SAL-11-03-14: Unterschied zwischen den Versionen

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Etherpad für persönliche Erklärungen bis&nbsp; Montag, 17.3., 11:00 (Frau Reiher will es bis 12:00, 11:00 ist eine gute Frist für uns)<br>
 
 
http://stura.uni-heidelberg.de:9001/p/sal
 
 
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== Matrix der Sitzung am 11.3  ==
 
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wer hat dagegen stimmt? Generell gilt: Regelung doppelt nicht sinnvoll, da ja die Gleitklausel nicht absolute Prozent betrifft, sondern nur relativ bestimmt wird zur Durschnittspunktzahl. Beispiel: 53 Prozent Durchschnittpunktzahl mit 20 Prozent Gleitklausel ergibt einen Wert von ca. 42 Prozent und nicht 30 Prozent.&nbsp;  
 
wer hat dagegen stimmt? Generell gilt: Regelung doppelt nicht sinnvoll, da ja die Gleitklausel nicht absolute Prozent betrifft, sondern nur relativ bestimmt wird zur Durschnittspunktzahl. Beispiel: 53 Prozent Durchschnittpunktzahl mit 20 Prozent Gleitklausel ergibt einen Wert von ca. 42 Prozent und nicht 30 Prozent.&nbsp;  
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Argumentation des FAchs: es geht um die Nachschreibeklausur. da nehmen weniger teil und dadurch machen die 5&nbsp;% mehr zwischen 45% und 50%&nbsp;im Endeffekt eine&nbsp;Note aus. D.h. wer in der Nachschreibeklausur an die Grenze kommt, kommt leichter durch als in der ersten Klausur, das ist ungerecht.
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Unser Gegenargument: aber die REgelung mit 45%&nbsp;ist in der ersten Klausur absolut gesehen ungerecht und es geht um den Regelfall und nciht die Ausnahme. Zudem ist die Unterstellung, dass Leute evtl. vorsätzlich in die zweite Klausur gehen, problematisch, da sie pauschal unterstellt, die Leute würden versuchen, mit wenig Aufwand an die Noten zu kommen.
  
 
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Die Frist für die Wiederholung von Masterprüfung wird von maximal einem Jahr auf drei Monate verpflichtend gesenkt. Auf Nachfrage zeigt sich:&nbsp;das ist die falsche Fassung, die im SAL ist, es geht darum, dass die Masterprüfung innerhalb von drei Monaten wiederholt werden "soll", nicht "muss". Der Studiendekan erklärt per Eilentscheid sein Einverständnis (Anmerkung: ist es der richtige Studiendekan? die Fakultät für Physik hat drei Studiendekane, für die Technische Informatik ist Studiendekan Fischer zuständig)
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Die Frist für die Wiederholung von Masterprüfung wird von maximal einem Jahr auf drei Monate verpflichtend gesenkt. Auf Nachfrage zeigt sich:&nbsp;das ist die falsche Fassung, die im SAL ist, es geht darum, dass die Masterprüfung innerhalb von drei Monaten wiederholt werden "soll", nicht "muss". Der Studiendekan erklärt per Eilentscheid sein Einverständnis, dies wieder zu ändern. Wenn es doch immer so einfach und schnell ginge...<br>
  
 
Neufassung &nbsp;von §12(4) Warum: Haben die Profs sich zu viel Zeit gelassen? Generell: Wenn große Lücken herrschen, kann man sich darauf in einem Jahr besser einstellen und sie schließen. Drei Monate könnten da knapp sein. §  
 
Neufassung &nbsp;von §12(4) Warum: Haben die Profs sich zu viel Zeit gelassen? Generell: Wenn große Lücken herrschen, kann man sich darauf in einem Jahr besser einstellen und sie schließen. Drei Monate könnten da knapp sein. §  
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| align="left" | Rückimplementierung ins LEhrangebot geplant und auf der letzten Willkommen in der Wissenschaft-Veranstaltung vorgestellt<br>
 
| align="left" | o hat im Vergleich mit der Geschichte in der Planung und Konzeption Studieingangsphasen noch nachholbedarf<br>
 
| align="left" | o hat im Vergleich mit der Geschichte in der Planung und Konzeption Studieingangsphasen noch nachholbedarf<br>
 
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Was macht das ZSL?&nbsp;Wir hatten letztens festgestellt, dass es nicht barrierefrei zugänglich ist - ist da inzwischen was passiert?  
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Was macht das ZSL?&nbsp;Wir hatten letztens festgestellt, dass es nicht barrierefrei zugänglich ist - ist da inzwischen was passiert?&nbsp;Antwort:&nbsp;es geht voran, Herr Matt ist dran.<br>
  
 
Wir könnten mal fragen, wie das Lehrangebot verabschiedet wird. Welche rechtlichen Regelungen, welche Praxen gibt es da?  
 
Wir könnten mal fragen, wie das Lehrangebot verabschiedet wird. Welche rechtlichen Regelungen, welche Praxen gibt es da?  
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Können Protokolle oder Beschlüsse hochgeladen werden für die Öffentlichkeit?&nbsp;Die Frage kann man vermutlich vergessen, da es zu viel Aufwand wäre (und ob es etwas bringt, interessiert eh niemanden...)  
 
Können Protokolle oder Beschlüsse hochgeladen werden für die Öffentlichkeit?&nbsp;Die Frage kann man vermutlich vergessen, da es zu viel Aufwand wäre (und ob es etwas bringt, interessiert eh niemanden...)  
  
Das fordert der Akkreditierungsrat&nbsp;:  
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Das schreibt der Akkreditierungsrat - wird dies an der Uni HD bereits umgesetzt:  
  
"Hochschulen müssen Regelungen haben, die vorsehen, dass 50% eines Studiums mit außerhochschulischen Leistungen anerkannt werden können. Die KMK hat bestätigt, dass sich dies auf alle Qualifikationen und nicht nur berufliche oder formale Qualifikationen bezieht. Dies ist in der Akkreditierung zu prüfen. Die Länder werden die Hochschulen darüber informieren. In entsprechenden Verfahren ist dies anzumerken und soll vorerst durch eine Empfehlung geregelt werden."<br><br>  
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"Hochschulen müssen Regelungen haben, die vorsehen, dass 50% eines Studiums mit außerhochschulischen Leistungen anerkannt werden können. Die KMK hat bestätigt, dass sich dies auf alle Qualifikationen und nicht nur berufliche oder formale Qualifikationen bezieht. Dies ist in der Akkreditierung zu prüfen. Die Länder werden die Hochschulen darüber informieren. In entsprechenden Verfahren ist dies anzumerken und soll vorerst durch eine Empfehlung geregelt werden."<br>Wir sollen den Baustein an Frau Busse schicken, sie kümmert sich drum. (erledigt)<br>  
  
 
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Letzte Sachen zu erledigen:<br>
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== Bericht:  ==
 
== Bericht:  ==
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'''4 Persönliche Erklärungen eingereicht, finden sich hier:'''
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*MA Technische Informatik: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/SAL_11-3-14_MA_Technische_Informatik.pdf
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*MA Governance of Risk and Resources: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/11_03_14_MA_Governance_of_Risk_and_Resources.pdf
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*Willkommen in der Wissenschaft: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/SAL_11-3-14_Willkommen_in_der_Wissenschaft.pdf
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*Gleitklausel BA Biosciences und MA Molecular Biosciences: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/SAL_11_03_14_Persoenliche_Erklaerung_MA_Molecular_Biosciences.pdf
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<u>'''Bericht'''</u><br>
  
 
Wir können es kaum glauben: Willensbekundungen und offenbar teilweise auch Mitteilungen des Rektors - z.B. im Senat - sind Beschlüsse. Wenn im Senat bei Mitteilungen kein Widerspruch kommt, ist das ein Beschluss, was der Rektor mitteilt (das ist etwas widersprüchlich, da ja eigentlich die Aussage selber schon der Beschluss ist. Aber wir dokumentieren hier nur). Das erfahren wir auf Nachfrage nach einer seltsamen Formulierung im Protokoll. Wir bitten darum, diese Regelung juristisch prüfen zu lassen. Leider vergessen wir zu fragen, ob diese Beschlüsse überhaupt schriftlich erfasst werden oder ob sich nun eine Kultur von Rektor-Hadithen ( ‏حديث) entwickelt (ist das eventuell die eigentliche Aufgabe der QM-Runde: die Weiterverkündung und&nbsp;Überlieferung der Rektorsbekundungen??).<br>  
 
Wir können es kaum glauben: Willensbekundungen und offenbar teilweise auch Mitteilungen des Rektors - z.B. im Senat - sind Beschlüsse. Wenn im Senat bei Mitteilungen kein Widerspruch kommt, ist das ein Beschluss, was der Rektor mitteilt (das ist etwas widersprüchlich, da ja eigentlich die Aussage selber schon der Beschluss ist. Aber wir dokumentieren hier nur). Das erfahren wir auf Nachfrage nach einer seltsamen Formulierung im Protokoll. Wir bitten darum, diese Regelung juristisch prüfen zu lassen. Leider vergessen wir zu fragen, ob diese Beschlüsse überhaupt schriftlich erfasst werden oder ob sich nun eine Kultur von Rektor-Hadithen ( ‏حديث) entwickelt (ist das eventuell die eigentliche Aufgabe der QM-Runde: die Weiterverkündung und&nbsp;Überlieferung der Rektorsbekundungen??).<br>  

Aktuelle Version vom 22. März 2014, 00:12 Uhr

1 Matrix der Sitzung am 11.3

Tagesordnung:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPs_SAL_11-03-14.pdf
Bericht: unten

TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare Nogos?
wie haben wir abgestimmt
TOP 1
Protokolländerungen.




TOP 2





TOP 3


3a PO BA Biowissenschaften (Änderungssatzung)

MC-Grenze Biowissenschaften 45%

5 Prozent Puffer sind sehr gering, ab wann ist die Klausel überhaupt noch sinnvoll. Rechtlich mit Frau Brinken klären. Gibt es noch woanders so eine geringe mögliche Abweichung. Argumente: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/SAL_PE_17-12-13_Chemie_Pharmazie.pdf

wer hat dagegen stimmt? Generell gilt: Regelung doppelt nicht sinnvoll, da ja die Gleitklausel nicht absolute Prozent betrifft, sondern nur relativ bestimmt wird zur Durschnittspunktzahl. Beispiel: 53 Prozent Durchschnittpunktzahl mit 20 Prozent Gleitklausel ergibt einen Wert von ca. 42 Prozent und nicht 30 Prozent. 

Argumentation des FAchs: es geht um die Nachschreibeklausur. da nehmen weniger teil und dadurch machen die 5 % mehr zwischen 45% und 50% im Endeffekt eine Note aus. D.h. wer in der Nachschreibeklausur an die Grenze kommt, kommt leichter durch als in der ersten Klausur, das ist ungerecht.

Unser Gegenargument: aber die REgelung mit 45% ist in der ersten Klausur absolut gesehen ungerecht und es geht um den Regelfall und nciht die Ausnahme. Zudem ist die Unterstellung, dass Leute evtl. vorsätzlich in die zweite Klausur gehen, problematisch, da sie pauschal unterstellt, die Leute würden versuchen, mit wenig Aufwand an die Noten zu kommen.

0/-



3b PO MA Molecular Biosciences (Änderungssatzung)

MC Grenze Master-Studiengang Molecular Biosciences Heidelberg

s.o. 0/-



3c Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gesamtfakultät
Nachwuchsgruppenleiter sollen Promotionen prüfen können

Martin und Max kontaktiert und interviewt

+




3d Masterstudiengang Governance of Risk an Resources (in Santiago de Chile)
Studienkommission spricht nicht drüber, Fachrat gibt es nicht. Inhaltlich unspektakulär. Warum nicht in Studienkommission? Warum nur Fakultät, warum redet man vor Ort nicht den Menschen. "Es gibt für keinen studiengang der Fakultät in der Studienkommission" Es geht inhaltlich nur um die Unterschrift unter ein Zeugnis. Müssen eigentlich drei Studienkommissionen haben, haben nur eine. Gilt laut Senatsbeschluss zur Einführung der Fachräte. (§1 Fachratssatzung) persönliche Erklärung



3e Master Physik

Die Frist für die Wiederholung von Masterprüfung wird von maximal einem Jahr auf drei Monate verpflichtend gesenkt. Auf Nachfrage zeigt sich: das ist die falsche Fassung, die im SAL ist, es geht darum, dass die Masterprüfung innerhalb von drei Monaten wiederholt werden "soll", nicht "muss". Der Studiendekan erklärt per Eilentscheid sein Einverständnis, dies wieder zu ändern. Wenn es doch immer so einfach und schnell ginge...

Neufassung  von §12(4) Warum: Haben die Profs sich zu viel Zeit gelassen? Generell: Wenn große Lücken herrschen, kann man sich darauf in einem Jahr besser einstellen und sie schließen. Drei Monate könnten da knapp sein. §

persönliche Erklärung 0/-



3f Zulassungssatzung MA Physik (Änderungssatzung)
mehr Studis in den Prüfungsausschuss/Zulassungsauschuss. Es sollte mehr geben, damit sie sich abwechseln können und immer einer teilnehmen können. Verfahren ist generell böse, Auswahlprüfungen für alle unter 1,8 bisher verbindlich, nicht so gut.  Bachelor als Abschluss nicht umfassend anerkannt. Aber: Geht hier nur um die Vereinfachung 0



3g PO MA  Technische Informatik (Änderungssatzung)

zweite Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen vereinfacht §12(3). Wieso werden bei teilzeit Fristen (z.B. für die maximale Regelzeitüberschreitung bis zur Zwangsexmatrikulation ) Wie viele Leute müssen sie zwangsexmatrikulieren? Masterarbeit kann früher begonnen werden, ist gut. Wieso haben Sie die Zwangsex generell.  

Rückmeldung FS: die Änderung der Prüfungsordnung Technische Informatik hat bei uns ganz regulär die Studienkommission und den Fakultätsrat passiert. In der Studienkommission wurde der Vorschlag konstruktiv, gemeinsam erarbeitet. Es gab dabei aus unserer Sicht keinerlei Probleme. Selbiges gilt für die Zulassungsordnung

0, persönliche Erklärung, dass es gut ist.



3h Zulassungssatzung MA Technische Informatik (Neufassung)

Grundlegende Probleme: Warum gibt es für die Auswahlgespräche keine Kriterien nach denen die 0-15 Punkte vergeben werden? Wieso wird für die bloße Teilnahme nicht automatisch ein Punkt vergeben? Das Kriterium der fachlischen Aufgeschlossenheit ließe das ja zu, weil es ja schwammig.

Wie kann es bei so einem schwammigen Kriterium sein, dass ich 0 Punkte bekommen kann und damit genausoviel wie ein/e Nichtanwesende/r?

Wieso haben Absolventen mit einem Abschluss von 3,6 bis 4,0 hat keine Chance auf Zulassung? Dies ist so, weil sie im Gespräch keine 20 Punkte erreichen können. Wieso wird das Gespräch dann nicht stärker gewichtet? (Zum Beispiel 1:1 gegenüber der zweifachen Gewichtung des Abschlusses)


Warum gibt es keine relativen Noten? Diejenigen werden dann extrem benachteiligt, die an einer Uni mit harten Prüfungen studieren, obwohl sie gut sein können. => Rückverweis

Generell: Bachelor sollte mehr wert sein als ZP, aber mit ZP wird man auch mit 4,0 zum Magister/Diplom zugelassen. 

Warum ein so hartes Auswahlverfahren, wenn es nur wenige studieren. Es gibt Jahränge mit nur einem Studi. Was bringt das??? 

Rückmeldung FS: In der Studienkommission wurde der Vorschlag konstruktiv, gemeinsam
erarbeitet. Es gab dabei aus unserer Sicht keinerlei Probleme. Selbiges gilt für die Zulassungsordnung.

0/- Persönliche Erklärung. Oder Rückverweis



TOP 4 (wird schnell gehen, da er vergessen wurde....)
das ist wohl der im Protokoll der letzten Sitzung (4.2.14) vorgesehene TOP Bericht von der Systemakkreditierung, der fehlt nämlich in der Tagesordung




TOP 5 Willkommen in der Wissenschaft

Warum wurde die Ausschreibung nicht über den SAL-Verteiler verschickt?

Wie wurde sie überhaupt bekannt gemacht?

Wir bedauern, dass keine Naturwissenschaften Anträge stellen.

Wir könnten das Thema ansprechen, warum keine Studis zu den WiW-Tagungen kommen. Aber wozu: es liegt im Zweifelsfall ja eh an den Studis und dann sind wir zuständig. Neuerdings.





5a Willkommen in der Wissenschaft - Antrag Mittlere und neue Geschichte
Anhand einer Lehrveranstaltung soll ein fachbezogenes Lehr- und Lernkonzept entwickelt werden. Sehr gut. Nur in der Geschichte ist von der grundlegenden Erarbeitung eines gesamten Fachkonzeptes die Rede. Wirkt auf das Gesamtstudium zurück und auf die Studieneingangsphase. +, persönliche Erklärung( für alle 4)



5b Willkommen in der Wissenschaft - Antrag Europäische Kunstgeschichte erweckt den Anschein, dass fachliche Lücken einfach durch eine extra Veranstaltung geschlossen werden. Sieht nicht danach aus, dass man die Lehre zu  Beginn des Studiums grundlegend ändert. 0 hat im Vergleich mit der Geschichte in der Planung und Konzeption Studieingangsphasen noch nachholbedarf



5c Willkommen in der Wissenschaft - Antrag Ethnologie s.o. 0 hat im Vergleich mit der Geschichte in der Planung und Konzeption Studieingangsphasen noch nachholbedarf



5d Willkommen in der Wissenschaft - Antrag Soziologie Rückimplementierung ins LEhrangebot geplant und auf der letzten Willkommen in der Wissenschaft-Veranstaltung vorgestellt
o hat im Vergleich mit der Geschichte in der Planung und Konzeption Studieingangsphasen noch nachholbedarf



TOP 6:  Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen

Der TOP wurde vertagt, da PRin Lehre und PR Internationale Beziehungen sich das nochmal durchlesen wollen vor der Befassung im SAL

wieso wird bei Bosnien Herzegowina die Note in ECTS-Punkten gemessen? Lesen wir es richtig, dass man mit 100 Punkten (also 100*30 stunden) eine 1,0 direkt bekommt? Positiv: Jedes Land ist gleichberechtigt in der Skala, man kann von überall der Formel die Bestnote mitbringen. 

Quatsch, es geht gar nicht um ECTS, das ist nur der gleiche Name. Antwort von  Frau Kuhn: Konkret und bisher wird die von Ihnen angesprochene Notenskala für die neu eingeführten Studienprogramme an den Universitäten Sarajevo und Bihac verwendet, wobei die ausgewiesenen Zuordnungen der Zahlenwerte zwischen 100 (ECTS) und 60 (ECTS) in keinem Bezug zu dem zeitlichen Aufwand stehen oder den workload an diesen Hochschulen definieren.

Die in Klammern ausgewiesenen Zahlenwerte (100 – 60) sollen für alle anderen Hochschulen im In- und Ausland einerseits eine differenziertere Einzelnotenberechnung einer z.B. deutschen Äquivalenznote ermöglichen, andererseits wird gleichzeitig durch die Angabe der Zusatzbezeichnung ECTS darauf hingewiesen, dass bestimmte Notenbereiche zwischen 100 und 60 einem jeweils konkreten „Grade“ zwischen A als Bestnote und E als Mindestbestehensnote im Rahmen der gemäß europäischer Vereinbarung gewünschten „grading scale“ zuzuordnen sind. Die etwas unglücklich gewählte Bezeichnung ECTS könnte im Zusammenhang mit der oben genannten Notenskala daher auch durch die Bezeichnungen z.B. Punkte oder Prozente ersetzt werden.

==> sollte man machen, damit die Fachstudienberater*innen das nicht missverstehen.

==> Gibt es zur Umsetzung eine Schulung für Fachschaften, Studiendekane und Fachstudienberater und Prüfungsausschussmitglieder? 

Was ist mit der Handreichung zur Anerkennung von extracurricularen Leistungen. Wichtig für die Systemakkreditierung. Na dann..





TOP 7: Verschiedenes

Was macht das ZSL? Wir hatten letztens festgestellt, dass es nicht barrierefrei zugänglich ist - ist da inzwischen was passiert? Antwort: es geht voran, Herr Matt ist dran.

Wir könnten mal fragen, wie das Lehrangebot verabschiedet wird. Welche rechtlichen Regelungen, welche Praxen gibt es da?

Wann sind die nächsten Sitzungen?

Können Protokolle oder Beschlüsse hochgeladen werden für die Öffentlichkeit? Die Frage kann man vermutlich vergessen, da es zu viel Aufwand wäre (und ob es etwas bringt, interessiert eh niemanden...)

Das schreibt der Akkreditierungsrat - wird dies an der Uni HD bereits umgesetzt:

"Hochschulen müssen Regelungen haben, die vorsehen, dass 50% eines Studiums mit außerhochschulischen Leistungen anerkannt werden können. Die KMK hat bestätigt, dass sich dies auf alle Qualifikationen und nicht nur berufliche oder formale Qualifikationen bezieht. Dies ist in der Akkreditierung zu prüfen. Die Länder werden die Hochschulen darüber informieren. In entsprechenden Verfahren ist dies anzumerken und soll vorerst durch eine Empfehlung geregelt werden."
Wir sollen den Baustein an Frau Busse schicken, sie kümmert sich drum. (erledigt)




Letzte Sachen zu erledigen:

http://stura.uni-heidelberg.de:9001/p/sal



2 Bericht:

4 Persönliche Erklärungen eingereicht, finden sich hier:

Bericht

Wir können es kaum glauben: Willensbekundungen und offenbar teilweise auch Mitteilungen des Rektors - z.B. im Senat - sind Beschlüsse. Wenn im Senat bei Mitteilungen kein Widerspruch kommt, ist das ein Beschluss, was der Rektor mitteilt (das ist etwas widersprüchlich, da ja eigentlich die Aussage selber schon der Beschluss ist. Aber wir dokumentieren hier nur). Das erfahren wir auf Nachfrage nach einer seltsamen Formulierung im Protokoll. Wir bitten darum, diese Regelung juristisch prüfen zu lassen. Leider vergessen wir zu fragen, ob diese Beschlüsse überhaupt schriftlich erfasst werden oder ob sich nun eine Kultur von Rektor-Hadithen ( ‏حديث) entwickelt (ist das eventuell die eigentliche Aufgabe der QM-Runde: die Weiterverkündung und Überlieferung der Rektorsbekundungen??).

Da viele Beschlüsse auch von den Gremien umgesetzt werden müssen, schlagen wir vor, diese Beschlüsse den zuständigen Gremien zukommen zu lassen. Unklarheit bei der Prorektorin und D2, offenbar verwirrt sie die Frage danach. Ob man Beschlüsse überhaupt zugänglich machen muss oder nur umsetzen muss, scheint nicht geklärt zu sein, die Frage danach exotisch. Aber gut, sie ringen sich zu folgender Aussage durch (oder ist das ein Beschluss?): auch der SAL bekommt die Beschlüsse, um die es geht, zugeschickt. (Finden wir selbstverständlich, denn der SAL soll nach dem besagten Beschluss des Rektors ja gerade dies beschlossenen Beschlüsse zum Q-Kreislauf umsetzen. Aber hier ist jetzt erst mal dankbares Lächeln angesetzt. Fein, dass wir die Beschlüsse bekommen. Danke. Vielen Dank). Wir können es kaum erwarten - aber Achtung: einige dieser Beschlüsse sind vertraulich. Man darf sie nicht weiterleiten. Und darf man sie dann auch nicht umsetzen? oder nur geheim? Wir sind immer noch etwas ergriffen, daher vergessen wir, zu fragen, aber eigentlich muss uns das nicht wundern: vieles an der Uni wird nur geheim umgesetzt, daher bekommt man wohl so wenig von den großartigen Reformen mit. Oh magnum mysterium!

Die Informationen über dieses in unseren Augen schon etwas problematische Verfahren der Beschlussfassung werden aber noch übertroffen: Die anwesenden Professor*innen finden das Verfahren offenbar völlig normal und wundern sich, dass wir nachfragen und das problematisch finden.


Ebenfalls interessant: am Rande wird diskutiert, welche Aufgabe der SAL überhaupt hat. Wenn etwas aus der Fakultät kommt, so die Auffassung eines Mitglieds, so könne der SAL nichts mehr dagegen haben, da er sonst in die Prärogative der Fakultät eingreift. Wir halten dagegen, dass wir doch auch nochmal draufgucken und viele Fächer letztlich doch ganz froh über unsere Anregungen sind. Und was soll es bringen, wenn wir nur abnicken. Zumal ja laut des uns vom Rektor in Form des Q-Handbuchs geoffenbarten Q-Regelkreises es auch Impulse aus dem SAL geben soll oder war es in den SAL aus der Q-Metarunde? Offenbar kennt doch niemand den Q-Kreis so richtig und man nickt so vor sich hin. Wie gut, dass wir die Beschlüsse dazu jetzt ja zugeschickt bekommen. Und was ist eigentlich eine Prärogative?


Noch ein spannendes Thema: Was ist eine Neufassung, was eine Änderung einer Prüfungsordnung? Das ist keine Bagatelle: denn eine Neufassung wird komplett abgestimmt, bei einer Änderungsssatzung nur die Änderungen. Wer bei einer Änderungssatzung auf Punkte eingeht, die nicht geändert werden, wird getadelt, da es nur um die Änderungen geht. Fazit: Leute reicht nur noch Änderungen ein, damit der SAL möglichst wenig diskutieren kann. Sinngemäß fällt die Äußerung, dass wer so dumm ist, eine Änderungssatzung einzureichen, halt Pech hat und selber Schuld ist. Zwar ist eine Neufassung leichter lesbar und im Gesamtüberblick gut abstimmbar - aber auch ablehnbar und vor allem diskutiertbar. Wenn man ganz viele Änderungen ganz unübersichtlich zusammenfasst, dann kann man darüber kaum reden. Daher ist es besser - ja, was ist jetzt besser? naja, es ist halt besser, die unübersichtliche Fassung einzureichen, denn die geht eher durch. Sagt dann doch keiner, aber alle wissen, was gemeint ist... Die Stimmung wird etwas gereizt. 

Im konkreten Fall geht es darum, dass der Mittelbau will, dass der Prüfungsausschuss im Fakultätsrat gewählt, statt im Fakultätsvorstand bestellt wird. Gerade in dem Fall, weiß der Mittelbau offenbar nicht, wer da eigentlich im Ausschuss ist und wenn die Mitglieder im Fakulrätsrat gewählt würden, könnte der Mittelbau natürlich auch selber Vorschläge machen. Das gilt auch für die Studis übrigens... aber darum geht es doch gar nicht. Es ist doch eine Änderungssatzung. Ist es nicht, es steht Neufassung da, aber es geht doch nur um Änderungen. Außerdem soll das ganze zum Wintersemester in Kraft treten. Im Interesse der Studierenden. Merke: wenn Profs zu oft von Studierenden und nicht von Studenten reden und davon, dass ihre, also der Studierenden, Interessen umzusetzen seien, geht es darum, endlich zuzustimmen. Und zwar den Änderungen. Genau die Änderungen. Und damit kommen wir zur Abstimmung. Der Änderungen.

Wir sind selber mal wieder so perplex, dass das Argument so offen vorgetragen wird, dass wir selber nicht genau wissen, wie wir abstimmen sollen. Eigentlich sind ja alles nur Änderungen und was bringt es letztlich auf grundlegende Probleme hinzuweisen. Der Dekan - man muss es ihm hoch anrechnen - hat Stil und versprich glaubhaft, die Frage nach der Zwangsexmatrikulation mitzunehmen. Danke! Andere hätten jetzt nur weiter geschimpft.


Rest der Sitzung eher unspektakulär. Detailinfos in der Matrix.