Brief an Frau Stöcklein et al: Unterschied zwischen den Versionen
Martin (Diskussion | Beiträge) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
herzlichen Dank für Ihre klare Antwort. | herzlichen Dank für Ihre klare Antwort. | ||
− | Wir waren uns in der | + | Wir waren uns in der Sitzung der AG Organisierte Studierendenschaft am Montag, 12.7., einig, dass es einige der Sachen, die sie vorschlagen, bereits gibt. Zu nennen ist hier beispielsweise die AG SM (Arbeitsgemeinschaft studentische Mitwirkung/studentische Mitbestimmung), die informell genug sein dürfte, um keine rechtlichen Probleme zu verursachen. Auch wird die Studierendenvertretung in Heidelberg bereits seit 1977 (spätestens seit 1989) von der Fachschaftskonferenz und den unabhängigen Fachschaften praktiziert. Zusammen stellt die unabhängige Studierendenvertretung im übrigen den überragenden Anteil der studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten und dem Senat. Auch Ihr Anteil in den bestellten Gremien (Studienkommissionen, Berufungskommissionen, Forschungskommissionen, SAL, Kommissionen etc.) beträgt nahezu 100%. |
Man kann also konstatieren, dass der informelle Teil durchaus funktioniert. | Man kann also konstatieren, dass der informelle Teil durchaus funktioniert. | ||
In diversen Gesprächen hat das Rektorat darüberhinaus jedoch bereits mehrfach erklärt, dass es bereit ist, gemeinsam neue Wege zu gehen und sich hierbei auch in rechtliche Grauzonen vorzuwagen. Man wünscht sich einen legitimierten Ansprechpartner. Insbesondere für Themen, die eben nicht in den Bereich von Senat oder Fakultätsräten fallen. In diesem Zusammenhang wäre es sicher gut, wenn Sie die in Ihrer Mail angedeuteten rechtlichen Schranken konkret darlegen könnten (vielleicht anhand unseres Satzungsentwurfs), damit das Rektorat darüber beraten kann. Wir schlagen vor, über die Ergebnisse dieser Besprechung dann in der nächsten Sitzung der AGSM zu reden.<br> | In diversen Gesprächen hat das Rektorat darüberhinaus jedoch bereits mehrfach erklärt, dass es bereit ist, gemeinsam neue Wege zu gehen und sich hierbei auch in rechtliche Grauzonen vorzuwagen. Man wünscht sich einen legitimierten Ansprechpartner. Insbesondere für Themen, die eben nicht in den Bereich von Senat oder Fakultätsräten fallen. In diesem Zusammenhang wäre es sicher gut, wenn Sie die in Ihrer Mail angedeuteten rechtlichen Schranken konkret darlegen könnten (vielleicht anhand unseres Satzungsentwurfs), damit das Rektorat darüber beraten kann. Wir schlagen vor, über die Ergebnisse dieser Besprechung dann in der nächsten Sitzung der AGSM zu reden.<br> |
Aktuelle Version vom 16. Juli 2010, 00:33 Uhr
Liebe Frau Stöcklein
herzlichen Dank für Ihre klare Antwort.
Wir waren uns in der Sitzung der AG Organisierte Studierendenschaft am Montag, 12.7., einig, dass es einige der Sachen, die sie vorschlagen, bereits gibt. Zu nennen ist hier beispielsweise die AG SM (Arbeitsgemeinschaft studentische Mitwirkung/studentische Mitbestimmung), die informell genug sein dürfte, um keine rechtlichen Probleme zu verursachen. Auch wird die Studierendenvertretung in Heidelberg bereits seit 1977 (spätestens seit 1989) von der Fachschaftskonferenz und den unabhängigen Fachschaften praktiziert. Zusammen stellt die unabhängige Studierendenvertretung im übrigen den überragenden Anteil der studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten und dem Senat. Auch Ihr Anteil in den bestellten Gremien (Studienkommissionen, Berufungskommissionen, Forschungskommissionen, SAL, Kommissionen etc.) beträgt nahezu 100%.
Man kann also konstatieren, dass der informelle Teil durchaus funktioniert.
In diversen Gesprächen hat das Rektorat darüberhinaus jedoch bereits mehrfach erklärt, dass es bereit ist, gemeinsam neue Wege zu gehen und sich hierbei auch in rechtliche Grauzonen vorzuwagen. Man wünscht sich einen legitimierten Ansprechpartner. Insbesondere für Themen, die eben nicht in den Bereich von Senat oder Fakultätsräten fallen. In diesem Zusammenhang wäre es sicher gut, wenn Sie die in Ihrer Mail angedeuteten rechtlichen Schranken konkret darlegen könnten (vielleicht anhand unseres Satzungsentwurfs), damit das Rektorat darüber beraten kann. Wir schlagen vor, über die Ergebnisse dieser Besprechung dann in der nächsten Sitzung der AGSM zu reden.