SchlichtungQuaSiMi: Unterschied zwischen den Versionen
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Nun muss in den Fakultäten diskutiert werden, damit die Dekane und Dekaninnen motiviert sind, sich im Senat damit auseinanderzusetzen.<br>Bei jedweden Fragen, schreibt gerne einfach eine Mail an Marlina aus der zentralen QuaSiMiKo oder an: quasimiko@fsk.uni-heidelberg.de | Nun muss in den Fakultäten diskutiert werden, damit die Dekane und Dekaninnen motiviert sind, sich im Senat damit auseinanderzusetzen.<br>Bei jedweden Fragen, schreibt gerne einfach eine Mail an Marlina aus der zentralen QuaSiMiKo oder an: quasimiko@fsk.uni-heidelberg.de | ||
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Rechtsabteilung: Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als nicht angenommen. Rechtsabteilung meinte dazu noch, dass die GrundO-Kommission sich darum kümmern müsste. Bisher, sofern ich den Entwurf richtig gelesen hab, steht in der GrundO dazu nichts drin.<br> | Rechtsabteilung: Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als nicht angenommen. Rechtsabteilung meinte dazu noch, dass die GrundO-Kommission sich darum kümmern müsste. Bisher, sofern ich den Entwurf richtig gelesen hab, steht in der GrundO dazu nichts drin.<br> | ||
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− | Emanuel bat um die Interpretation einesAbstimmungsergebnisses, bei dem sich die Mehrheit der Studierenden enthalten hat, die restlichen Studierenden zugestimmt. Frau Stöcklein hat zu der Frage inzwischen Folgendes geschrieben: | + | Emanuel bat um die Interpretation einesAbstimmungsergebnisses, bei dem sich die Mehrheit der Studierenden enthalten hat, die restlichen Studierenden zugestimmt. Frau Stöcklein hat zu der Frage inzwischen Folgendes geschrieben: |
− | "wenn wir die Interpretation des MWK zugrunde legen, nach der das Einvernehmen der Studierenden aktiv und positiv ausgedrückt werden muss, ist das Einvernehmen mit der Mehrheit der Studierendenvertreter hier m.E. nicht hergestellt. Die Enthaltungen wirken sich insoweit dann als nein-Stimmen aus, was aber lt. MWK dem Wesen eines zu erteilenden Einvernehmens entspricht." Damit wäre über den entsprechenden Antrag kein Einvernehmen erzielt worden.<br><br> | + | "wenn wir die Interpretation des MWK zugrunde legen, nach der das Einvernehmen der Studierenden aktiv und positiv ausgedrückt werden muss, ist das Einvernehmen mit der Mehrheit der Studierendenvertreter hier m.E. nicht hergestellt. Die Enthaltungen wirken sich insoweit dann als nein-Stimmen aus, was aber lt. MWK dem Wesen eines zu erteilenden Einvernehmens entspricht." Damit wäre über den entsprechenden Antrag kein Einvernehmen erzielt worden.<br><br> |
== Fragen-/Themen-Sammlung für Gespräch mit potentiellen Schlichtern (FSK am 8.1.13)<br> == | == Fragen-/Themen-Sammlung für Gespräch mit potentiellen Schlichtern (FSK am 8.1.13)<br> == |
Version vom 17. Februar 2013, 23:25 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Schlichtung
1.1 FSK-Alternativvorschläge zur EEVO-Regelung
Die Modelle:
Argumente:
- http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Schlichtungsverfahrensvorschlaege_ProKontra.pdf
- Weitere Argumente: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/schlichtungsargumente
Worum geht es?
Im Senat am 16. Dezember 2012 hat die FSK einen Antrag für ein Heidelberger Modell der Schlichtung in Streitfragen zu den QuaSiMi (Qualitätssicherungsmittel) eingebracht: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Schlichtung.pdf.
Über das Schlichtungs-Modell soll in der nächsten Senatssitzung am 8.2. abgestimmt werden - und zwar nach Diskussion in den Fakultäten. Euer Dekan wird euch vermutlich schon darauf angesprochen haben. Wenn nicht, sollten wir Studierende nachfragen, denn wir sollten in der Sache einfach mal zu einer Lösung kommen, wir diskutieren das, wie ihr in den Rundbriefen verfolgen könnt, seit April letzten Jahres.
Wenn ihr noch nicht drüber gesprochen habt: hier ist eine Übersicht mit weiteren Argumenten, warum unser Modell einfach besser ist als das mit einem Menschen aus dem Aufsichtsrat: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Schlichtungsverfahrensvorschlaege_ProKontra.pdf
Kurz gesagt geht es um Folgendes: wenn wir eine Heidelberger Lösung durchbekommen, muss niemand aus dem Aufsichtsrat in eine Schlichtungskommission (es ist aber auch nicht ausgeschlossen). Wir hätten auch schon jemanden, der auf Uniebene schlichten würde (Herr Tröger, ein emeritierter hemaliger Prorektor, Mediziner, mit dem auch das Rektorat einverstanden wäre), Herr Schneidmüller aus dem Aufsichtsrat, den das Rektorat gerne hätte, will das nicht wirklich machen (er war am 8.1. in der FSK und hat sehr deutlich gemacht, dass er sich nicht darum reißt) und würde es aus Pflichterfüllung machen, denkt aber auch, dass er nicht so gut ist, da er aktiver Professor ist und mit vielen antragstellenden Profs direkt zu tun hat und sich in einigen Fällen schon jetzt für befangen erklärt hat.
Die Fakultäten müssten für eine andere Lösung unserem Grundmodell zustimmen und sich überlegen, ob sie zudem eineN eigeneN FakultätsschlichterIn wollen (viele haben dieseN bereits gewählt) oder ob sie bei der zentralen Schlichtung mitmachen --> vgl. den Antrag, der oben verlinkt ist.
kürzere Textformulierungen:
Im Februar wird im Senat erneut versucht, eine Schlichtungssatzung auf den Weg zu bringen, die das Regelmodell der Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVO) ersetzen soll. Es geht dabei um das Verfahren, das anläuft, wenn Studierende und Vertreter des Rektorats oder der Fakultät sich bei der Verausgabung der zentralen und dezentralen Qualitätssicherungsmittel nicht einig werden. Dazu wurden drei Modelle ausgearbeitet, die ihr hier findet: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Schlichtung.pdf)
Jetzt gilt es, in den Fakultäten das Bewusstsein dafür hervorzurufen, warum jede unserer drei Möglichkeiten auf jeden Fall besser wäre als das Regelmodell. Um das deutlicher zu machen, haben wir ein kurzes Papier verfasst, dass die EEVO und die drei Alternativmodelle noch einmal kurz erläutert und die jeweiligen Positiv- und Negativpunkte benennt. Das ist nun passiert und das Dokument findet ihr hier:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Schlichtungsverfahrensvorschlaege_ProKontra.pdf
Nun muss in den Fakultäten diskutiert werden, damit die Dekane und Dekaninnen motiviert sind, sich im Senat damit auseinanderzusetzen.
Bei jedweden Fragen, schreibt gerne einfach eine Mail an Marlina aus der zentralen QuaSiMiKo oder an: quasimiko@fsk.uni-heidelberg.de
1.2 Probleme / Fragen zur Schlichtung
1.2.1 Kann es zwei SchlichterInnen geben nach EEVO?
Rektorat schlägt vor, zwei SchlichterInnen zu benennen. Da für jedes Schlichtungsverfahren nach EEVO immer wieder jemand bestimmt werden muss, geht das natürlich im Sinne von "es gibt einen Pool, in dem man dann jeweils nachfragt"
1.2.2 Enthaltungen
wie zu zählen ==> GO-Kommission
vgl. Mail Rechtsabteilung vom 12.11.
in der Sitzung der zentralen Qualitätssicherungsmittelkommission am 6.11. ist
bei der Abstimmung folgende Situation aufgetreten:
Studierende: 2x Dagegen
andere Mitglieder: 2x Enthaltung, 2x Dafür
Insgesamt bestand also Stimmengleichheit. Wir verstehen die EEVO an dieser Stelle eigentlich nicht so, dass dadurch ein Schiedsfall entsteht, da es sich ja um Uneinigkeit in der gesamten Kommission handelt und es sich nicht um eine Frage des Einvernehmens mit den Studierenden handelt.
In der Verfahrensordnung der Universität konnte ich leider nichts dazu finden, wie mit Stimmengleichheit umgegangen wird. Können Sie uns dazu eine
Auskunft geben?
Eine ähnliche Situation würde sich ergeben, wenn ein Antrag folgendermaßen abgestimmt würde:
Studierende: 2x Dagegen
andere Mitglieder: 1x Dagegen, 3x Dafür
(Oder andersherum, Studierende Dafür, andere Mitglieder großteils dagegen).
Auch hier würde uns interessieren, wie aus rechtlicher Perspektive mit diesen Anträgen umgegangen werden muss.
Antwort war:
Rechtsabteilung: Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als nicht angenommen. Rechtsabteilung meinte dazu noch, dass die GrundO-Kommission sich darum kümmern müsste. Bisher, sofern ich den Entwurf richtig gelesen hab, steht in der GrundO dazu nichts drin.
Neue Antwort vom 1.2.:
Emanuel bat um die Interpretation einesAbstimmungsergebnisses, bei dem sich die Mehrheit der Studierenden enthalten hat, die restlichen Studierenden zugestimmt. Frau Stöcklein hat zu der Frage inzwischen Folgendes geschrieben:
"wenn wir die Interpretation des MWK zugrunde legen, nach der das Einvernehmen der Studierenden aktiv und positiv ausgedrückt werden muss, ist das Einvernehmen mit der Mehrheit der Studierendenvertreter hier m.E. nicht hergestellt. Die Enthaltungen wirken sich insoweit dann als nein-Stimmen aus, was aber lt. MWK dem Wesen eines zu erteilenden Einvernehmens entspricht." Damit wäre über den entsprechenden Antrag kein Einvernehmen erzielt worden.
1.3 Fragen-/Themen-Sammlung für Gespräch mit potentiellen Schlichtern (FSK am 8.1.13)
Hier bitte alle Fragen/Themen eintragen, die euch so einfallen!
- Wie stellen Sie sich ein solches Verfahren vor?
- Wie sehen Sie Ihre eigene Position im Verfahren?
- Voreingenommenheit?
- Andere Professoren sind Kollegen - wie wird damit umgegangen?
- Welcher Verwendungszweck für QuaSiMi?
- Vorgehen bei eingefahrenen Positionen auf beiden Seiten?
- Wollen sie auch die antragstellenden Fächer breteiligen?
1.4 Verständigung über Schiedskommission nach EEVO
Kontaktdaten und Anschreiben: VerstaendigungEEVO