabei entstehende Probleme sind:

- Beschäftigungsverhältnisse und Finanzierung werden über das Land geregelt. Überschaubare Einheiten erlauben eher den Austausch untereinander als eine zentrale Struktur in Berlin. Der Austausch z.B. der Personalräte der Hochschulen untereinander stärkt diese gegenseitig, wenn die Hochschulleitungen bestimmte Maßnahmen umsetzen, die nicht im Interesse der Beschäftigten sind - man kann sich austauschen und muss nicht alles selber erarbeiten. Auch wenn es ein ganz einheitliches Personalvertretungsrecht gäbe, wäre es notwendig, sich zeitnah und lokal auszutauschen. Solange es noch Landespersonalvertretungsrechte gibt, muss man sich diesbezüglich landesweit austauschen. Auch wenn man das abschafft, wird es Jahrzehnte dauern, bis alle nach dem alten Recht abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse im Ruhestand sind (also die Leute auf den Stellen)

- Landesweite Zusammenschlüsse sind analog dazu sinnvoll. Lediglich freiwillige Zusammenschlüsse auf regionaler und Landesebene schwächen die Möglichkeiten, sich untereinander ohne BahnCard 100 zu vernetzen.

- Real sind an den Hochschulen immer einige stärker oder schwächer - seien es Fächer oder Statusgruppen, daher muss entweder sehr viel auf Bundesebene geregelt werden oder es wird an vielen Hochschulen Darwinismus herrschen, vor allem an kleinen, wo z.B. die Studierenden nicht so gut organisiert sind

Weitere Argumente:

- Zu den Statusgruppen: Das sollte man hier nicht schnell/schnell entscheiden ohne ausformulierte Begründung und Berücksichtigung des Prozesscharakters und bestehende Probleme, welche der Soforteinführung der Drittelparität entgegenstehen. Deshalb gibt es ja auch einen eigenen Antrag dazu (I 10).

- Z. 44/47: Persönlichkeit nicht nur für Studis relevant, genauso Nachhaltigkeit, was ist hier genau gemeint?

- Z. 53 Persönlichkeitsentwicklung kann nicht von Hochschulen umgesetzt werden! lebenslanges Lernen heißt jetzt was, soll man lebenslang an der HS bleiben oder gibt es lebenslanges BAFöG? Dieser Satz ist herrlich phrasenhafter Quark.

- rosa Wolke

-
I-02 Solidarität mit Frei-, Lern- und Begegnungsräumen

+
I-03 Juniorprofessuren
ÄA: "Leibeigenschaft an Hochschulen abschaffen - für moderne Arbeitsverhältnisse an Hochschulen sorgen

Das Konzept der Professur ist generell kritisch zu hinterfragen. Insbesondere die von wenigen Individuen dominierte Lehrstuhlstruktur stellt ein Problem dar und behält viele eigentlich zur Eigenständigkeit fähige Menschen in höchst abhängigen Arbeitsverhältnissen. Der fzs lehnt dieses System ab und fordert mehr unabhängig und langfristig Beschäftigte an Hochschulen. Es muss möglich sein, freie*r Wissenschaftler*in zu sein, ohne zu den 10% an der angeblichen Spitze zu gehören.

Daueraufgaben wie Lehre müssen auf Dauerstellen übernommen werden. Forschung und Lehre sind gleichberechtigte Aufgaben einer Hochschule und müssen auch gleichwertig berücksichtigt werden bei den Dauerstellen. Die Qualität des Studiums muss durch Personalentwicklungsmaßnahmen wie Weiterqualifizierungen und sinnvolle Evaluationszyklen gewährleistet werden

Langfristig ist das System von Professuren und abhängig beschäftigten wissenschaftlich unfreien Mitarbeiter*innen zu überwinden. "


Begründung:
Anstatt sich mit Kleinklientelpolitik zu befassen, sollte ein umfassenderer Ansatz das Ziel des Verbandes sein, der die Beschäftigungsverhältnisse im Ganzen in den Blick nimmt. In einer Wissenschaftsstruktur mit 74 % befristet und 86 % abhängig Beschäftigten darf es nicht nur um die Abwägungen von Anschlussbeschäftigung und Feedback von 2 % Juniorprofessor*innen gehen.

Stattdessen muss der fzs die derzeit bestehende Wissenschaftsstruktur in Deutschland, welche auf die Dominanz von 7 % \"ordentlichen\"Professor*innen setzt und sonst keine Wissenschaftsfreiheit zugesteht, grundlegend geändert werden. Eine \"Feedbackkultur\" für 2 % der Beschäftigten hilft nicht viel weiter, ein emanzipatorisches Wissenschaftssystem auf Augenhöhe aller Lehrenden und Forschenden hingegen schon.

Perspektivisch muss es daher darum gehen, das Prinzip \"Lehrstuhl\", nach dem viele Beschäftigungsverhältnisse von Leuten gestaltet sind, die an den Hochschulen in Forschung und Lehre tätig sind, überwunden wird. Wie die Praxis gezeigt hat, werden damit Abhängigkeitsverhältnisse konstituiert, die die Möglichkeit einer demokratischen akademischen Selbstverwaltung durchkreuzen.

ÄA, #
I-04 ECTS-Punkte und Modularisierung: Instumente für Studierende?
ÄA: Füge in Z. 79 nach "Studiengängen" ein: "und Modulen in Studiengängen"
ÄA, +
I-05 Private Hochschulen - Innovationsmotor oder Konkurrenz?

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I-06 Gutes Lernen ermöglichen - Gegen den Bewertungszwang!
ÄA: Ersetze "Außerdem können sie nur einen Stichtag abbilden." durch: "Außerdem können sie nur das Ergebnis längerer Lernprozesse zu einem bestimmten Zeitpunkt beurteilen."

Begründung: Die bisherige Formulierung scheint zu stark auf Klausuren ausgerichtet. Hausarbeiten/Praktika etc. werden dadurch nicht erfasst. Abgesehen davon, dass sie oftmals sinnvollere Lehr- und Lernformen sind, sehen wir jedoch auch bei ihnen die Benotung kritisch.

ÄA, +
I-07 U-Multirank heftig tadeln

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I-08 Keine Überwachung
ÄA: Streiche Z. 10-17.

Begründung: Der fzs hat ein allgemeinpolitisches Mandat. Eine zwangsweise Herunterbrechung auf Hochschulthemen ist deshalb nicht notwendig, im vorliegenden Fall ist sie nicht sehr gelungen.

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I-09 Extremismustheorie ablehnen - Antifa/Antira-Arbeit unterstützen

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I-10 Effizienzbasierte Modernisierung der Hochschuldemokratie

Das ist, auch wenn es nicht so heißt, ein Statusgruppenantrag. Er ist besser als sein Titel.

- ÄA 1: ersetze in Z. 13 "wird strikt abgelehnt" durch "lehnt der fzs ab".

Begründung: Vorher ist das rhetorische Passiv auf der bösen Seite der Macht, nun soll es den fzs bezeichnen. Das sollte man klarer formulieren.

- ÄA 2: Ersetze in Z. 22 "Parität durch "Viertelparität". Ersetze in Z. 23 "Dabei" durch "mittelfristig". Füge in Z. 76 nach "Lehrenden" ein: "mittelfristig"

Begründung:

Solange Mitarbeiter*innen in einerm hierarchischen, weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis zu Professor*innen stehen, müssen sie als Gruppe eigens berücksichtigt werden. Da sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Professor*innen stehen, ist davon auszugehen, dass die Vertretung innerhalb einer gemeinsamen Gruppe schließlich nur die Interessen der Professor*innen berücksichtigt.

Mittelfristig sind diese Abängigkeiten natürlich aufzulösen, vergleiche unseren ÄA zu I 03. In diesem Fall ist die Zeit für eine Drittelparität gekommen.

- ÄA 3: Ersetze in Z.. 36 "Promovierende" durch "PromovendInnen".

Begründung:

Es geht um Leute, die ihre Promotion machen und nicht um welche, die sie vergeben. Sprachliche Korrektur.

- ÄA 4: Füge nach Z. 72 ein "Fazit". Füge in Z. 77 ein: "Langfristig setzt sich der fzs für die Einführung der Mitgliederhochschule ein."
Begründung:
Das Fazit sollte besser abgegrenzt werden. Das langfristige Ziel des Antrags sollte im Fazit auch deutlich werden.

ÄA, #
I-11Arbeitsprogramm VSPM

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Top 5 Wahlen


Wahl des Vorstands

4 oder 6? Lieber 4.

Bewerbungen:

Frauen: Katha +, Rest D

Offen: Erik +, Jan D (je nach dem wer noch antritt)


Wahl zum Ausschuss der Student*innenschaften

Wahlen der Ausschüsse

Meistens eh keine Wahlen.

D
Wahl zum Rat des fzs

Wahl der Frauenbeauftragten

Wahl der Schlichtungskommission

Top 6 Haushalt

Süd-Soli ist noch dabei mit 1500 Euro.

D,+
Top 7 Initiativanträge

Top 8 Ort und Zeitraum der nächsten Mitgliederversammlung

Top 9 Sonstiges


3 Archiv

46. MV Mainz 1.3. - 3.3.13

47. MV Fulda