Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Die&nbsp;Uni Heidelberg hat einen Antrag zum Teilzeitstudium eingereicht. Das nehmen wir zum Anlass, uns dazu Gedanken zu machen.<br>
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Die&nbsp;Uni Heidelberg hat einen Antrag zum Teilzeitstudium eingereicht - ohne Beteiligung studentischer Gremienmitglieder und ohne sich im Vorhinein große Gedanken zur Umsetzung zu machen, das will man machen, sobald die ersten Studierenden da sind.  
  
Wir haben uns überlegt, dass wir zwei Teilgruppen machen: eine zu Studieren mit Kind und die andere zum "Rest"
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= Positionspapier zur Teilzeitsatzung der Uni Heidelberg  =
  
Da es schon eine Satzung zum Teilzeitstudium gibt, die ziemlich bekloppt ist, brauchen wir - unabhöngig von einer soliden&nbsp;Positionierung zum Teilzeitstudium - erst mal eine&nbsp;Position zu der Teilzeitsatzung
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Beschlossen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P20-11-24_Teilzeitfaehigkeit.pdf<br>
  
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neben den inhaltlichen Argumenten, auf Folgendes achten:
  
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*wir wollen wirklich endlich mal wissen, wieviel Geld die Uni bekommt oder für Teilzeit einsetzt und wo es hinfließt. Momentan gibt es angeblich vor allem&nbsp;Leute, die aus Studiengebühren gezahlt werden...
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*das Verfahren war einfach mal wieder nur daneben. Sowas gehört, bevor man es einreicht, in den SAL - wir müssen mal über die Aufgaben des SAL reden
  
= Position zur Teilzeitsatzung der Uni Heidelberg =
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= Potentielle Zielgruppen (für die es aber bereits zum Teil "günstigere" Regelungen gibt):<br> =
  
Die FSK wird gebeten, der folgenden Positionierung zuzustimmen: die FSK lehnt den in einigen Prüfungsordnungen eingefügen Passus "Im XY-Studiengang ist ein Teilzeitstudium möglich" ab, da sie die zugrundeliegende Teilzeitsatzung ablehnt. Die VertreterInnen der FSK in den Gremien wirken darauf hin, dass diese Satzung überarbeitet und ein Teilzeitstudium an der Uni Heidelberg - unabhängig von Satzungen und Regelungen de facto möglich ist.
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Es gibt bereits Regelungen, die für die Teilzeitstudierende weit besser sind, als der Status "Teilzeitstudium", hierauf muss hingewirkt werden:<br>
  
'''Begründung'''
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'''Studierende mit Kind'''<br>
  
Die Änderungen an der vorliegenden Prüfungsordnung betreffen scheinbar die Ermöglichung eines Teilzeitstudiums. Mit dieser Formulierung wird jedoch auf Richtlinien bezuggenommen, die wir für mangelhaft erachten. Außerdem werden in der PO selbst keine näheren Angaben zur konkreten Gestalt eines Teilzeitstudiums gemacht. Wir lehnen daher und nach intensivem Abwägen die genannte Änderungen ab.Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass uns eine baldige Verbesserung der Teilzeitstudienordnung der Universität Heidelberg sehr am Herzen läge und eine Diskussion um Möglichkeiten einer flexibleren Studienstruktur bzw. eine Berücksichtigung spezieller Zielgruppen in den einzelnen Fächern begrüßen.
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Für Menschen mit Kindern gibt es bereits jetzt Verlängerungsregelungen, das Teilzeitstudium erscheint somit für sie wenig sinnvoll. Wir würden uns wünschen, dass das in der Werbung für dieses Programm deutlich wird.  
  
Die Änderung scheint auf den ersten Blick durchaus wünschenswert zu sein. Ein Teilzeitstudium ist für Studierende, die nicht zu 100% studieren können, z.B. Studierende mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige), Erwerbstätige oder gesellschaftlich/politisch tätige oder Studierende mit Behinderungen bzw. chronischen Krankheiten grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings finden wir es irritierend, dass in besagter Formulierung keine spezifischen Angaben dazu gemacht werden, warum der Studiengang teilzeitfähig ist und wie ein Teilzeitstudium in diesem Fall konkret auszusehen hat. Logischerweise wird eine Prüfungsordnung nicht dadurch teilzeitfähig, dass man sie als „teilzeitfähig“ bezeichnet. Uns ist nicht klar, warum in der vorliegenden PO keine näheren Angaben zu den Modalitäten eines Teilzeitstudiums gemacht werden.
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'''Studierende mit Behinderung'''<br>
  
<br>Beim Blick in die Teilzeitstudienordnung der Universität Heidelberg haben wir den Eindruck, dass auch hier die verbindlichen Rahmenlinien für ein Teilzeitstudium deutlich unterbestimmt sind. Insbesondere werden keine Angaben gemacht zu:<br>• erforderlichen zeitlichen Flexibilisierungen von Veranstaltungen, Modulen und ggf. Prüfungsfristen in teilzeitfähigen Prüfungsordnungen<br>• erforderlichen Konzentrationen - oder Entzerrung - von Lehrveranstaltungen auf Lehrblöcke, z.B. für Berufstätige oder Behinderte<br>• erforderlichen Konzentrationen von Lehrveranstaltungen auf Betreuungszeitfenster, z.B. für Studierende mit Kind<br>• erforderlichen Flexibilisierungen des Studienpensums, abgesehen von einer pauschalen 50-%-Regelung, z.B. für chronisch Kranke<br>• gesonderter Berücksichtigung von Teilzeitstudierenden bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen und bei Prüfungsfristen
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http://www.uni-bremen.de/studieren-mit-beeintraechtigung/nachteilsausgleich.html<br>  
  
<br>Noch problematischer erscheint uns aber der Umstand, dass bei Antritt eines Teilzeitstudiums nach allgemeinen BAföG-Richtlinien (BAföG § 2, Absatz (5)) kein Anspruch mehr auf Ausbildungshilfe besteht. Für Berufstätige mag dies kein Problem darstellen, für Studierende mit Kind aber umso mehr. Bedauerlich ist insbesondere, dass die Teilzeitstudienordnung (bzw. die betreffende Formulierung in der vorliegenden PO) den Eindruck erweckt, dass dieses Modell für Studierende mit Kindern grundsätzlich geeignet wäre. Unserer Meinung nach ist gerade wegen des erlöschenden BAföG-Anspruchs das Gegenteil der Fall - ganz abgesehen davon, dass der Betreuungsaufwand für ein Kind sich mit dessen Lebensalter in der Regel auch verändert.
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'''Berufstätige'''<br>  
  
Irritierend ist des Weiteren das aus unserer Sicht unflexible Studienpensum, das in der Teilzeitstudienordnung festgeschrieben ist. Ein Teilzeitstudienjahr umfasst demnach 50 % eines regulären Studienjahres. Gerade Teilzeitstudierende wären aber auf ein jederzeit flexibles Studienpensum angewiesen. Auch ist vorgesehen, dass ein Teilzeitstudent in einem Studienjahr maximal 36 Leistungspunkte erwerben darf, was einem flexiblen Pensum genauso zuwider läuft. Da die Fristen für die Abschlussprüfung jedoch nicht betroffen sind von den Halbierungen, müssen die Abschlussprüfungen in der vorgeschriebenen Zeit gemacht werden. Da diese zuminest in einem der betroffenen Fächer 40 ECTS umfasst, ist es strenggenommen also gar nicht möglich, es im Teilzeitstudium abzuschließen - man würde jedesmal ab dem 37. Punkt aus dem Studium fallen und beim dritten Versuch wäre man endgültig durchgefallen.
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die voll berufstätigen sind die, die am meisten von der Regelung haben, da bisher das Gesetz ihnen das Studium verbietet - man könnte hier auch das Gesetz ändern... Andererseits ist es sinnvoll, zu studieren und einen Job zu haben, da man dann regulär krankenversichert ist.<br>
  
<br>Die Vorteile der Teilzeitregelung erkennen wir gerne an: Die Studiengebühren werden während eines Teilzeitstudiums halbiert, genauso wie die Fachsemesterzahl (nicht aber die Zahl der Studiensemester) nur zur Hälfte gezählt wird. Da in Zukunft an Baden-Württembergischen Hochschulen aber keine Studiengebühren mehr anfallen werden, ist zumindest die erstgenannte Regelung obsolet. Wenn dann das eigentliche Thema: eine flexiblere Studienstruktur, gar nicht oder nur verbal angegangen wird, erschließt sich der Zweck der Änderung immer weniger.
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'''Leute'''<br>  
  
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Menschen die mehrere Projekte in ihrem Leben gleichzeitig verfolgen wollen und zum Beispiel politisch aktiv sind, ihre Eltern pflegen, Sprachen lernen, ein bisschen langsamer auswendig lernen oder Leute, die nicht erst als Vorstandsvorsitzender mit ein paar Spenden "gesellschaftlich aktiv" werden wollen, sondern bereits im Studium.<br>  
  
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'''Studierende, die Bafög erhalten'''  
 
 
= Weiterführende Überlegungen  =
 
 
 
== Potentielle Zielgruppen, für die es aber bereits - zum Teil "günstigere"&nbsp;Regelungen gibt:<br>  ==
 
 
 
'''Studierende mit Kind'''<br>
 
 
 
Für Menschen mit Kindern gibt es bereits jetzt Verlängerungsregelungen, das Teilzeitstudium erscheint somit für sie wenig sinnvoll. Wir würden uns wünschen, dass das in der Werbung für dieses Programm deutlich wird.
 
  
'''Studierende mit Behinderung'''<br>
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Sie wären definitiv benachteiligt: sie verlieren den BaföG-Anspruch. (Es ist jedoch nicht ganz glasklar, ob man den grundsätzlich sofort verliert, wenn man in das Programm einsteigt oder erst, nachdem man die Regelstudienzeit-Hochschulsemesterzahl überschritten hat und weiterhin ordentlich Scheine vorlegt...)
 
 
http://www.uni-bremen.de/studieren-mit-beeintraechtigung/nachteilsausgleich.html<br>
 
  
'''Berufstätige'''<br>  
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In den Artikeln in den&nbsp;Uniblättchen wird regelmäßig auf Menschen aus bildungsfernen Schichten und Menschen mit MIgrationshintergrund verwiesen, für die das Teilzeitstudium sinnvoll sein soll. Die brauchen dann auch vor allem Kurse in Schlüsselkompetenzen. Hier sollte man dann mal wohl mittelfristig auch mal über eine andere Ausbildung der Lehrkräfte nachdenken und über andere Modelle der Studienfinanzierung als zu suggerieren, dass die alle ein bisschen langsamer oder schwer von Begriff sind...&nbsp; Das ist schon etwas seltsam, wofür Leute mit Migrationshintergrund immer herhalten müsssen.<br>
  
'''Menschen die mehrere Projekte in ihrem Leben gleichzeitig verfolgen wollen'''
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= Überlegungen zum Teilzeitstudium:  =
  
== Gruppen, die durch die neue Regelung benachteiligt werden: ==
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Anregungen fürs Teilzeitstudium sind sehr stark davon abhängig, aus welchen Gründen jemand teilzeitstudiert und welches Fach bzw. welche Fächer und welcher Studiengang studiert wird. Die Interessen und Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen widersprechen sich teilweise:&nbsp;die einen wollen morgens und vormittags Kurse, anderen am liebsten nachts und ganzfrühmorgens, wieder andere am liebsten nur Blockseminare.&nbsp;Hier muss immer wieder neu diskutiert und geplant werden. Um hier gut voran zu kommen, sollte man Empfehlungen und best-practice Beispiele sammeln und sich überlegen:  
  
'''Studierende, die Bafög erhalten'''
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- Welche Zielgruppe(n) soll(en) unterstützt werden? (und sind die schon da oder kann/will man sich vorher überlegen, wen man ansprechen will?)
  
Vor allem verliert man seinen BaföG-Anspruch. (Es ist jedoch nicht klar, ob man den grundsätzlich sofort verliert, wenn man in das Programm einsteigt oder<br>erst, nachdem man die Regelstudienzeit-Hochschulsemesterzahl überschritten hat.)
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- Wie soll(en) diese Gruppe(n) unterstützt werden? (und wie verhindert man, dass sie (ggf. ungeplant)&nbsp;gegeneinander und gegen die "normalen" Studis ausgespielt werden oder nicht?)<br>  
  
= Was man eigentlich bräuchte  =
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Das Teilzeitstudium wird zunehmen. Dies liegt nicht zuletzt auch in der immer weiter zunehmenden Verschultheit des Studiums:&nbsp;wo man früher noch oft Kind und&nbsp;Studium oder Job und Studium flexibel kombinieren konnte und auch mal Arbeiten nach zwei Semestern oder drei Jahren schreiben konnnte, geht geht nun nicht mehr, man muss die Kurse neu besuchen - und das Studium verlängert sich. Gerade um dies zu verhindern bzw. aufzufangen, ist v.a. eine Flexibilisierung sinnvoll - gerade auch für die "normalen"&nbsp;Studierenden.<br>
  
Neu:<br>  
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*allgemein:&nbsp;flexible Reihenfolge von Veranstaltungen und Modulen, sofern sinnvoll, ermöglichen. Je weniger verschult ist, desto eher kann man sich das Studium selber arrangieren. Dies muss in die Prüfungsordnungen geschrieben werden, da nur so Planungssicherheit für die Studierenden besteht. <br>
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*Im Lehrangebot sollte es für zentrale Kurse eine langfristige Planung über mehrere Semester hinweg geben, damit die Studierenden planen können und den Besuch von Veranstaltungen ggf. verschieben können, weil sie sicher sein können, dass der Kurs nächstes Semester auch angeboten wird.&nbsp;Auch eine Studienberatung kann auf dieser Grundlage viel konkreter über Studienorganisation beraten und auch feste Arbeitszeiten lassen sich mit einem Jahr Vorlauf auch anders gestalten.<br>
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*Leistungsnachweise über das Semester verteilen, damit man nicht daran scheitert, dass man nicht in einem Monat vier Arbeiten/Klausuren schreiben kann und dann einen Teil der Kurse nur wiederholt, um die Arbeit schreiben zu können.<br>
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*Studierende können dann stärker selbst verantwortlich sein für ihre Studiengeschwindigkeit. Durch die Reduktion zumindest der subjektiven Verschulung kommt auch das Gefühl, den Verfahren ausgeliefert zu sein, nicht so schnell auf und es lähmt die Leute nicht.
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*Anwesenheitskontrollen abschaffen, da sie einschränken und den o.g. Druck erzeugen/verstärken.
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*Für Berufstätige ist blockweise Anordnung von Veranstaltungen statt Verstreuung über die ganze Woche oft hilfreich. Es ist aber auch nicht immer sinnvoll!&nbsp;Für Veranstaltungen, bei denen Blockform nicht geht, müssen individuelle Absprachen getroffen werden und im Rahmen der Planung des Lehrangebots darüber nachgedacht werden;&nbsp;geschieht dies frühzeitig, lässt sich viel arrangieren. Man muss auch nicht jedes Semester Blockseminare im Bereich X und Vormittagskurse im Bereich Y&nbsp;anbieten, wenn sie in dem Semester gar nicht von der Zielgruppe besucht werden.
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*E-Learning kann das Nacharbeiten unterstützen und sollte auch mit Blick auf solche unterstützenden Maßnahmen gezielt eingesetzt werden.<br>
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*Soziales Umfeld: Wichtig ist auch die Zusammenarbeit zwischen den Studierenden aktiv zu fördern, damit (Teilzeit)studierenden nicht vereinzeln. Reine Kurse zum Lernen-lernen leisten dies nicht.<br>
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*Umfeld:&nbsp;Räume im Seminar (bzw. mindestens einen Raum für mehrere Seminare), in dem man auch Kinder betreuen kann und Kindernahrung aufwärmen kann (oder Spezialnahrung bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen) sowie einen Raum, in dem man sich ausruhen kann, studentische Aufenthaltsräume und Lernräume.
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*Bevorzugte - ggf. auch frühzeitige - Zulassung zu bestimmten für die jeweiligen besonders gut terminierten Seminaren (wenn jemand klar machen kann, warum gerade dieser Termin für ihn/sie besonders gut gelegen ist), um Arbeitszeiten, Betreuungszeiten etc. langfristig zu planen. Flexibel damit umgehen, nicht auf Fristen bestehen und Regelungen nicht exzessiv ausleben.
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*Unabhängig davon würde eine bessere Studienfinanzierung für alle, unabhängig von Noten und Elterneinkommen oft eine deutliche Verbesserung der Sitution bringen.<br>
  
flexible Reihenfolge von Modulen<br>
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Besonders aufwändig ist oft die Stundenplangestaltung für Studierende mit Kind/ern. Veranstaltungen und grade Tutorien liegen oft zu Zeiten, wo eine Kinderbetreuung bestenfalls aufwändig zu organisieren ist. Veranstaltungen, die jedes Semester morgens vor 9.00 Uhr beginnen oder bis nach 16.00 Uhr dauern, sind für Eltern mit Kindergartenkindern nur selten zugänglich. Zudem muss man als Eltern die Kinderbetreuung relativ verlässlich buchen; Wenn in der ersten oder zweiten Sitzung eines Seminars erst die Termine für Tutorien bekannt gegeben werden, stürzt das Studierende mit Kind nicht selten ins Chaos oder verhindert, dass diese Veranstaltungen besucht werden können. Daher sollt man&nbsp;für Eltern die Pflichtveranstaltungen eher in den Vormittag legen (= KiTa-/Schulzeit) und vor allem eine langfristige Planung ermöglichen (d.h. auch Tutorien vorher terminieren; man kann ja feste Tutorien angeben und weitere dann im Semester ausmachen, da andere Studierende eher kurzfristig planen (müssen), z.-B. wenn sie erst in der zweiten oder dritten Woche erfahren, in welche Seminare sie kommen).
  
für Familien: Pflichtveranstaltungen in den Vormittag legen = KiTa-/Schulzeit<br>
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Viele der hier geforderten Maßnahmen erfordern kein Teilzeitstudium, welches die Studierenden der Möglichkeit berauben würde, Bafög zu beantragen. Wichtiger sind allgemein Empfehlungen für die Organisation des Lehrangebots, die letztlich niemandem schaden, aber vielen nutzen könnten:  
  
für Berufstätige: blockweise Anordnung von Veranstaltungen statt Verstreuung über die ganze Woche (kaum zu realisieren..)<br>  
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1. Lehrangebote dürfen nicht mehr als 2 Semester hintereinander außerhalb des Betreuungszeitfensters (9-16 Uhr) liegen - aber hin und wieder halt schon.<br>2. zumindest einige Tutorien müssen vor Beginn eines Semesters festgelegt werden.<br>3. Studierende mit Kind/ern (und andere, die zeitlich stark eingeschränkt sind), müssen in der Vergabe von Seminars- und Tutorienplätzen vorrangig berücksichtigt werden.<br><br>  
  
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'''Wir haben noch einige Fragen:'''
  
Bisher:<br>
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#Es wurde von "Studienagreements" im Teilzeitstudium gesprochen:&nbsp;wie sehen diese aus?
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#Wieviel Geld bekommt die Uni HD für das Teilzeitstudium und was wird damit gemacht?
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#Welche weiteren Gelder werden in die Förderung des Teilzeitstudiums gesteckt?
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#Welche Arbeitsgruppen o.ä. befassen sich mit dem Teilzeitstudium? Wie kann deren Arbeit mit der Arbeit des SAL&nbsp;rückgekoppelt werden?
  
In der VWL lief es im Grunde darauf hinaus, einfach eine doppelte Regelstudienzeit einzuführen. Vorlesungs- und Übungsgruppenzeiten wurden dagegen überhaupt nicht auf die Verträglichkeit Studierender mit Kind überprüft. Das liegt auch daran, dass man sich bei der Zielgruppe nicht rein auf Studierende mit Kind konzentrieren wollte sondern auch Berufstätige ansprechen wollte.
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= Worum geht es in HD&nbsp;eigentlich?<br>  =
  
== Um wen es eigentlich geht<br> ==
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ist nicht ganz klar, aber eltern auf jeden fall, aber trotz der netten Flyer sollte man sich nicht auf studis mit kind konzentrieren, denn für die ist das ganze konzept von anfang bis ende nicht geeignet und man sollte jeden gedanken daran, diese art teilzeitstudium menschen mit kind zu empfehlen sofort im keim ersticken. diese menschen brauchen<br>völlig andere konzepte und unterstützungen als das was da entwickelt wurde. das eignet sich ausschließlich für einen teil der berufstätigen menschen. Bisher<br>  
  
man wollte sich hoffentlich gar nicht auf studis mit kind konzentrieren, denn für die ist das ganze konzept von anfang bis ende nicht geeignet<br>und man sollte jeden gedanken daran, diese art teilzeitstudium menschen mit kind zu empfehlen sofort im keim ersticken. diese menschen brauchen<br>völlig andere konzepte und unterstützungen als das was da entwickelt wurde. das eignet sich ausschließlich für einen teil der berufstätigen<br>menschen&nbsp;
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Und dass sie nicht studierende dürften, weil sie arbeiten und man deshalb den Status "Teilzeit"&nbsp;braucht, ist natürlich Augenwischerei:&nbsp;das kann man auch einfach ins Gesetz schreiben, wenn da drin steht, dass nicht studieren darf, wer mehr als X h arbeitet, dann muss man es halt ändern und nicht auf die Tränendrüse drücken, ob wir die armen Leute, die 100 Studen arbeiten, denn von der Uni fernhalten wollen... Wollen wir nicht und wir sind sofort dabei, wenn man dafür eintritt, das zu ändern. Aber das wäre vermutlich zu einfach...  
  
 
== Was wir schon immer mal zum Teilzeit-Antrag der Uni HD sagen wollten<br>  ==
 
== Was wir schon immer mal zum Teilzeit-Antrag der Uni HD sagen wollten<br>  ==
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Allgemein muss angemerkt werden, dass "Teilzeit" nahelegt, es gäbe so etwas wie "Vollzeit". Versteht man "Vollzeit" aber als Studierende, die nur studieren und keiner weiteren Betätigung nachgehen, dann gibt es bereits jetzt viele Teilzeitstudierende. Versteht man Wir haben "Vollzeit" so, dass man das Studium innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit absolviert, gibt es noch viel mehr Teilzeitstudierende. Zum einen wären beispielsweise Studierende, die während ihres Studiums Sport betreiben oder politisch aktiv sind betroffen, zum anderen Studierende, die chronisch krank sind oder z.B. mehr) studieren, als im Modulhandbuch vorgesehen, betroffen. Man muss das Teilzeitstudium also eigentlich nicht einführen, es gibt es de facto schon. Jede Abweichung von der "Regelstudienzeit" kann als Teilzeitstudium definiert werden und viele Studierende studieren würden sich freuen, wenn man sie in ihrer individuellen Studiensituation unterstützen würde.
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Gerade angesichts dessen ist es sehr ärgerlich, dass nicht im Vorfeld breit darüber gesprochen wurde, wie man Studierende unterstützen kann, die Teilzeit studieren - hier hätte man von Anfang gleich bestehende Erfahrungen aufgreifen können und bestehende Probleme angehen. So lässt man erstmal die breite Masse der Studierenden, die jetzt schon ein Teilzeitstudium führen, außen vor. Sobald man nun z.B. einführt - und dies ist eine unserer Sorgen - , dass mit dem Überschreiten gewisser Fristen Prüfungsansprüche verloren gehen, kann man sich prima rausreden und drauf verweisen, dass es doch Regelungen fürs Teilzeitstudium gibt.. <br>
  
 
Die Verwaltung hat eine Teilzeitstudienordnung vorgelegt, die am 17.5. in den Senat kommt, die Uni wirbt bereits groß mit dem Teilzeitstudiumsangebot. Bei der Auswahl der Fächer und der Erarbietung der Prüfungsordnung wurden die Fakultätsräte nicht beteiligt Diese Prüfungsordnung dient nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie soll nur den Eindruck erwecken, dies ist bedauerlich. Die Teilzeitstudienordnung schafft neben dem "Normallfall 100&nbsp;%" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%". Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt.<br>  
 
Die Verwaltung hat eine Teilzeitstudienordnung vorgelegt, die am 17.5. in den Senat kommt, die Uni wirbt bereits groß mit dem Teilzeitstudiumsangebot. Bei der Auswahl der Fächer und der Erarbietung der Prüfungsordnung wurden die Fakultätsräte nicht beteiligt Diese Prüfungsordnung dient nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie soll nur den Eindruck erwecken, dies ist bedauerlich. Die Teilzeitstudienordnung schafft neben dem "Normallfall 100&nbsp;%" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%". Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt.<br>  
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5. Zu §2 (2): Die Zulassung zum Teilzeitstudium im letzten Mastersemester setzt voraus, dass auch das vorherige Mastersemester auch in Teilzeit absolviert wurde! Was soll das denn? <br>  
 
5. Zu §2 (2): Die Zulassung zum Teilzeitstudium im letzten Mastersemester setzt voraus, dass auch das vorherige Mastersemester auch in Teilzeit absolviert wurde! Was soll das denn? <br>  
  
Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderfähig, auch das ein Grund, die Ordnung abzulehnen  
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Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderfähig, auch das ein Grund, die Ordnung abzulehnen
  
= Anmerkungen zum&nbsp;Rupertocarola-Artikel<br>  =
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= Textbausteine:&nbsp;Anmerkungen zum&nbsp;Rupertocarola-Artikel<br>  =
  
ZITATE&nbsp;MARKIEREN!!!  
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Achtung, in dem Text sind Zitate aus einem Artikel verwoben mit Anmerkungen&nbsp;!!ZITATE&nbsp;MARKIEREN!!!  
  
 
Ruperto Carola erprobt neue Wege zur Flexibilisierung der universitären Ausbildungswege <br>Studierende der Universität Heidelberg sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich für ein Teilzeitstudium einzuschreiben. Die Voraussetzungen für ein solches Angebot werden im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts erarbeitet. Aus dem Programm „Studienmodelle individueller Geschwindigkeit“ stellt das Land Baden-Württemberg dafür Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Das Modellvorhaben „Vielfalt fördern, Individualisierung ermöglichen“ umfasst zudem Beratungs- und Qualifizierungsangebote, die die Studierenden bei der Identifikation eigener Kompetenzen mit einem zielgruppenspezifischen und einem strukturell in die Studiengänge integrierten Ansatz unterstützen sollen. Mit der Flexibilisierung der Ausbildungswege reagiert die Ruperto Caola auf die veränderte Lebenswirklichkeit vieler Studentinnen und Studenten, die Gelderwerb, Praxisphasen oder Familie mit dem Studium verbinden müssen.<br>Tatsächlich ist die veränderte Lebenswirklichkeit der Studierenden in der immer weiter zunehmenden Verschultheit des Studiums zu sehen. Eine Flexibilisierung ist hierbei wirklich wünschenswert. Neu hingegen ist sie nicht, sondern eine Rückbesinnung auf Verlorenes bzw. Abgeschafftes. Die 500.000 sind daher entweder verschwendet, wenn man einfach alte Studienordnungen für sogenannte Härtefälle anwendet, oder nicht genug, wenn man versucht eine wirkliche Individualisierung vorzunehmen.  
 
Ruperto Carola erprobt neue Wege zur Flexibilisierung der universitären Ausbildungswege <br>Studierende der Universität Heidelberg sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich für ein Teilzeitstudium einzuschreiben. Die Voraussetzungen für ein solches Angebot werden im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts erarbeitet. Aus dem Programm „Studienmodelle individueller Geschwindigkeit“ stellt das Land Baden-Württemberg dafür Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Das Modellvorhaben „Vielfalt fördern, Individualisierung ermöglichen“ umfasst zudem Beratungs- und Qualifizierungsangebote, die die Studierenden bei der Identifikation eigener Kompetenzen mit einem zielgruppenspezifischen und einem strukturell in die Studiengänge integrierten Ansatz unterstützen sollen. Mit der Flexibilisierung der Ausbildungswege reagiert die Ruperto Caola auf die veränderte Lebenswirklichkeit vieler Studentinnen und Studenten, die Gelderwerb, Praxisphasen oder Familie mit dem Studium verbinden müssen.<br>Tatsächlich ist die veränderte Lebenswirklichkeit der Studierenden in der immer weiter zunehmenden Verschultheit des Studiums zu sehen. Eine Flexibilisierung ist hierbei wirklich wünschenswert. Neu hingegen ist sie nicht, sondern eine Rückbesinnung auf Verlorenes bzw. Abgeschafftes. Die 500.000 sind daher entweder verschwendet, wenn man einfach alte Studienordnungen für sogenannte Härtefälle anwendet, oder nicht genug, wenn man versucht eine wirkliche Individualisierung vorzunehmen.  

Aktuelle Version vom 30. Januar 2012, 04:29 Uhr

Die Uni Heidelberg hat einen Antrag zum Teilzeitstudium eingereicht - ohne Beteiligung studentischer Gremienmitglieder und ohne sich im Vorhinein große Gedanken zur Umsetzung zu machen, das will man machen, sobald die ersten Studierenden da sind.

1 Positionspapier zur Teilzeitsatzung der Uni Heidelberg

Beschlossen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P20-11-24_Teilzeitfaehigkeit.pdf

neben den inhaltlichen Argumenten, auf Folgendes achten:

  • wir wollen wirklich endlich mal wissen, wieviel Geld die Uni bekommt oder für Teilzeit einsetzt und wo es hinfließt. Momentan gibt es angeblich vor allem Leute, die aus Studiengebühren gezahlt werden...
  • das Verfahren war einfach mal wieder nur daneben. Sowas gehört, bevor man es einreicht, in den SAL - wir müssen mal über die Aufgaben des SAL reden

2 Potentielle Zielgruppen (für die es aber bereits zum Teil "günstigere" Regelungen gibt):

Es gibt bereits Regelungen, die für die Teilzeitstudierende weit besser sind, als der Status "Teilzeitstudium", hierauf muss hingewirkt werden:

Studierende mit Kind

Für Menschen mit Kindern gibt es bereits jetzt Verlängerungsregelungen, das Teilzeitstudium erscheint somit für sie wenig sinnvoll. Wir würden uns wünschen, dass das in der Werbung für dieses Programm deutlich wird.

Studierende mit Behinderung

http://www.uni-bremen.de/studieren-mit-beeintraechtigung/nachteilsausgleich.html

Berufstätige

die voll berufstätigen sind die, die am meisten von der Regelung haben, da bisher das Gesetz ihnen das Studium verbietet - man könnte hier auch das Gesetz ändern... Andererseits ist es sinnvoll, zu studieren und einen Job zu haben, da man dann regulär krankenversichert ist.

Leute

Menschen die mehrere Projekte in ihrem Leben gleichzeitig verfolgen wollen und zum Beispiel politisch aktiv sind, ihre Eltern pflegen, Sprachen lernen, ein bisschen langsamer auswendig lernen oder Leute, die nicht erst als Vorstandsvorsitzender mit ein paar Spenden "gesellschaftlich aktiv" werden wollen, sondern bereits im Studium.

Studierende, die Bafög erhalten

Sie wären definitiv benachteiligt: sie verlieren den BaföG-Anspruch. (Es ist jedoch nicht ganz glasklar, ob man den grundsätzlich sofort verliert, wenn man in das Programm einsteigt oder erst, nachdem man die Regelstudienzeit-Hochschulsemesterzahl überschritten hat und weiterhin ordentlich Scheine vorlegt...)

In den Artikeln in den Uniblättchen wird regelmäßig auf Menschen aus bildungsfernen Schichten und Menschen mit MIgrationshintergrund verwiesen, für die das Teilzeitstudium sinnvoll sein soll. Die brauchen dann auch vor allem Kurse in Schlüsselkompetenzen. Hier sollte man dann mal wohl mittelfristig auch mal über eine andere Ausbildung der Lehrkräfte nachdenken und über andere Modelle der Studienfinanzierung als zu suggerieren, dass die alle ein bisschen langsamer oder schwer von Begriff sind...  Das ist schon etwas seltsam, wofür Leute mit Migrationshintergrund immer herhalten müsssen.

3 Überlegungen zum Teilzeitstudium:

Anregungen fürs Teilzeitstudium sind sehr stark davon abhängig, aus welchen Gründen jemand teilzeitstudiert und welches Fach bzw. welche Fächer und welcher Studiengang studiert wird. Die Interessen und Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen widersprechen sich teilweise: die einen wollen morgens und vormittags Kurse, anderen am liebsten nachts und ganzfrühmorgens, wieder andere am liebsten nur Blockseminare. Hier muss immer wieder neu diskutiert und geplant werden. Um hier gut voran zu kommen, sollte man Empfehlungen und best-practice Beispiele sammeln und sich überlegen:

- Welche Zielgruppe(n) soll(en) unterstützt werden? (und sind die schon da oder kann/will man sich vorher überlegen, wen man ansprechen will?)

- Wie soll(en) diese Gruppe(n) unterstützt werden? (und wie verhindert man, dass sie (ggf. ungeplant) gegeneinander und gegen die "normalen" Studis ausgespielt werden oder nicht?)

Das Teilzeitstudium wird zunehmen. Dies liegt nicht zuletzt auch in der immer weiter zunehmenden Verschultheit des Studiums: wo man früher noch oft Kind und Studium oder Job und Studium flexibel kombinieren konnte und auch mal Arbeiten nach zwei Semestern oder drei Jahren schreiben konnnte, geht geht nun nicht mehr, man muss die Kurse neu besuchen - und das Studium verlängert sich. Gerade um dies zu verhindern bzw. aufzufangen, ist v.a. eine Flexibilisierung sinnvoll - gerade auch für die "normalen" Studierenden.

  • allgemein: flexible Reihenfolge von Veranstaltungen und Modulen, sofern sinnvoll, ermöglichen. Je weniger verschult ist, desto eher kann man sich das Studium selber arrangieren. Dies muss in die Prüfungsordnungen geschrieben werden, da nur so Planungssicherheit für die Studierenden besteht.
  • Im Lehrangebot sollte es für zentrale Kurse eine langfristige Planung über mehrere Semester hinweg geben, damit die Studierenden planen können und den Besuch von Veranstaltungen ggf. verschieben können, weil sie sicher sein können, dass der Kurs nächstes Semester auch angeboten wird. Auch eine Studienberatung kann auf dieser Grundlage viel konkreter über Studienorganisation beraten und auch feste Arbeitszeiten lassen sich mit einem Jahr Vorlauf auch anders gestalten.
  • Leistungsnachweise über das Semester verteilen, damit man nicht daran scheitert, dass man nicht in einem Monat vier Arbeiten/Klausuren schreiben kann und dann einen Teil der Kurse nur wiederholt, um die Arbeit schreiben zu können.
  • Studierende können dann stärker selbst verantwortlich sein für ihre Studiengeschwindigkeit. Durch die Reduktion zumindest der subjektiven Verschulung kommt auch das Gefühl, den Verfahren ausgeliefert zu sein, nicht so schnell auf und es lähmt die Leute nicht.
  • Anwesenheitskontrollen abschaffen, da sie einschränken und den o.g. Druck erzeugen/verstärken.
  • Für Berufstätige ist blockweise Anordnung von Veranstaltungen statt Verstreuung über die ganze Woche oft hilfreich. Es ist aber auch nicht immer sinnvoll! Für Veranstaltungen, bei denen Blockform nicht geht, müssen individuelle Absprachen getroffen werden und im Rahmen der Planung des Lehrangebots darüber nachgedacht werden; geschieht dies frühzeitig, lässt sich viel arrangieren. Man muss auch nicht jedes Semester Blockseminare im Bereich X und Vormittagskurse im Bereich Y anbieten, wenn sie in dem Semester gar nicht von der Zielgruppe besucht werden.
  • E-Learning kann das Nacharbeiten unterstützen und sollte auch mit Blick auf solche unterstützenden Maßnahmen gezielt eingesetzt werden.
  • Soziales Umfeld: Wichtig ist auch die Zusammenarbeit zwischen den Studierenden aktiv zu fördern, damit (Teilzeit)studierenden nicht vereinzeln. Reine Kurse zum Lernen-lernen leisten dies nicht.
  • Umfeld: Räume im Seminar (bzw. mindestens einen Raum für mehrere Seminare), in dem man auch Kinder betreuen kann und Kindernahrung aufwärmen kann (oder Spezialnahrung bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen) sowie einen Raum, in dem man sich ausruhen kann, studentische Aufenthaltsräume und Lernräume.
  • Bevorzugte - ggf. auch frühzeitige - Zulassung zu bestimmten für die jeweiligen besonders gut terminierten Seminaren (wenn jemand klar machen kann, warum gerade dieser Termin für ihn/sie besonders gut gelegen ist), um Arbeitszeiten, Betreuungszeiten etc. langfristig zu planen. Flexibel damit umgehen, nicht auf Fristen bestehen und Regelungen nicht exzessiv ausleben.
  • Unabhängig davon würde eine bessere Studienfinanzierung für alle, unabhängig von Noten und Elterneinkommen oft eine deutliche Verbesserung der Sitution bringen.

Besonders aufwändig ist oft die Stundenplangestaltung für Studierende mit Kind/ern. Veranstaltungen und grade Tutorien liegen oft zu Zeiten, wo eine Kinderbetreuung bestenfalls aufwändig zu organisieren ist. Veranstaltungen, die jedes Semester morgens vor 9.00 Uhr beginnen oder bis nach 16.00 Uhr dauern, sind für Eltern mit Kindergartenkindern nur selten zugänglich. Zudem muss man als Eltern die Kinderbetreuung relativ verlässlich buchen; Wenn in der ersten oder zweiten Sitzung eines Seminars erst die Termine für Tutorien bekannt gegeben werden, stürzt das Studierende mit Kind nicht selten ins Chaos oder verhindert, dass diese Veranstaltungen besucht werden können. Daher sollt man für Eltern die Pflichtveranstaltungen eher in den Vormittag legen (= KiTa-/Schulzeit) und vor allem eine langfristige Planung ermöglichen (d.h. auch Tutorien vorher terminieren; man kann ja feste Tutorien angeben und weitere dann im Semester ausmachen, da andere Studierende eher kurzfristig planen (müssen), z.-B. wenn sie erst in der zweiten oder dritten Woche erfahren, in welche Seminare sie kommen).

Viele der hier geforderten Maßnahmen erfordern kein Teilzeitstudium, welches die Studierenden der Möglichkeit berauben würde, Bafög zu beantragen. Wichtiger sind allgemein Empfehlungen für die Organisation des Lehrangebots, die letztlich niemandem schaden, aber vielen nutzen könnten:

1. Lehrangebote dürfen nicht mehr als 2 Semester hintereinander außerhalb des Betreuungszeitfensters (9-16 Uhr) liegen - aber hin und wieder halt schon.
2. zumindest einige Tutorien müssen vor Beginn eines Semesters festgelegt werden.
3. Studierende mit Kind/ern (und andere, die zeitlich stark eingeschränkt sind), müssen in der Vergabe von Seminars- und Tutorienplätzen vorrangig berücksichtigt werden.

Wir haben noch einige Fragen:

  1. Es wurde von "Studienagreements" im Teilzeitstudium gesprochen: wie sehen diese aus?
  2. Wieviel Geld bekommt die Uni HD für das Teilzeitstudium und was wird damit gemacht?
  3. Welche weiteren Gelder werden in die Förderung des Teilzeitstudiums gesteckt?
  4. Welche Arbeitsgruppen o.ä. befassen sich mit dem Teilzeitstudium? Wie kann deren Arbeit mit der Arbeit des SAL rückgekoppelt werden?

4 Worum geht es in HD eigentlich?

ist nicht ganz klar, aber eltern auf jeden fall, aber trotz der netten Flyer sollte man sich nicht auf studis mit kind konzentrieren, denn für die ist das ganze konzept von anfang bis ende nicht geeignet und man sollte jeden gedanken daran, diese art teilzeitstudium menschen mit kind zu empfehlen sofort im keim ersticken. diese menschen brauchen
völlig andere konzepte und unterstützungen als das was da entwickelt wurde. das eignet sich ausschließlich für einen teil der berufstätigen menschen. Bisher

Und dass sie nicht studierende dürften, weil sie arbeiten und man deshalb den Status "Teilzeit" braucht, ist natürlich Augenwischerei: das kann man auch einfach ins Gesetz schreiben, wenn da drin steht, dass nicht studieren darf, wer mehr als X h arbeitet, dann muss man es halt ändern und nicht auf die Tränendrüse drücken, ob wir die armen Leute, die 100 Studen arbeiten, denn von der Uni fernhalten wollen... Wollen wir nicht und wir sind sofort dabei, wenn man dafür eintritt, das zu ändern. Aber das wäre vermutlich zu einfach...

4.1 Was wir schon immer mal zum Teilzeit-Antrag der Uni HD sagen wollten

vgl. RB 09/11: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Rundbriefe/RB0911.pdf

vgl. http://www.uni-heidelberg.de/md/studium/download/teilzeitstudienordnung_ausfertigung.pdf


Allgemein muss angemerkt werden, dass "Teilzeit" nahelegt, es gäbe so etwas wie "Vollzeit". Versteht man "Vollzeit" aber als Studierende, die nur studieren und keiner weiteren Betätigung nachgehen, dann gibt es bereits jetzt viele Teilzeitstudierende. Versteht man Wir haben "Vollzeit" so, dass man das Studium innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit absolviert, gibt es noch viel mehr Teilzeitstudierende. Zum einen wären beispielsweise Studierende, die während ihres Studiums Sport betreiben oder politisch aktiv sind betroffen, zum anderen Studierende, die chronisch krank sind oder z.B. mehr) studieren, als im Modulhandbuch vorgesehen, betroffen. Man muss das Teilzeitstudium also eigentlich nicht einführen, es gibt es de facto schon. Jede Abweichung von der "Regelstudienzeit" kann als Teilzeitstudium definiert werden und viele Studierende studieren würden sich freuen, wenn man sie in ihrer individuellen Studiensituation unterstützen würde.

Gerade angesichts dessen ist es sehr ärgerlich, dass nicht im Vorfeld breit darüber gesprochen wurde, wie man Studierende unterstützen kann, die Teilzeit studieren - hier hätte man von Anfang gleich bestehende Erfahrungen aufgreifen können und bestehende Probleme angehen. So lässt man erstmal die breite Masse der Studierenden, die jetzt schon ein Teilzeitstudium führen, außen vor. Sobald man nun z.B. einführt - und dies ist eine unserer Sorgen - , dass mit dem Überschreiten gewisser Fristen Prüfungsansprüche verloren gehen, kann man sich prima rausreden und drauf verweisen, dass es doch Regelungen fürs Teilzeitstudium gibt..

Die Verwaltung hat eine Teilzeitstudienordnung vorgelegt, die am 17.5. in den Senat kommt, die Uni wirbt bereits groß mit dem Teilzeitstudiumsangebot. Bei der Auswahl der Fächer und der Erarbietung der Prüfungsordnung wurden die Fakultätsräte nicht beteiligt Diese Prüfungsordnung dient nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie soll nur den Eindruck erwecken, dies ist bedauerlich. Die Teilzeitstudienordnung schafft neben dem "Normallfall 100 %" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%". Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt.

§ 7 bezieht sich vor allem auf eine Halbierung der Studiengebühren im Teilzeitstudium. Dies ist sicherlich momentan nötig und juristisch der schwierigste Teil der PO, der eine einfach umzusetzende Lösung und damit ein standardisiertes 50%-Studium mehr oder weniger erzwingt. Da die Studiengebühren aber wegfallen, erübrigt sich dieser Aspekt und man kann ohne die komplizierte Gebührenproblematik offener über weitere Flexibilisierungen nachdenken. Letztlich ist es egal - und wird oft genug vorkommen, dass man statt 50% der idealtypischen Punkte auch mal 47,8% der Punkte oder 72% macht und dann entsprechend weniger zu zahlen hätte - auch Normstudierende machen heute in einem Semester mal 20 und im nächsten Semester 42 Punkte - weil sie zwar vielleicht nach Norm studieren wollen, aber vielleicht in einen Kurs nicht reinkamen oder sie ungünstig liegt oder sie einfach weniger machen wollen oder müssen - und die Veranstaltung dann in einem der folgenden Semester nachholen.
Dies ist heute problemlos möglich, weil keine "punktgenaue" Erfassung des erbrachten Studienpunktvolumens erfolgt - und solange dies nicht erfolgt (beispielsweise, weil daran der Verlust von Prüfungsansprüchen gekoppelt ist), erachte ich eine exakte Regelung für nicht notwendig, zumal durch den Wegfall der Studiengebühren auch keine Diskussion hierüber aufgrund von "Gerechtigkeitsproblemen" notwendig ist.
Eine Grundsatzdiskussion hierüber im SAL wäre sinnvoll gewesen, es ist bedauerlich, dass das Thema nicht in der letzten - Grundsatzfragen gewidmeten - Sitzung angesprochen wurde.
Fragen:
1. Davon ausgehend, dass die Beratung dazu dient, bei der Planung des Studium zu helfen, stellt sich die Frage, ob man man nicht - sofern man einen Studiengang studiert, der aus zwei Fächern besteht - in beiden Fächern eine Beratung machen sollte.
2. Welche Gespräche/Vereinbarungen gibt es über die BAföG-Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums? Gibt es rechtsverbindliche Aussagen darüber, ob eine Förderung möglich ist und wie diese aussieht? (beispielsweise ist §4 (2) Ist problematisch, hier ist die Rede von halben Fachsemestern und ganzen Hochschulsemestern)
3. Unklar bleibt, nach welchen Kriterien der Antrag auf ein Teilzeitstudium angenommen oder abgelehnt wird. Es ist nicht geklärt, wer darüber entscheidet, wer zugelassen wird oder nicht - und welche Rolle das Beratungsergebnis bei der Entscheidung spielt.
4. Zu §4(1): Warum darf man in einem Teilzeitstudiengang nicht mehr als 36 LP pro Jahr erbringen? Die Zielgruppe sollten Menschen sein, die bspw. zur Finanzierung ihres Studiums oder aus anderen Gründen arbeiten (müssen) oder, bspw. aufgrund sozialer Verpflichtungen oder Mobilitätsbeeinträchtigungen weniger studieren (müssen bzw. können). Gerade für diese sollte die Regelung so flexibel wie möglich sein, das heißt, wenn sie können, sollten sie auch in einem Semester 40 LP machen können - bspw. weil die Seminare zeitlich sehr günstig liegen, oder der/die betreffende Studierende besonders viel Zeit hat oder die Veranstaltungen weniger
aufwendig sind - oder weil man manche Sachen eben doch irgendwie auf einmal machen muss und schlecht entzerren kann (und bevor man anfängt, dann die POen so zu "frisieren", dass sinnvolle Abschnitte immer exakt 36 LP ausmachen).

De facto geht die PO bereits in diese Richtung, indem sie bei einer Wiederholung (§ nachgucken) die Punkte nicht erneut zählt - aber die Studierenden ja mit Sicherheit etwas fürs Bestehen tun müssen. Ohne eine entsprechende Flexibilität hilft man dieser Zielgruppe nicht weiter - es geht nicht darum, ein Studium in 6 oder 12 Semestern zu
machen, Es geht um 5, 6, 7, 8, 9, 10, ... Semester. Rheumatische Schübe, Lernblockaden oder zuwendungsbedürftige Angehörige halten sich nicht an Prüfungsordnungen. Eher sollte man die PO so ändern, dass die Studierenden in Teilzeitstudiengängen - nach kompetenter Beratung und darauf basierendem persönlichen Studienplan - im Schnitt 30 Punkte pro Studienjahr machen sollten (macht bei einem Bachelor in 6 Jahren Regelzeit 180 LP, Master ist analog).

5. Zu §2 (2): Die Zulassung zum Teilzeitstudium im letzten Mastersemester setzt voraus, dass auch das vorherige Mastersemester auch in Teilzeit absolviert wurde! Was soll das denn?

Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderfähig, auch das ein Grund, die Ordnung abzulehnen

5 Textbausteine: Anmerkungen zum Rupertocarola-Artikel

Achtung, in dem Text sind Zitate aus einem Artikel verwoben mit Anmerkungen !!ZITATE MARKIEREN!!!

Ruperto Carola erprobt neue Wege zur Flexibilisierung der universitären Ausbildungswege
Studierende der Universität Heidelberg sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich für ein Teilzeitstudium einzuschreiben. Die Voraussetzungen für ein solches Angebot werden im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts erarbeitet. Aus dem Programm „Studienmodelle individueller Geschwindigkeit“ stellt das Land Baden-Württemberg dafür Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Das Modellvorhaben „Vielfalt fördern, Individualisierung ermöglichen“ umfasst zudem Beratungs- und Qualifizierungsangebote, die die Studierenden bei der Identifikation eigener Kompetenzen mit einem zielgruppenspezifischen und einem strukturell in die Studiengänge integrierten Ansatz unterstützen sollen. Mit der Flexibilisierung der Ausbildungswege reagiert die Ruperto Caola auf die veränderte Lebenswirklichkeit vieler Studentinnen und Studenten, die Gelderwerb, Praxisphasen oder Familie mit dem Studium verbinden müssen.
Tatsächlich ist die veränderte Lebenswirklichkeit der Studierenden in der immer weiter zunehmenden Verschultheit des Studiums zu sehen. Eine Flexibilisierung ist hierbei wirklich wünschenswert. Neu hingegen ist sie nicht, sondern eine Rückbesinnung auf Verlorenes bzw. Abgeschafftes. Die 500.000 sind daher entweder verschwendet, wenn man einfach alte Studienordnungen für sogenannte Härtefälle anwendet, oder nicht genug, wenn man versucht eine wirkliche Individualisierung vorzunehmen.

Bislang sind Teilzeitstudiengänge lediglich Spezialangebote. Mit ihrem Pilotprojekt will die Universität Heidelberg „einen Paradigmenwechsel“ vollziehen und den Schritt hin zu einer Regeloption gehen. Ein Teilzeitstudium soll Studierende in die Lage versetzen, die Studiengeschwindigkeit individuell nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten, um zum Beispiel das Studium durch Erwerbstätigkeit finanzieren oder berufsbezogene Praktikumsphasen leichter in die Studienzeit integrieren zu können. Das Angebot wendet sich insbesondere auch an Studierende, die eine Familie gründen wollen oder bereits ein Kind haben. „Wir möchten damit die Attraktivität des Studienortes Heidelberg für diejenigen Studieninteressenten erhöhen, die große Hürden auf dem Weg zur Realisierung eines Studiums sehen“, so Dr. Andreas Barz, Leiter des Dezernates Studium, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung.
Hier ist eine Flexibilisierung wirklich erforderlich! Besonders aufwändig ist üblicherweise die Stundenplangestaltung für Studierende mit Kind/ern. Veranstaltungen und grade Tutorien liegen oft zu Zeiten wo eine Kinderbetreuung bestenfalls Aufwändig zu organisieren ist. Veranstaltungen die jedes Semester morgens vor 9.00 Uhr beginnen oder bis nach 16.00 Uhr dauern sind für Eltern mit Kindergartenkindern nur selten zugänglich. Zudem muss man als Eltern die Kinderbetreuung relativ verlässlich buchen; Wenn in der ersten oder zweiten Sitzung eines Seminars erst die Termine für Tutorien bekannt gegeben werden stürzt das Studierende mit Kind nicht selten ins Chaos oder verhindert, dass diese Veranstaltungen besucht werden können.
Alle hierfür notwendigen Maßnahmen erfordern kein Teilzeitstudium, welches die Studierenden der Möglichkeit berauben würde, Bafög zu beantragen. Wichtiger sind allgemein gültige Richtlinien in der zeitlichen Organisation des Lehrangebots, zum Beispiel:
1. Lehrangebote dürfen nicht mehr als 2 Semester hintereinander außerhalb des Betreuungszeitfensters (9-16 Uhr) liegen.
2. Tutorien müssen vor Beginn eines Semesters festgelegt werden.
3. Studierende mit Kind/ern und andere die zeitlich stark eingeschränkt sind, müssen in der Vergabe von Seminars- und Tutorienplätzen vorrangig berücksichtigt werden.
4. Studierende müssen wieder selbst Verantwortlich sein für ihre Studiengeschwindigkeit. Die Verschulung ist aufzuheben.
5. Die Anwesenheitskontrolle ist abzuschaffen.
6. Studierende mit zeitlichen Einschränkungen ist zusätzliche Zeit für Hausarbeiten und ähnlichem zu gewähren.


Das Heidelberger Modellvorhaben „Vielfalt fördern, Individualisierung ermöglichen“ besteht aus drei Teilprojekten: In einer Planungsphase sollen Studienangebote so konzipiert werden, dass sie tatsächlich auch in Teilzeit studierbar sind. Bei einer längeren Regelstudienzeit müssen dazu nicht allein die pro Semester zu erbringenden Leistungspunkte den veränderten Studienzeiten angepasst werden. Weitere Aspekte sind unter anderem Wechselmöglichkeiten, Prüfungsordnungen und Prüfungsfristen oder die Ausbildungsförderung. Mit einer repräsentativen Auswahl an Studiengängen soll das Teilzeitstudium an der Universität Heidelberg erprobt und im Hinblick auf Praktikabilität und Nachfrage überprüft werden. Der Umsetzungsprozess in diesem ersten Teilprojekt soll kontinuierlich begleitet und evaluiert werden.
Hierbei handelt es sich um ein Feigenblatt! Das Angebot geht am Problem vorbei und wird daher nicht angenommen werden. Die Evaluation wird dies feststellen und das Problem als nicht existent definieren.

Zweiter Bestandteil des Heidelberger Modellvorhabens ist die Entwicklung eines Programms, das zielgruppenspezifisch Studienentscheidung, Studieneinstieg und Studienverlauf unterstützt. Das dritte Teilprojekt zielt auf eine individuell abgestimmte Qualifizierung und Orientierung in der ersten Studienphase. Über den Erwerb von Schlüsselkompetenzen hinaus geht es hier insbesondere um den Ausgleich persönlicher Unterschiede bei den Studienvoraussetzungen. Diese Angebote sollen sich nicht nur an Teilzeitstudierende, sondern auch an Studierende aus sogenannten bildungsfernen Schichten sowie perspektivisch an Studentinnen und Studenten mit Migrationshintergrund richten.

Sinnvoll aber noch sehr schwammig formuliert. Wichtige Fragen:
1. Welche Zielgruppen sollen unterstützt werden?
2. Wie sollen diese Gruppen unterstützt werden?
3. Welche Schlüsselkompetenzen sind gemeint?
4. In welchem Bereich sollen diese Kompetenzen liegen?
5. Wie sollen diese Kompetenzen vermittelt werden?