SAL-18-12-12: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Außerdem haben wir die Wahlmöglichkeiten gelobt. Abstimmungsverhalten wurde explizit im Protokoll vermerkt, das Lob nicht. Wie man POen verbessert, interessiert vermutlich niemanden | + | Unsere Formulierungsänderungen wurden in der Sitzung aufgegriffen, fehlen aber im Protokoll. Außerdem haben wir die Wahlmöglichkeiten gelobt, fehlt auch im Protokoll. Abstimmungsverhalten wurde explizit im Protokoll vermerkt, das Lob nicht. Wie man POen verbessert, interessiert vermutlich niemanden; wenn Studis nicht zustimmen, natürlich schon. |
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FS für Umsetzung der neuen Regelung, genauso Studkomm, Fakrat dagegen (laut FS, von Fr. Reiher aber anders angemerkt) --> ganz komisches Durcheinander: Profs wollen sich von der ZUV das LHG erklären lassen | FS für Umsetzung der neuen Regelung, genauso Studkomm, Fakrat dagegen (laut FS, von Fr. Reiher aber anders angemerkt) --> ganz komisches Durcheinander: Profs wollen sich von der ZUV das LHG erklären lassen | ||
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allg. politisches Problem: was regelt man in der PO und was im Modulhandbuch? | allg. politisches Problem: was regelt man in der PO und was im Modulhandbuch? | ||
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zu beiden POen: zwar wird das Kriterium nicht in § 36 S.2 aufgeführt, aber man kann definitiv mit § 34 I Nr.2 argumentieren - obwohl ich bis jetzt noch niemanden gefunden habe, der sagt, dass eine solche nichtvorhandene Klausel darunter fällt. Außerdem steht es ja explizit in § 36a drin. Problematisch ist dabei nur, dass in § 36a nicht so direkt drin steht, ob das Ministerium das ganze durch Rechtsverordnung etc. durchsetzten kann. Das könnten wir mal fragen: uns sei aufgefallen, dass in §36 über Rechtsverordnungen durch das Ministerium geregelt werden kann, und wir fragen uns, ob das auch für § 36a geht (könnte ja auch eine Art Ergänzung zu § 36 S.2 Nr.1 darstellen). Auf jeden Fall verstößt die PO aber gegen § 36a <br> | zu beiden POen: zwar wird das Kriterium nicht in § 36 S.2 aufgeführt, aber man kann definitiv mit § 34 I Nr.2 argumentieren - obwohl ich bis jetzt noch niemanden gefunden habe, der sagt, dass eine solche nichtvorhandene Klausel darunter fällt. Außerdem steht es ja explizit in § 36a drin. Problematisch ist dabei nur, dass in § 36a nicht so direkt drin steht, ob das Ministerium das ganze durch Rechtsverordnung etc. durchsetzten kann. Das könnten wir mal fragen: uns sei aufgefallen, dass in §36 über Rechtsverordnungen durch das Ministerium geregelt werden kann, und wir fragen uns, ob das auch für § 36a geht (könnte ja auch eine Art Ergänzung zu § 36 S.2 Nr.1 darstellen). Auf jeden Fall verstößt die PO aber gegen § 36a <br> | ||
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| missverständliche Formulierung zu Englisch-Nachweisen: "sollen nicht älter als vier Jahre sein" --> TOEFL läuft schon nach 2 Jahren ab. Ist aber eher im Sinne der Studis<br> | | missverständliche Formulierung zu Englisch-Nachweisen: "sollen nicht älter als vier Jahre sein" --> TOEFL läuft schon nach 2 Jahren ab. Ist aber eher im Sinne der Studis<br> | ||
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− | | wir haben NICHT abgestimmt, und nur ein Meinungsbild gemacht, wonach das Rektorat AUF KEINEN FALL ein Modell, sondern nur Anregungen einreichen soll. Steht so nicht im Protokoll, wird also vermutlich doch ein Modell eingereicht worden sein...<br> | + | | wir haben '''NICHT''' abgestimmt, und nur ein Meinungsbild gemacht, wonach das Rektorat '''AUF KEINEN FALL''' ein Modell, sondern nur Anregungen einreichen soll. Steht so nicht im Protokoll, wird also vermutlich doch ein Modell eingereicht worden sein...<br> |
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2013, 00:41 Uhr
1 Sitzung am 18.12.12
Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPS_SAL_18-12-12.pdf
Bericht: Hauptthema waren Prüfungsordnungen (vgl. Tagesordnung), spontan gab es noch einen Auftritt des Rektors zum Thema Lehrerbildung.
Zu Beginn wurde ein längeres Referat des Rektors mit Überlegungen zur Umgestaltung der Lehramtsstudiengänge entsprechend Bologna-Richtlinien eingeschoben. Die Lehramtsstudiengänge der Uni sollen mit denen der PH kompatibel werden, Studierende sollen länger Zeit haben, sich für Lehramt oder Wissenschaft, Sek I oder II zu entscheiden. Hierfür studierend sie zuerst einen 6-semestrigen BA mit ÜK-Anteil, den man mit Pädagogik auffüllen kann, aber nicht muss. Erst nach dem BA entscheidet man sich, ob man nur fachlich oder schulisch weitermacht. Um dies umzusetzen, wird auch über eine eingeschränkte Fächerauswahl (v.a. in den Naturwissenschaften sollen die Kombinationsmöglichkeiten eingschränkt werden) und die Notwendigkeit nachgedacht, je nach Werdegang nicht nur einen, sondern zwei Bachelor-Abschlüsse machen zu müssen (arts/science + education), für die, die z.B. ÜK statt Pädagogik gemacht haben, allerdings sollen sie alle Scheine außer den ÜK/Pädagogik-Scheinen angerechnet bekommen, d.h. man macht dann nur noch ÜK oder Pädagogik, wenn man aus der einen Schiene in die andere wechselt. Der zweite BA-Abschluss ist angeblich notwendig, weil man sonst nicht in die jeweils andere Schiene wechseln kann. Das vorgestellte Modell ist nur ein Vorschlag des Rektorats, der auf Landesebene eingebracht werden soll. damit die Lehramtskommission keinen anderen Vorschlag macht, der schlimmer wäre. Es soll ein Steuerungsgremium geben, das koordiniert, aber die eine Hochschule redet der anderen nicht rein, Ziel ist vor allem, dass die Lufthoheit über ihre Forschung bei der Uni bleibt. Geregelt ist bereits, wo die QuaSiMi hinfließen.
Es war nicht so leicht, das ganz zu diskutieren, weil eingies noch unklar ist und man im Laufe der Diskussion immer wieder auf Unklarheiten und Probleme kam. Der SAL disktuierte, ob das sinnvoll ist oder ob man nicht lieber der Kommission mitteilt, wo man Handlungsbedarf sieht, wo man klare Positionen in HD hat und wo man Handlungsbedarf sieht. Ein Meinungsbild ergab, dass der SAL kein Modell eingereicht wissen will.
Nach den POen wurden dann noch die Anträge verschiedener Fächer zu „Willkommen in der Wissenschaft“ diskutiert. Letztlich einigte man sich darauf, alle Anträge bis auf zwei (Public History + einen DaF-Antrag) zur Bewilligung zu empfehlen.
1.1 Mandatierungsmatrix
TOP |
Bezeichnung |
Bemerkungen |
No-Gos, Probleme? | Rückmeldung FSen? | Unser Votum? |
3a |
Einrichtung Master-Studiengang Evangelische Theologie |
Neuer Studiengang soll eingerichtet werden. Ist ein Master, der sich an Bachelor-Absolventen mit einschlägiger beruflicher Praxis richtet (mindestens sieben Jahre!). |
Modulstruktur scheint in Ordnung, recht flexible Modulprüfungen - positiv: viele Wahlmöglichkeiten, Vorobild für andere Studiengänge Bezahlmaster (830,-/Semester) dubiose Formulierungen an einigen Stellen (ungewollt) |
nix |
Enthalten, da es sich um einen Gebührenstudiengang.handelt Unsere Formulierungsänderungen wurden in der Sitzung aufgegriffen, fehlen aber im Protokoll. Außerdem haben wir die Wahlmöglichkeiten gelobt, fehlt auch im Protokoll. Abstimmungsverhalten wurde explizit im Protokoll vermerkt, das Lob nicht. Wie man POen verbessert, interessiert vermutlich niemanden; wenn Studis nicht zustimmen, natürlich schon. |
4a |
Änderung der Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Physik |
Kleinere Änderungen im Bachelorstudiengang Physik sind geplant. Manches sind nur Formulierungen.. Allerdings weist Frau Reiher auf der ersten Seite darauf hin, dass die Fakultät bewusst irgendwelche Regelungen zur Neugestaltung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht umgesetzt hat und fragt, wie in diesem und eventuell noch auftretenden Fällen daher vorgegangen werden soll. Was ist eure Meinung dazu? |
warum ändern die ihre Modulhandbücher jedes Jahr und wieviele gelten dann gleichzeitig? restriktive Formulierungen: "nur in besonders begründeten Ausnahmefällen" |
FS für Umsetzung der neuen Regelung, genauso Studkomm, Fakrat dagegen (laut FS, von Fr. Reiher aber anders angemerkt) --> ganz komisches Durcheinander: Profs wollen sich von der ZUV das LHG erklären lassen
allg. politisches Problem: was regelt man in der PO und was im Modulhandbuch? |
1. Lissbonverschiebung: ugestimmt, dass die Lissabonumsetzung später kommt. Unsere Formulierungsverbesserungen wurden aufgegriffen. 2. Unklar blieb, wie das jetzt genau mit den Modulhandbüchern laufen soll (Modulhandbuch kann ohne SAL/Senat/Fakrat im Eilentscheid geändert werden, PO nicht), daher: bei der PO Enthalten (Formulierungsänderungsvorschläge von uns wurden übernommen) |
4b |
Änderung Prüfungsordnung Master-Studiengang Physik |
ebenfalls nur kleine Änderungen; Frau Reiher merkt selbes Problem an wie bei 4 a) |
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s.o. zu beiden POen: zwar wird das Kriterium nicht in § 36 S.2 aufgeführt, aber man kann definitiv mit § 34 I Nr.2 argumentieren - obwohl ich bis jetzt noch niemanden gefunden habe, der sagt, dass eine solche nichtvorhandene Klausel darunter fällt. Außerdem steht es ja explizit in § 36a drin. Problematisch ist dabei nur, dass in § 36a nicht so direkt drin steht, ob das Ministerium das ganze durch Rechtsverordnung etc. durchsetzten kann. Das könnten wir mal fragen: uns sei aufgefallen, dass in §36 über Rechtsverordnungen durch das Ministerium geregelt werden kann, und wir fragen uns, ob das auch für § 36a geht (könnte ja auch eine Art Ergänzung zu § 36 S.2 Nr.1 darstellen). Auf jeden Fall verstößt die PO aber gegen § 36a |
zugestimmt |
4c |
Prüfungsordnungen für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) |
Entwürfe der Prüfungsordnungen des internationalen Studienzentrums für die Prüfung an der Universität Heidelberg, an der Beijing Foreign Studies University (VR China) und für die Prüfung an der Universiti Teknologi MARA in Shah Alam, Malaysia Die Ordnungen für die anderen Unis müssen beschlossen werden, da die HRK auf den Erlass gesonderter Ordnungen besteht, wenn dt. Hochschulen im Ausland DSH-Prüfungen abnehmen.
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Kein Studi in Prüfungsausschuss (relevant?) => nachfragen (Nein, missverständnis) "Prüfungsentgelt nach Maßgabe des Landesrechts" bedeutet BaWü und nicht China
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zugestimmt |
4d |
Bachelor-Studiengang Biochemie - Änderung Auswahlsatzung |
Kleine Änderungen, nämlich: im Paragraph 1 soll "des ersten Fachsemesters" gestrichen werden ("...., dass 90 von 100 der Studienplätze des ersten Fachsemesters nach hochschuleigenem Auswahlverfahren vergeben werden.")
Dann soll der bisherige Werdegang, den man bei der Bewerbung einreicht, auf maximal eine Seite begrenzt werden
Und bei den in die Bewertung des Bewerbers einfließenden naturwissenschaftlichen Fächern darf der Bewerber jetzt selbst auswählen, welche zwei das sein sollen, sofern er mehr als zwei hat.
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% |
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zugestimmt |
4e |
Bachelor-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich, Master-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich, Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache |
Die Änderungen wurden im Fachrat und in der Mitarbeiterversammlung besprochen und den haben auch die Fachschaftler zugestimmt. DaF-FS |
missverständliche Formulierung zu Englisch-Nachweisen: "sollen nicht älter als vier Jahre sein" --> TOEFL läuft schon nach 2 Jahren ab. Ist aber eher im Sinne der Studis |
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zugestimmt |
4f |
Aufhebung der Gebührensatzungen für die Sprachkurse zum Erwerb des Latinums und des Graecums am Seminar für klassische Philologie |
Die Gebührenordnung soll rückwirkend für WS 12/13 aufgehoben werden. Grund: Die QuaSiMiKo hat für die nächsten 5 Jahre die Finanzierung aus zentralen QuaSiMi bewilligt. |
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zugestimmt |
5a |
Theologie |
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|
alle willkommen-Anträge: Gleichstellungsaspekt? Beteiligung von Studierenden? |
+ |
5b |
Geschichte | |
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zurückgestellt |
5c |
Klass.Phil, Mlat, Papyrologie, Theologie | |
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|
+ |
5d |
Informatik | |
|
|
+ |
5e |
Europäische Kunstgeschichte | |
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|
+ |
5f | Geographie und Soziologie | |
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|
+ |
5g | Soziologie | |
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|
+ |
5h | Deutsch als Fremdsprache | Den Antrag kennen wir auch. Es wurde auch in der Fachrat und in der Mitarbeiterversammlung besprochen. Dem haben wir ebenso zugestimmt. DaF-Fs |
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zurückgestellt |
5i | Bildungswissenschaft | |
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+ |
6 |
Lehramtsstudium |
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wir haben NICHT abgestimmt, und nur ein Meinungsbild gemacht, wonach das Rektorat AUF KEINEN FALL ein Modell, sondern nur Anregungen einreichen soll. Steht so nicht im Protokoll, wird also vermutlich doch ein Modell eingereicht worden sein... |
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