Senat 2012 09 11: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Schlichtungsfällen: in der Erziehungswissenschaft/Bildungswissenschaft wurden in der letzten QuaSiMiKo Sitzung Anträge über Verwaltungsstellen-Fianzierungen, die von den Studierenden abgelehnt wurden. Hieraus sollte sich also ein Schlichtungsverfahren ergeben, es sei denn die Sachen werden einfach trotzdem finanziert. Falls es also im Senat heißt, es gebe noch keine Schlichtungsfälle auf Fakultätsebene: einen gibt es mindestens. <br>  
 
Zur Schlichtungsfällen: in der Erziehungswissenschaft/Bildungswissenschaft wurden in der letzten QuaSiMiKo Sitzung Anträge über Verwaltungsstellen-Fianzierungen, die von den Studierenden abgelehnt wurden. Hieraus sollte sich also ein Schlichtungsverfahren ergeben, es sei denn die Sachen werden einfach trotzdem finanziert. Falls es also im Senat heißt, es gebe noch keine Schlichtungsfälle auf Fakultätsebene: einen gibt es mindestens. <br>  
  
Zur Historie: unseren Entwurf hatten wir in der letzten Sitzung bereits mündlich beantragt und ihn dann auch fristgemäß am 22.8. nochmal schriftlich eingereicht, obwohl sich die meisten vermutlich erinnern, dass wir den Antrag in der Sitzung bereits eingereicht hatten. Es gab dann auch nochmal ein Treffen mit Frau Fuhrmann-Koch, Nüssel und Stöcklein, auf dem nochmal ein paar Sachen geklärt wurden. Vor allem, dass wir ein moderierendes Verfahren wollen und keine Abstimmung am Ende, an der dann eine Person den Ausschlag gibt, die vorher vermitteln soll, da genau diese Person dann nicht mehr glaubhaft vermitteln kann. Entweder moderiert die Person oder sie entscheidet. Beides geht nicht. In Herrn Tröger hatten wir eigentlich auch jemanden gefunden, dem wir das zutrauen. Als Gegenargument wurde angeführt, dass das Geld auf jeden Fall ausgegeben werden muss und es für das Rektorat und die Fächer nicht akzeptabel ist, wenn Gelder nicht ausgegben werden, weil die Studierenden dagegen sind. Sonst werden den Hochschulen die Mittel gestrichen und das geht nicht. Wir gehen davon aus, dass manche Sachen halt mehr Zeit brauchen und dadurch auch besser werden und tragfähiger und von mehr Leuten mitgetragen. Vor allem gehen wir davon aus, dass es kaum Schlichtungsfälle geben wird, diese aber an Stellen, wo es wirklich etwas zu schlichten gibt und da braucht man einen Moderator/eine Moderatorin und nicht jemanden, der/die einfach entscheidet. <br>
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Zur Historie: unseren Entwurf hatten wir in der letzten Sitzung bereits mündlich beantragt und ihn dann auch fristgemäß am 22.8. nochmal schriftlich eingereicht, obwohl sich die meisten vermutlich erinnern, dass wir den Antrag in der Sitzung bereits eingereicht hatten. Es gab dann auch nochmal ein Treffen mit Frau Fuhrmann-Koch, Nüssel und Stöcklein, auf dem nochmal ein paar Sachen geklärt wurden. Vor allem, dass wir ein moderierendes Verfahren wollen und keine Abstimmung am Ende, an der dann eine Person den Ausschlag gibt, die vorher vermitteln soll, da genau diese Person dann nicht mehr glaubhaft vermitteln kann. Entweder moderiert die Person oder sie entscheidet. Beides geht nicht. In Herrn Tröger hatten wir eigentlich auch jemanden gefunden, dem wir das zutrauen. Als Gegenargument wurde angeführt, dass das Geld auf jeden Fall ausgegeben werden muss und es für das Rektorat und die Fächer nicht akzeptabel ist, wenn Gelder nicht ausgegben werden, weil die Studierenden dagegen sind. Sonst werden den Hochschulen die Mittel gestrichen und das geht nicht. Wir gehen davon aus, dass manche Sachen halt mehr Zeit brauchen und dadurch auch besser werden und tragfähiger und von mehr Leuten mitgetragen. Vor allem gehen wir davon aus, dass es kaum Schlichtungsfälle geben wird, diese aber an Stellen, wo es wirklich etwas zu schlichten gibt und da braucht man einen Moderator/eine Moderatorin und nicht jemanden, der/die einfach entscheidet. <br>  
  
Außerdem wollen wir nicht, dass der Rektor uns - wie im vorletzten Senat vorgeschlagen - drei Leute vorschlägt, aus denen wir dann jemanden auswählen. Das dürfte auch für die Person, die dann schlichten oder entscheiden muss, nicht gut sein, da sie immer als die Person des Rektors gelten wird, ganz abgesehen davon, dass das kein Verfahren auf Augenhöhe ist.
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Außerdem wollen wir nicht, dass der Rektor uns - wie im vorletzten Senat vorgeschlagen - drei Leute vorschlägt, aus denen wir dann jemanden auswählen. Das dürfte auch für die Person, die dann schlichten oder entscheiden muss, nicht gut sein, da sie immer als die Person des Rektors gelten wird, ganz abgesehen davon, dass das kein Verfahren auf Augenhöhe ist.  
  
Im besagten Gespräch am 13.8. hatten wir das erläutert und gesgt, dass wir das im Senat schon nochmal klar stellen und Gelegenheit zur Aussprache darüber geben wollen. Schon damals gab es Schlichtungsfälle und wir wollen auch hierzu nochmal im Senat sagen, dass wir an einem kommunikativen Prozess interessiert sind, an dem die verschiedenen, nicht notwendigerweise gegensätzlichen Positionen zum Austausch und zur Annhäherung kommen. Es geht nicht um faule Kompromisse, sondern um ausgereifte Beschlüsse.<br>
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Im besagten Gespräch am 13.8. hatten wir das erläutert und gesgt, dass wir das im Senat schon nochmal klar stellen und Gelegenheit zur Aussprache darüber geben wollen. Schon damals gab es Schlichtungsfälle und wir wollen auch hierzu nochmal im Senat sagen, dass wir an einem kommunikativen Prozess interessiert sind, an dem die verschiedenen, nicht notwendigerweise gegensätzlichen Positionen zum Austausch und zur Annhäherung kommen. Es geht nicht um faule Kompromisse, sondern um ausgereifte Beschlüsse. <br>  
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Deshalb sind wir auf jeden Fall der Ansicht, dass auch bei der EEVO versucht werden sollte, ja muss, vor einer Schlichterabstimmung einen Moderationsprozess durchzuführen. Da wir - zum Beispiel auch jetzt bei diesem Verfahren - wissen, dass sowas dann oft doch nicht klappt, wollen wir, dass dies festgehalten wird, damit man sich darauf berufen kann und nicht über Worte, an die sich niemand mehr genau erinnert, bezieht. Dassselbe gilt für die Evaluation. Wir wissen zwar, dass das keine Garantie ist (auch das Studiengebührenverteilungssystem und anderes an dieser Uni sollten evaluiert werden...), aber es ist verhindert dann zumindest Diskussionen, was man denn jetzt genau besprochen hatte.
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Wir haben es so verstanden, dass
  
 
= Archiv:&nbsp;Material aus alten Senatssitzungen  =
 
= Archiv:&nbsp;Material aus alten Senatssitzungen  =

Version vom 9. September 2012, 12:24 Uhr

1 Vorschau: nächste Sitzungen

1.1 Termine:

  • nächstes Vortreffen: So, 9.9.12, 14:00, ZFB
  • Sitzungstermine 2012: 11.9., 8.11., 13.12.
  • Sitzungstermine 2013: 5.2., 16.4., 14.5., 18.6., 23.7., 10.9., 12.11., 10.12.

1.2 Stellungnahmen

2 Senatssitzung am 11.9.12

Tagesordnung hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPe_Senat_11-09-12.pdf

es gab keine SAL-Sitzung vorher



2.1 Matrix:

Mandatierungsmatrix
TOPs Kommentare Mandatierung
1


2.1


2.2






































11 EEVO
s.w.u.

































































































2.2 ZU TOP 11: EEVO

Zur Schlichtungsfällen: in der Erziehungswissenschaft/Bildungswissenschaft wurden in der letzten QuaSiMiKo Sitzung Anträge über Verwaltungsstellen-Fianzierungen, die von den Studierenden abgelehnt wurden. Hieraus sollte sich also ein Schlichtungsverfahren ergeben, es sei denn die Sachen werden einfach trotzdem finanziert. Falls es also im Senat heißt, es gebe noch keine Schlichtungsfälle auf Fakultätsebene: einen gibt es mindestens.

Zur Historie: unseren Entwurf hatten wir in der letzten Sitzung bereits mündlich beantragt und ihn dann auch fristgemäß am 22.8. nochmal schriftlich eingereicht, obwohl sich die meisten vermutlich erinnern, dass wir den Antrag in der Sitzung bereits eingereicht hatten. Es gab dann auch nochmal ein Treffen mit Frau Fuhrmann-Koch, Nüssel und Stöcklein, auf dem nochmal ein paar Sachen geklärt wurden. Vor allem, dass wir ein moderierendes Verfahren wollen und keine Abstimmung am Ende, an der dann eine Person den Ausschlag gibt, die vorher vermitteln soll, da genau diese Person dann nicht mehr glaubhaft vermitteln kann. Entweder moderiert die Person oder sie entscheidet. Beides geht nicht. In Herrn Tröger hatten wir eigentlich auch jemanden gefunden, dem wir das zutrauen. Als Gegenargument wurde angeführt, dass das Geld auf jeden Fall ausgegeben werden muss und es für das Rektorat und die Fächer nicht akzeptabel ist, wenn Gelder nicht ausgegben werden, weil die Studierenden dagegen sind. Sonst werden den Hochschulen die Mittel gestrichen und das geht nicht. Wir gehen davon aus, dass manche Sachen halt mehr Zeit brauchen und dadurch auch besser werden und tragfähiger und von mehr Leuten mitgetragen. Vor allem gehen wir davon aus, dass es kaum Schlichtungsfälle geben wird, diese aber an Stellen, wo es wirklich etwas zu schlichten gibt und da braucht man einen Moderator/eine Moderatorin und nicht jemanden, der/die einfach entscheidet.

Außerdem wollen wir nicht, dass der Rektor uns - wie im vorletzten Senat vorgeschlagen - drei Leute vorschlägt, aus denen wir dann jemanden auswählen. Das dürfte auch für die Person, die dann schlichten oder entscheiden muss, nicht gut sein, da sie immer als die Person des Rektors gelten wird, ganz abgesehen davon, dass das kein Verfahren auf Augenhöhe ist.

Im besagten Gespräch am 13.8. hatten wir das erläutert und gesgt, dass wir das im Senat schon nochmal klar stellen und Gelegenheit zur Aussprache darüber geben wollen. Schon damals gab es Schlichtungsfälle und wir wollen auch hierzu nochmal im Senat sagen, dass wir an einem kommunikativen Prozess interessiert sind, an dem die verschiedenen, nicht notwendigerweise gegensätzlichen Positionen zum Austausch und zur Annhäherung kommen. Es geht nicht um faule Kompromisse, sondern um ausgereifte Beschlüsse.

Deshalb sind wir auf jeden Fall der Ansicht, dass auch bei der EEVO versucht werden sollte, ja muss, vor einer Schlichterabstimmung einen Moderationsprozess durchzuführen. Da wir - zum Beispiel auch jetzt bei diesem Verfahren - wissen, dass sowas dann oft doch nicht klappt, wollen wir, dass dies festgehalten wird, damit man sich darauf berufen kann und nicht über Worte, an die sich niemand mehr genau erinnert, bezieht. Dassselbe gilt für die Evaluation. Wir wissen zwar, dass das keine Garantie ist (auch das Studiengebührenverteilungssystem und anderes an dieser Uni sollten evaluiert werden...), aber es ist verhindert dann zumindest Diskussionen, was man denn jetzt genau besprochen hatte.


Wir haben es so verstanden, dass

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