SAL-Arbeitsweise: Unterschied zwischen den Versionen

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= Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung im SAL =
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= Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung im SAL =
  
FSK-Vertreter*innen in den Gremien arbeiten auf folgender Grundlage:<br>  
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== Kontaktaufnahme zu den Leuten im SAL<br> ==
  
*Beschluss zur aktiven Gremienarbeit<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P4-11-3_Gremienarbeit.pdf
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*Themen frühzeitig in der FSK-Sitzung ansprechen
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*zu konkreten SAL-TOPs:&nbsp;http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html<br>
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*ansonsten:per mail an:&nbsp;sal@fsk.uni-heidelberg.de
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== Verteiler:<br>  ==
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bei Sachen, die ein Fach betreffen, immer auch die Leute im zuständigen Fachrat, Studienkommission, Fakultätsrat kontaktieren, da sie vorher bereits in Gremien damit befasst waren und es immer ärgerlich ist, wenn es heißt, dass die Studis im xy-Gremium aber zugestimmt haben.
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Hier eine Übersicht über Email-Verteiler: [[Emailverteiler]]
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== Arbeitsgrundlage  ==
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FSK-Vertreter*innen in den Gremien, v.a. im SAL, arbeiten auf folgender Grundlage:<br>
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*Hinweise zur Gremienarbeit (Verfahrensfragen, Regelungen der Uni HD, etc.):<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Fachschaften_Orientierung/Gremienleitfaden.pdf<br>Wenn ihr etwas vermisst:&nbsp;bitte gebt uns Bescheid, ebenso, wenn ihr Verbesserungsvorschläge habt oder eine Passage komplett unverständlich ist... danke! buerodienst@fsk.uni-heidelberg.de
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*Beschluss zur aktiven Gremienarbeit<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P4-11-3_Gremienarbeit.pdf  
 
*Zur Modularisierung gibt es folgenden Beschluss:<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P17-11-21_Positionierung_Modularisierung.pdf<br>  
 
*Zur Modularisierung gibt es folgenden Beschluss:<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P17-11-21_Positionierung_Modularisierung.pdf<br>  
 
*Wenn es zwischen einem FSK-Grundsatzbeschluss und einem Fachschaftsvotum eine Differenz besteht und sie nicht durch eine vorherige Absprache ausgeräumt werden konnte, so sollten wir uns enthalten:<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P18-11-23_Entscheidung_bei_Mandatierunngsproblemen.pdf<br>  
 
*Wenn es zwischen einem FSK-Grundsatzbeschluss und einem Fachschaftsvotum eine Differenz besteht und sie nicht durch eine vorherige Absprache ausgeräumt werden konnte, so sollten wir uns enthalten:<br>http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P18-11-23_Entscheidung_bei_Mandatierunngsproblemen.pdf<br>  
*Es gibt bei Prüfungsordnungen 4 "No-Gos", auf die hin wir POen abchecken (no-go-check):
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*Es gibt bei Prüfungsordnungen 4 "No-Gos", auf die hin wir POen abchecken ('''No-go-Check'''):
 
 
#Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:<br>http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
 
#Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden;&nbsp;ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit)
 
#Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen;&nbsp;ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO<br>ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)
 
#Wir wollen modularisierte Prüfungsordnungen, keine Scheinmodularisierung.<br>
 
  
'''Erläuterungen zum No-go-Check-Verfahren'''<br>  
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#'''Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen''': Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:<br>http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
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#'''Keine Einschränkung der Studiendauer''':&nbsp;wir lehnen die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden;&nbsp;ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit)
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#Wir wollen '''Studierende in allen Gremien''', also auch in Prüfungsausschüssen;&nbsp;ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO<br>ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)
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#Wir wollen '''modularisierte Prüfungsordnungen''', keine Scheinmodularisierung. vgl.oben:&nbsp;Beschluss zur Modularisierung<br>
  
Es gab bei den No-Go-Checks immer wieder in den Vortreffen und in den Sitzungen der Gremien Irritationen, wenn Änderungen von Prüfunsgordnungen zur Debatte gebracht wurden. In der Folge haben wir auch bei No-Gos uneinheitlich abgestimmt. Manchmal, wenn die No-Gos nicht Gegenstand waren, haben wir zugestimmt, in anderen Fällen, in denen sich nicht Gegenstand waren, haben wir dann nicht zugestimmt, weil uns die Änderungen nicht so sehr überzeugt haben, dass wir sie trotz No-Gos annehmen. Das Ganze weist jedoch auf das Problem hin, dass wir mit den No-Gos nicht einheitlich umgehen. Daher mache ich jetzt für ein einheitliches Verfahren einen Vorschlag: Bei Neufassungen von Prüfungsordnungen kommt die ganze Prüfungsordnungen auf den Tisch, die Änderungen sind grundlegend und bedeuten aus Sicht des Faches eine Neukonzeption der Prüfungsordnung. Dementsprechend müssen gerade bei Neufassungen von Prüfungsordnungen No-Gos überprüft und behandelt werden, da dies die Gelegenheit ist im Gremium, umfassend auf Probleme hinzuweisen. Dementsprechend sollten die No-Gos, dann auch bei der Abstimmung über die gesamte Neufassung berücksichtigt werden. Liegt demnach ein No-Go vor, sollte sich dann auch wenigstens(!) enthalten werden, da die Neufassung die einzige Gelegenheit ist, diesen Missstand im Gremium geltend zu machen, dann greift nicht das oft angeführte (schwache) Gegenargument, dass es ja darum jetzt gar nicht ging.
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=== ''Erläuterungen zum No-go-Check-Verfahren''<br>  ===
  
Wenn nun einzelne Änderungen besprochen werden und die Prüfunsgordnung nicht neu gefasst werden, sollte auf No-Gos hingewiesen werden, man sollte das Fach um Stellungnahme bitten, wieso dies noch nicht geändert wurde. Bei der Abstimmung sollten die dann aber nicht berücksichtigt werden.  
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Es gab in der FSK, in den Vortreffen und in den Sitzungen der Gremien immer wieder Irritationen, wenn Prüfungsordnungen geändert wurden und dabei auch grundlegende Fragen aufgeworfen wurden und wir diese mal berücksichtigt haben und mal nicht. In der Folge haben wir auch bei No-Gos uneinheitlich abgestimmt. Manchmal, wenn die No-Gos nicht Gegenstand waren, haben wir zugestimmt, in anderen Fällen, in denen sich nicht Gegenstand waren, haben wir dann nicht zugestimmt, weil uns die Änderungen nicht so sehr überzeugt haben, dass wir sie trotz No-Gos annehmen. Das Ganze weist jedoch auf das Problem hin, dass wir mit den No-Gos nicht einheitlich umgehen. Daher gehen wir jetzt einheitlich vor: Bei Neufassungen von Prüfungsordnungen kommt die ganze Prüfungsordnungen auf den Tisch, die Änderungen sind grundlegend und bedeuten aus Sicht des Faches eine Neukonzeption der Prüfungsordnung. Dementsprechend müssen gerade bei Neufassungen von Prüfungsordnungen No-Gos überprüft und behandelt werden, da dies die Gelegenheit ist im Gremium, umfassend auf Probleme hinzuweisen. Dementsprechend sollten die No-Gos, dann auch bei der Abstimmung über die gesamte Neufassung berücksichtigt werden. Liegt demnach ein No-Go vor, sollte sich dann auch wenigstens(!) enthalten werden, da die Neufassung die einzige Gelegenheit ist, diesen Missstand im Gremium geltend zu machen, dann greift nicht das oft angeführte (schwache) Gegenargument, dass es ja darum jetzt gar nicht ging.  
  
Wenn nun Änderungen sich wesentlich auf No-Gos beziehen, dann wiederum sollte das No-Go unsere Abstimmung sehr wohl beeinflussen. Dann wie oben bei Neufassung verfahren.  
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Wenn nun einzelne Änderungen besprochen werden und die Prüfunsgordnung nicht neu gefasst werden, sollte auf No-Gos hingewiesen werden, man sollte das Fach um Stellungnahme bitten, wieso dies noch nicht geändert wurde. Bei der Abstimmung sollten die dann möglichst berücksichtigt werden, aber man hat dann ein wenig taktischen Spielraum.  
  
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Wenn nun Änderungen sich wesentlich auf No-Gos beziehen, dann wiederum sollte das No-Go unsere Abstimmung sehr wohl beeinflussen. Dann wie oben bei Neufassung verfahren.

Aktuelle Version vom 27. Januar 2013, 21:11 Uhr

1 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung im SAL

1.1 Kontaktaufnahme zu den Leuten im SAL

1.2 Verteiler:

bei Sachen, die ein Fach betreffen, immer auch die Leute im zuständigen Fachrat, Studienkommission, Fakultätsrat kontaktieren, da sie vorher bereits in Gremien damit befasst waren und es immer ärgerlich ist, wenn es heißt, dass die Studis im xy-Gremium aber zugestimmt haben.

Hier eine Übersicht über Email-Verteiler: Emailverteiler


1.3 Arbeitsgrundlage

FSK-Vertreter*innen in den Gremien, v.a. im SAL, arbeiten auf folgender Grundlage:

  1. Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen: Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Keine Einschränkung der Studiendauer: wir lehnen die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit)
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)
  4. Wir wollen modularisierte Prüfungsordnungen, keine Scheinmodularisierung. vgl.oben: Beschluss zur Modularisierung

1.3.1 Erläuterungen zum No-go-Check-Verfahren

Es gab in der FSK, in den Vortreffen und in den Sitzungen der Gremien immer wieder Irritationen, wenn Prüfungsordnungen geändert wurden und dabei auch grundlegende Fragen aufgeworfen wurden und wir diese mal berücksichtigt haben und mal nicht. In der Folge haben wir auch bei No-Gos uneinheitlich abgestimmt. Manchmal, wenn die No-Gos nicht Gegenstand waren, haben wir zugestimmt, in anderen Fällen, in denen sich nicht Gegenstand waren, haben wir dann nicht zugestimmt, weil uns die Änderungen nicht so sehr überzeugt haben, dass wir sie trotz No-Gos annehmen. Das Ganze weist jedoch auf das Problem hin, dass wir mit den No-Gos nicht einheitlich umgehen. Daher gehen wir jetzt einheitlich vor: Bei Neufassungen von Prüfungsordnungen kommt die ganze Prüfungsordnungen auf den Tisch, die Änderungen sind grundlegend und bedeuten aus Sicht des Faches eine Neukonzeption der Prüfungsordnung. Dementsprechend müssen gerade bei Neufassungen von Prüfungsordnungen No-Gos überprüft und behandelt werden, da dies die Gelegenheit ist im Gremium, umfassend auf Probleme hinzuweisen. Dementsprechend sollten die No-Gos, dann auch bei der Abstimmung über die gesamte Neufassung berücksichtigt werden. Liegt demnach ein No-Go vor, sollte sich dann auch wenigstens(!) enthalten werden, da die Neufassung die einzige Gelegenheit ist, diesen Missstand im Gremium geltend zu machen, dann greift nicht das oft angeführte (schwache) Gegenargument, dass es ja darum jetzt gar nicht ging.

Wenn nun einzelne Änderungen besprochen werden und die Prüfunsgordnung nicht neu gefasst werden, sollte auf No-Gos hingewiesen werden, man sollte das Fach um Stellungnahme bitten, wieso dies noch nicht geändert wurde. Bei der Abstimmung sollten die dann möglichst berücksichtigt werden, aber man hat dann ein wenig taktischen Spielraum.

Wenn nun Änderungen sich wesentlich auf No-Gos beziehen, dann wiederum sollte das No-Go unsere Abstimmung sehr wohl beeinflussen. Dann wie oben bei Neufassung verfahren.