SAL-in-Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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= Überlegungen zu Eckpunkten einer Qualitätskultur:<br>  =
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*Anmeldefristen für Abschlussarbeiten, die nicht in der PO stehen
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*Anwesenheitspflicht
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*'''''In der zentralen Qualitätssicherungsmittelkommission wird derzeit u.a. über die Finanzierung der QMS-Stellen beraten.&nbsp;Die Fachschaftskonferenz sieht hier Handlungsbedarf und arbeitet an einem Papier mit Verbesserungsvorschlägen:'''''
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''http://www.fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/Q-Eckpunkte''
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*''Überlegungen zur Hochschuldidaktik: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/Hochschuldidaktik''<br>
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Weitere Grundsatzpapiere:<br>
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*Übergänge von BA zum MA /zur Promotion:&nbsp;[[Uebergaenge]]
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*Teilzeit:&nbsp;[[Teilzeitstudium]]
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*Anwesenheitspflicht: [[Anwesenheitspflicht]]<br>
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== Legum Magister - Briefverkehr mit ZUV  ==
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Legum Magister: Schriftwechsel zwischen uns und Frau Stöcklein:
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Lieber Herr Farag,<br>zu Ihrer Anfrage habe ich über die juristische Fakultät inzwischen folgendes <br>herausgefunden:
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1. Es hat bislang nie mehr als 30 – eher jeweils etwa 25 – Bewerbungen gegeben, <br>welche die erforderliche Qualifikation besaßen.<br>2. Sollte es doch zu diesem Fall kommen so würde nach dem Grad der Qualifikation <br>entschieden werden.
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Wenn kapazitätsmäßig nicht mehr als 30 Plätze zur Verfügung gestellt werden <br>können, muss eine Auswahl getroffen werden. Der Qualifikationsgrad ist dafür <br>ohne Zweifel ein sachgerechtes Kriterium.
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Wie gesagt bitte ich Sie darum, studiumsbezogene Anfragen (also Fragen zur <br>Zulassung, Gebühren, Prüfungen, etc.) an unser Dezernat 2 zu übersenden, denn <br>dort wird dieser Bereich auch juristisch betreut.
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Viele Grüße
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Cornelia Stöcklein
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Dezernentin für Rechts- und Gremienangelegenheiten<br>Zentrale Universitätsverwaltung<br>Seminarstraße 2<br>69117 Heidelberg
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Tel.: 06221/ 54-2110/1<br>Fax: 06221/ 54-2688
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<br>-----Ursprüngliche Nachricht-----<br>Von: Ziad-Emanuel Farag [mailto:emanuelfarag@aol.com] <br>Gesendet: Freitag, 29. November 2013 12:56<br>An: Stoecklein, Cornelia<br>Betreff: Re: [SAL] Anfrage Rechtsabteilung
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Sehr geehrte Frau Stöcklein,
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ich richte an Sie als stellvertretendes studentisches Mitglied des <br>Senatsausschusses für Lehre eine Anfrage zur Zulassungsorndung des <br>Masterstudienganges Legum Magister Corporate Restructuring, die in der letzten <br>Sitzung des Senatsausschusses für Lehre am 26. November 2013 verhandelt wurde.
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Dort steht in §3(1): "Pro Jahr werden maximal 30 Studierende neu zum Studium <br>zugelassen"
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§4 lautet jedoch:
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"Studieninteressenten mit deutscher Hochschulzugansgberechtigung können sich <br>ohne vorausgehendes Zulassungsverfahren innerhalb der allgemeinen <br>Immatrikulationsfristen gemäß der geltenden Zulassungs- und Immatrikulationsordnung <br>für den Masterstudiengang Corporate Restructuring immatrikulieren, sofern sie <br>die Zugangsvoraussetzungen nach dieser Satzung sowie die allgemeinen <br>Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen. Der Nachweis des Erfüllens der <br>Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Corporate Restructuring wird <br>durch eine Bescheinigung des Zulassungsausschusses geführt."
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Definiert wird zum Beispiel in §2 (1) ein vollbefriedigendes Examen in den <br>Rechtswissenschaften als Voraussetzung oder aber ein Masterabschluss in §2(2) in <br>einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang als Voraussetzung. Sobald man <br>dies hat, stellt der Prüfungsausschuss eine Bescheinigung aus, dass man die <br>Voraussetzungen erfüllt. Sobald mehr als 30 eine solche haben, können sich doch <br>mehr als 30 Studierende immatrikulieren nach §4. Wie kann also §3 die Anzahl der <br>Immatrikulierten auf 30 begrenzen?
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Herr Keil von der Fakultät meinte, man müsse eine Prüfungsordnung auf <br>Widerspruchsfreiheit lesen. Wir verstehen trotzdem nicht, inwiefern eben §3 (1) <br>das entsprechend reglementieren kann. Sobald es mehr als 30 Studieninteressierte <br>gibt, die die Voraussetzungen erfüllen, können sie sich immatrikulieren "ohne <br>vorausgehendes Zulassungsverfahren" zu<br>durchlaufen:
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Danke im Voraus für die Antwort. Bitte beachten Sie: Wir würden gerne für <br>künftige Prüfungsordnungen ihre Stellungnahme dazu zur Dokumentation zum <br>Beispiel auf der Homepage veröffentlichen, damit auch andere Fächer von diesem <br>Wissen profitieren könnten. Sollten Sie dies nicht wollen, bitten wir Sie um <br>einen entsprechenden Hinweis.
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Mit freundlichen Grüßen,<br>
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== Ausblick: Themen für die Zukunft  ==
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*Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
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*Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
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*in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen&nbsp;!<br>
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*Es wäre sinnvoll, eine kommentierte Sammlung guter und schlechter Passagen aus Prüfungsordnungen zu erstellen, die man Fächern an die Hand geben kann für Studienordnungsreformen <br>
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*Gestaltung der Studieneinstiegsphase. <br>
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== Arbeitsziele im SAL  ==
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Dieses Papier ist noch ein Arbeitspapier – d.h. es kann und soll noch ergänzt, verändert etc. werden – wir freuen uns auf Hinweise und Ergänzungen! Vor allem fehlende Themen etc.
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Im SAL verfolgen wir im kommenden Semester folgende Ziele:
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1. Modularisierung umsetzen:<br>Wir arbeiten gemeinsam mit den Fachschaften darauf hin, die im Positionierungsantrag P 17/11 beschlossene Position der Fachschaftskonferenz umzusetzen. Wir achten bei Prüfungsordnungen darauf, ob Studiengänge sinnvoll modularisiert sind. Das heißt für uns: Module sollten in der Regel Einheiten aus zeitlich und inhaltlich abgestimmten Lehrveranstaltungen sein. Dies sollte sich im Ablauf der Veranstaltungen widerspiegeln, außerdem sollten die Themen, vermittelten Kompetenzen und die jeweiligen Veranstaltungs- und Prüfungsformate sich im Modul sinnvoll ergänzen. Das Studium als ganzes soll Studierende dazu befähigen, zunehmend eigenständig Fragestellungen zu entwickeln und zu bearbeiten. <br>Module sollen insbesondere auch weitgehend in einer einzigen Modulprüfung geprüft werden statt in mehreren Prüfungen, in denen im ungünstigsten Fall dann vor allem Detailwissen abgeprüft wird. Außerdem ergibt sich für die Studierenden und die Lehrenden eine vermeidbar hohe Prüfungslast, die man deutlich reduzieren könnte. Wir uns aber dessen bewusst, dass dies nicht im Fall jeder Veranstaltung bzw. jedes Moduls sinnvoll ist. Insofern ist uns aber wichtig, dass begründet wird, wenn von einer Modularisierung abgewichen wird und es in den Fächern unter Beteiligung der Studierenden hierzu einen Reflexionsprozess gegeben hat.
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Wir halten dies auch aus sozialen Gründen für wichtig: Es besteht in Heidelberg in den Bachelor- und Masterstudiengängen nur selten ein Zwang nach der Orientierungsprüfung überhaupt noch eine Frist zu erfüllen. Insofern können Sie, wenn Sie es möchten, ihr Studium noch nach eigenen Wünschen strukturieren und planen. Anders sieht es doch für BAFöG-Empfangende aus: Diese haben fortlaufend in ihrem Studium Fristen zu erfüllen und müssen die bisher recht hohe Prüfungslast in Regelzeit absolvieren, da sie ansonsten ihren Förderungsanspruch verlieren.
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2. Weniger neue Prüfungsordnungen in einem Jahr – mehr Reflexionsschleifen und grundlegende Reformen.<br>Die Uni funktioniert oft nach dem Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Das ist ein Problem, da dann auch Prüfungsordnungen, bei denen durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht, im SAL und im Senat sowieso durchgewunken werden. Im nächsten (im Extremfall sogar im selben) Semester kommt die Prüfungsordnung dann erneut in den SAL, diesmal mit den Änderungen, die im SAL vorgeschlagen wurden. In der Folge gelten dann in einzelnen Studiengängen vier oder fünf Prüfungsordnungen gleichzeitig, was insbesondere für die Gestaltung des Lehrangebots Mehraufwand bedeutet. Wir sollten darauf hinwirken, dass der SAL weniger durchwinkt und mehr im Rahmen einer konstruktifen Zusammenarbeit in die Fächer zurückgibt.
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3. Erarbeitung eines universitätsweiten Lehr- und Lernkonzeptes: <br>Im Rahmen des Antrages der Universität Heidelberg für die Qualitätsoffensive von Bund und Ländern hat man sich innerhalb der Universität darauf verständigt, ein universitätsweites Lehr- und Lernkonzept zu erarbeiten. In diesem Lehr- und Lernkonzept sollen einerseits im Studium nicht mehr diskrete fachliche Inhalte im Vordergrund stehen, sondern Kompetenzen. Diese Überlegungen sind in die am xyz im Senat verabschiedeten Qualitätssziele in Studium und Lehre eingeflossen. Auf diesem aufbauend sollen Lehr- und Lernkonzepte erarbeitet werden. Da hier seit Monaten nicht viel passiert ist, möchten wir dies künftig im Sinne einer aktiven Gremienarbeit forcieren und einen universitätsweiten Diskurs unter Beteiligung aller Statusgruppen über Lehr- und Lernfragen anstoßen.
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4. Anerkennung von Studienleistungen: <br>In fast allen Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg ist davon die Rede, dass das Fach die Anerkennung von eigentlich gleichwertigen Studienleistungen versagen kann, wenn hierbei mehr als die Hälfte der Leistungen des jeweiligen Studiengangs anerkannt werden sollen. Dies lehnen wir gemäß P 18/11 ab. Durch eine Novellierung des Landeshochschulgesetzes kommt hier einiges an Arbeit auf uns zu, da jetzt die Beweislast umgekehrt wird: Nicht die Studierenden müssen die Gleichwertigkeit unter Beweis stellen, sondern die Universität im Falle der Nicht-Anerkennung die Ungleichwertigkeit. Wir möchten in den Heidelberger Prüfungsordnungen dieses Gesetz möglichst studierendenfreundlich umsetzen.
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5. Schnittstelle QMS-SAL<br>muss geschaffen werden – Infos aus den Q-Verfahren müssen in den SAL kommen
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Weitere Aspekte: <br>Es gibt für uns in Prüfungsordnungen außerdem zwei No-Gos: Eine Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten der Regelstudienzeit und dass keine studentischen Vertreter in den Prüfungsausschüssen sind. Dies lehnen wir ebenfalls ab. Das neue LHG erlaubt dies aber und wir müssen aufpassen, dass das nicht umgesetzt wird.
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*Übergänge von BA zum MA /zur Promotion:&nbsp;[[Uebergaenge]]
 
*Übergänge von BA zum MA /zur Promotion:&nbsp;[[Uebergaenge]]
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*Anwesenheitspflicht: [[Anwesenheitspflicht]]<br>
 
*Anwesenheitspflicht: [[Anwesenheitspflicht]]<br>
  
'''Ausblick: Themen für die Zukunft'''  
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== '''Ausblick: Themen für die Zukunft''' ==
  
 
*Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg  
 
*Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg  

Aktuelle Version vom 9. Juni 2014, 11:19 Uhr

1 Themen, an denen wir gerade arbeiten

Sprachanforderungen: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/sprachen

Gleitklausel Gleitklausel

2 Überlegungen zu Eckpunkten einer Qualitätskultur:

  • Einsichtsnahme in Klausuren /  Nachschreibefristen für Klausuren
  • Anmeldefristen für Abschlussarbeiten, die nicht in der PO stehen
  • Anwesenheitspflicht
  • In der zentralen Qualitätssicherungsmittelkommission wird derzeit u.a. über die Finanzierung der QMS-Stellen beraten. Die Fachschaftskonferenz sieht hier Handlungsbedarf und arbeitet an einem Papier mit Verbesserungsvorschlägen:

http://www.fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/Q-Eckpunkte

Weitere Grundsatzpapiere:

2.1 Legum Magister - Briefverkehr mit ZUV

Legum Magister: Schriftwechsel zwischen uns und Frau Stöcklein:

Lieber Herr Farag,
zu Ihrer Anfrage habe ich über die juristische Fakultät inzwischen folgendes
herausgefunden:

1. Es hat bislang nie mehr als 30 – eher jeweils etwa 25 – Bewerbungen gegeben,
welche die erforderliche Qualifikation besaßen.
2. Sollte es doch zu diesem Fall kommen so würde nach dem Grad der Qualifikation
entschieden werden.

Wenn kapazitätsmäßig nicht mehr als 30 Plätze zur Verfügung gestellt werden
können, muss eine Auswahl getroffen werden. Der Qualifikationsgrad ist dafür
ohne Zweifel ein sachgerechtes Kriterium.

Wie gesagt bitte ich Sie darum, studiumsbezogene Anfragen (also Fragen zur
Zulassung, Gebühren, Prüfungen, etc.) an unser Dezernat 2 zu übersenden, denn
dort wird dieser Bereich auch juristisch betreut.

Viele Grüße

Cornelia Stöcklein

Dezernentin für Rechts- und Gremienangelegenheiten
Zentrale Universitätsverwaltung
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg

Tel.: 06221/ 54-2110/1
Fax: 06221/ 54-2688


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ziad-Emanuel Farag [1]
Gesendet: Freitag, 29. November 2013 12:56
An: Stoecklein, Cornelia
Betreff: Re: [SAL] Anfrage Rechtsabteilung

Sehr geehrte Frau Stöcklein,

ich richte an Sie als stellvertretendes studentisches Mitglied des
Senatsausschusses für Lehre eine Anfrage zur Zulassungsorndung des
Masterstudienganges Legum Magister Corporate Restructuring, die in der letzten
Sitzung des Senatsausschusses für Lehre am 26. November 2013 verhandelt wurde.

Dort steht in §3(1): "Pro Jahr werden maximal 30 Studierende neu zum Studium
zugelassen"

§4 lautet jedoch:

"Studieninteressenten mit deutscher Hochschulzugansgberechtigung können sich
ohne vorausgehendes Zulassungsverfahren innerhalb der allgemeinen
Immatrikulationsfristen gemäß der geltenden Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
für den Masterstudiengang Corporate Restructuring immatrikulieren, sofern sie
die Zugangsvoraussetzungen nach dieser Satzung sowie die allgemeinen
Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen. Der Nachweis des Erfüllens der
Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Corporate Restructuring wird
durch eine Bescheinigung des Zulassungsausschusses geführt."

Definiert wird zum Beispiel in §2 (1) ein vollbefriedigendes Examen in den
Rechtswissenschaften als Voraussetzung oder aber ein Masterabschluss in §2(2) in
einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang als Voraussetzung. Sobald man
dies hat, stellt der Prüfungsausschuss eine Bescheinigung aus, dass man die
Voraussetzungen erfüllt. Sobald mehr als 30 eine solche haben, können sich doch
mehr als 30 Studierende immatrikulieren nach §4. Wie kann also §3 die Anzahl der
Immatrikulierten auf 30 begrenzen?

Herr Keil von der Fakultät meinte, man müsse eine Prüfungsordnung auf
Widerspruchsfreiheit lesen. Wir verstehen trotzdem nicht, inwiefern eben §3 (1)
das entsprechend reglementieren kann. Sobald es mehr als 30 Studieninteressierte
gibt, die die Voraussetzungen erfüllen, können sie sich immatrikulieren "ohne
vorausgehendes Zulassungsverfahren" zu
durchlaufen:

Danke im Voraus für die Antwort. Bitte beachten Sie: Wir würden gerne für
künftige Prüfungsordnungen ihre Stellungnahme dazu zur Dokumentation zum
Beispiel auf der Homepage veröffentlichen, damit auch andere Fächer von diesem
Wissen profitieren könnten. Sollten Sie dies nicht wollen, bitten wir Sie um
einen entsprechenden Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen,

2.2 Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !
  • Es wäre sinnvoll, eine kommentierte Sammlung guter und schlechter Passagen aus Prüfungsordnungen zu erstellen, die man Fächern an die Hand geben kann für Studienordnungsreformen
  • Gestaltung der Studieneinstiegsphase.


2.3 Arbeitsziele im SAL

Dieses Papier ist noch ein Arbeitspapier – d.h. es kann und soll noch ergänzt, verändert etc. werden – wir freuen uns auf Hinweise und Ergänzungen! Vor allem fehlende Themen etc.

Im SAL verfolgen wir im kommenden Semester folgende Ziele:

1. Modularisierung umsetzen:
Wir arbeiten gemeinsam mit den Fachschaften darauf hin, die im Positionierungsantrag P 17/11 beschlossene Position der Fachschaftskonferenz umzusetzen. Wir achten bei Prüfungsordnungen darauf, ob Studiengänge sinnvoll modularisiert sind. Das heißt für uns: Module sollten in der Regel Einheiten aus zeitlich und inhaltlich abgestimmten Lehrveranstaltungen sein. Dies sollte sich im Ablauf der Veranstaltungen widerspiegeln, außerdem sollten die Themen, vermittelten Kompetenzen und die jeweiligen Veranstaltungs- und Prüfungsformate sich im Modul sinnvoll ergänzen. Das Studium als ganzes soll Studierende dazu befähigen, zunehmend eigenständig Fragestellungen zu entwickeln und zu bearbeiten.
Module sollen insbesondere auch weitgehend in einer einzigen Modulprüfung geprüft werden statt in mehreren Prüfungen, in denen im ungünstigsten Fall dann vor allem Detailwissen abgeprüft wird. Außerdem ergibt sich für die Studierenden und die Lehrenden eine vermeidbar hohe Prüfungslast, die man deutlich reduzieren könnte. Wir uns aber dessen bewusst, dass dies nicht im Fall jeder Veranstaltung bzw. jedes Moduls sinnvoll ist. Insofern ist uns aber wichtig, dass begründet wird, wenn von einer Modularisierung abgewichen wird und es in den Fächern unter Beteiligung der Studierenden hierzu einen Reflexionsprozess gegeben hat.

Wir halten dies auch aus sozialen Gründen für wichtig: Es besteht in Heidelberg in den Bachelor- und Masterstudiengängen nur selten ein Zwang nach der Orientierungsprüfung überhaupt noch eine Frist zu erfüllen. Insofern können Sie, wenn Sie es möchten, ihr Studium noch nach eigenen Wünschen strukturieren und planen. Anders sieht es doch für BAFöG-Empfangende aus: Diese haben fortlaufend in ihrem Studium Fristen zu erfüllen und müssen die bisher recht hohe Prüfungslast in Regelzeit absolvieren, da sie ansonsten ihren Förderungsanspruch verlieren.

2. Weniger neue Prüfungsordnungen in einem Jahr – mehr Reflexionsschleifen und grundlegende Reformen.
Die Uni funktioniert oft nach dem Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Das ist ein Problem, da dann auch Prüfungsordnungen, bei denen durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht, im SAL und im Senat sowieso durchgewunken werden. Im nächsten (im Extremfall sogar im selben) Semester kommt die Prüfungsordnung dann erneut in den SAL, diesmal mit den Änderungen, die im SAL vorgeschlagen wurden. In der Folge gelten dann in einzelnen Studiengängen vier oder fünf Prüfungsordnungen gleichzeitig, was insbesondere für die Gestaltung des Lehrangebots Mehraufwand bedeutet. Wir sollten darauf hinwirken, dass der SAL weniger durchwinkt und mehr im Rahmen einer konstruktifen Zusammenarbeit in die Fächer zurückgibt.

3. Erarbeitung eines universitätsweiten Lehr- und Lernkonzeptes:
Im Rahmen des Antrages der Universität Heidelberg für die Qualitätsoffensive von Bund und Ländern hat man sich innerhalb der Universität darauf verständigt, ein universitätsweites Lehr- und Lernkonzept zu erarbeiten. In diesem Lehr- und Lernkonzept sollen einerseits im Studium nicht mehr diskrete fachliche Inhalte im Vordergrund stehen, sondern Kompetenzen. Diese Überlegungen sind in die am xyz im Senat verabschiedeten Qualitätssziele in Studium und Lehre eingeflossen. Auf diesem aufbauend sollen Lehr- und Lernkonzepte erarbeitet werden. Da hier seit Monaten nicht viel passiert ist, möchten wir dies künftig im Sinne einer aktiven Gremienarbeit forcieren und einen universitätsweiten Diskurs unter Beteiligung aller Statusgruppen über Lehr- und Lernfragen anstoßen.

4. Anerkennung von Studienleistungen:
In fast allen Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg ist davon die Rede, dass das Fach die Anerkennung von eigentlich gleichwertigen Studienleistungen versagen kann, wenn hierbei mehr als die Hälfte der Leistungen des jeweiligen Studiengangs anerkannt werden sollen. Dies lehnen wir gemäß P 18/11 ab. Durch eine Novellierung des Landeshochschulgesetzes kommt hier einiges an Arbeit auf uns zu, da jetzt die Beweislast umgekehrt wird: Nicht die Studierenden müssen die Gleichwertigkeit unter Beweis stellen, sondern die Universität im Falle der Nicht-Anerkennung die Ungleichwertigkeit. Wir möchten in den Heidelberger Prüfungsordnungen dieses Gesetz möglichst studierendenfreundlich umsetzen.

5. Schnittstelle QMS-SAL
muss geschaffen werden – Infos aus den Q-Verfahren müssen in den SAL kommen

Weitere Aspekte:
Es gibt für uns in Prüfungsordnungen außerdem zwei No-Gos: Eine Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten der Regelstudienzeit und dass keine studentischen Vertreter in den Prüfungsausschüssen sind. Dies lehnen wir ebenfalls ab. Das neue LHG erlaubt dies aber und wir müssen aufpassen, dass das nicht umgesetzt wird.






3 Grundsatz-Positionierungen

3.1 Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !
  • Es wäre sinnvoll, eine kommentierte Sammlung guter und schlechter Passagen aus Prüfungsordnungen zu erstellen, die man Fächern an die Hand geben kann für Studienordnungsreformen
  • Gestaltung der Studieneinstiegsphase.

4 Überlegungen zur Arbeit des SAL

Wir brauchen einen systematisierten Austausch mit dem Q-Gedöns

In den Qualitätssicherungsaudits wird bei einzelnen Studiengängen einzelner Fächer Verbesserungsbedarf festgestellt, der entsprechend künftig umzusetzen wäre. Dies sind doch gleichfalls genuine Angelegenheiten der Lehre, dementsprechend wäre der SAL zu informieren, was bei einer Prüfungsordnung an Verbesserungsbedarf bei Q-Audits festgestellt wurde und inwiefern schon Verbesserungen umgesetzt wurden oder nicht. Damit der SAL also seiner Aufgabe nachkommen kann, über Studiengänge fundiert beraten zu können, sollte künftig ein Informationsaustausch zwischen den Qualitätsbeauftragten des Senats und dem SAL stattfinden. Momentan tauschen sich diese nur mit der Verwaltung aus, die jedoch hier für alleine nicht zuständig ist und es auch nicht faktisch sein dürfte.

4.1 Inhalte, die in letzter Zeit nicht angegangen wurden:

Im Laufe der Q-Verfahren zeigen sich viele Probleme, die man bereits immer mal wieder zur Sprache gebracht hat, zum Teil mit neuer Akzentuierung und zum Teil auch ganz neue Probleme (s.o.). Bevor diese Themen wieder alle unbearbeitet liegen bleiben, sollten wir sie endlich mal angehen.

Hier eine Übersicht über Themen, von denen wir hoffen, dass sie nicht untergehen, sondern bearbeitet werden:

Kompetenzorientierte Prüfungen sind Mangelware. Um diese einzuführen, müsste man aber auch das Studium kompentenzorientiert um gestalten...
Vielen Studis und auch Lehrenden ist wohl nicht klar, welche Kompetenz durch welche Veranstaltung erworben soll/kann. Dies muss besser kommuniziert werden?
Auch bei den (fachlichen) Inhalte ist vielen Studierenden anscheinend nicht die Bedeutung einzelner Veranstaltungen bzw. deren Einordnung ins Curriculum klar (dass es ein Curriculum gibt, ist ihnen auch oft nicht klar, für sie gibt es nur einen Lehrplan oder einen Stundenplan, den sie abstudieren).
Zu guter Letzt sehe ich ein großes und zu gleich komplexes Problem, was ich glaube, die QMS-Menschen aus der ZUV noch nicht ganz verstanden
haben: Fast die komplette Arbeitslast liegt in der Vorlesungszeit, da hier sich die Klausuren (siehe Kompetenz-Orientierung) bündeln. Wenn die
dann "abgefertigt" sind, hat der Student nichts mehr zu tun (Vorlesungsfreie Zeit) oder kein Bock mehr, weil er vorher überfordert
war, sprich die Arbeitsbelastung sinkt deutlich.

Zur Orientierung: in RB 1/12 gibt es eine Übersicht über weitere Themen aus dem Umfeld der Q-Verfahren

4.2 Was könnte man tun?


5 Altlast: Stellungnahme zur PO Biochemie

(alles muss noch dringend überarbeitet werden + MEHR ARGUMENTE!)


Die mir bekannten Fakten sind (auf Fakultätsebene auch schon so vorgetragen):

  • Bei der Einrichtung bzw. Ausgestaltung wurden erst am Ende Studis beteiligt.
  • Das Curriculum besteht fast ausschließlich aus Veranstaltungen, die bereits bestehen. Dabei decken sich ca. 80% der Inhalte mit dem Chemie-Bachelor. On top kommen noch die Hauptvorlesungen der Biologen >> Die Prüfungslast/workload ist viel zu hoch. Hier hatten wir auch die Durchfallquoten der Bio-Vorlesungen und die Abbrecherquoten der Chemie ins Felde geführt.
  • Die FS Chemie hatte geäußert, dass sie Angst hat, dass es nicht genug Praktikumsarbeitsplätze in den Grund- bzw. Pflichtpraktika gibt und am Ende die Biochemler auf jeden Fall rein kommen, sie selbst aber hinten angestellt werden.



Wir begrüßen die Einführung eines Studiengangs „Biochemie“, um in diesem Feld ein Studienangebot zu schaffen, da hier offensichtlich Bedarf besteht. Die vorgelegte Ausgestaltung dieses Studiengangs halten wir allerdings für stark verbesserungsfähig.
Es bestehen folgende Kritikpunkte:

1. Überfrachtung
Der Studienplan Biochemie ist mit dem Studienplan Chemie im ersten Semester identisch, bis auf „XXX.“ Die Workload der Chemiestudierenden ist bereits sehr hoch, durch die weitere Erhöhung im Studiengang Biochemie entsteht eine deutliche Überfrachtung. Durch die sehr starre Modulgestaltung wird der Studiengangs (der die Form eines „Kohortenstudiengangs“ hat) sehr unflexibel, was dazu führt, dass lange Wartezeiten auf Veranstaltungen bei Abweichung vom Modellstudienplan entstehen.

Bausteine:

Die Pflichtveranstaltungen sind zeitintensiv und lassen wenig Spielraum für eigenes Studium
Bereits in den Diskussionen im Fakultätsrat zeigte sich dass die Wiederholungsprüfungen ein Thema sind: diese sind nun gemäß der Tradition des jeweiligen Faches gehalten – d.h. …
Hier hätten wir eine einhatlice Lösung präferiert
Konflikte sollen in einer paritätenischen Kommission besprochen werden, doch hätten solche Fragen im Vorfeld geklärt sein sollen. Es fragt sich auch, wie eine Kommission, an der zwei Fakultäten beteiligt sind, rein mathematisch überhaupt paritätsch besetzt werden kann, da ja Kommissionen gemäß Verfahrensordnung immer mit einer ungeraden Zahl an Mitgliedern besetzt sein müssen.
Letztes Semester: Es sollen laut Modellstudienplan im 6. Semester sowohl ein mehrwöchiges Forschungspraktikum als auch die gesamte Bachelor-Prüfung absolviert werden. Diese setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung. Gerade im letzten Semester wäre es wichtig, genug Zeit zur Prüfungsvorbereitung bzw- zur Vorbereitung + Erstellung der Bachelorarbeit zu haben. Es steht aber zu befürchten, dass durch das Forschungspraktikum zu wenig Zeit für Lernphasen, Recherche, Reflexion etc. eingeräumt ist, was dann möglicherweise auch zu schlechteren Prüfungsergebnissen führt.

a) es gibt viele Einzelprüfungen

b) Im 6. Semester Forschungspraktikum + Abschlussprüfung + Abschlussarbeit

Zur Argumentation, dass man das Forschungspraktikum auch exakt nach der vorgeschriebenen Zeit beenden kann, möchten wir anmerken, dass es schade ist, dass Studierende dies Möglichkeit forschenden Lernens nicht nutzen können, da direkt danach der nächste Prüfungsteil kommt; gerade bei einem Forschungspraktikum sollte die Möglichkeit bestehen, evtl. auch eine oder zwei Wochen länger dabeizubleiben, ganz abgesehen davon, dass die Realität derzeit eine andere ist, doch das interessiert niemanden, sobald ein Prof erklärt, bei ihm sei das nicht so.

Wenn man sich zudem den "Stundenplan" in Chemie und Biochemie anschaut, sind die ersten 2 Semester identisch, bei Biochem kommt noch dieses Einführungsseminar dazu. Semester 3 sieht in der Biochemie eher voller aus und ab dem vierten kann ich das persönlich nicht mehr so beurteilen was den Vgl. zu Chemie angeht.

2. Keine "eigenen" Veranstaltungen Veranstaltungen, die für den Studiengang Biochemie konzipiert sind

Es gibt keine eigenen Veranstaltungen, sondern vor allem wurden bereits bestehende Veranstaltungen rekombiniert und dies, obwohl bereits jetzt Kritik daran geäußert wird, dass die Veranstaltungen inhaltlich überfüllt sind. Wir halten es nicht für sinnvoll, Veranstaltugnen aus anderen Studiengängen ungeprüft zu übernehmen. Wenn man sich beispielsweise den "Stundenplan" in Chemie und Biochemie anschaut, sind die ersten 2 Semester identisch, bei Biochemie kommt allerdings noch ein Einführungsseminar hinzu.


3. Verfahren

Der Studiengang wurde schnell durch die Gremien geboxt. Es mag sinnvoll sein, die neue Biochemie-Professur mit einem eigenen Studiengang zu versorgen, allerdings hätte man sich dennoch mehr Zeit nehmen sollen. Die hohe Zahl der Enthaltungen in einigen Fakultätsräten zeugt von nicht ausgeräumten Zweifeln.
Positiv anzumerken ist, dass den Fakultäten bewusst ist, dass ein Biochemie-Bachelor nicht berufsqualifizierend ist und sie davon ausgehen, dass sie auf jeden Fall ein Masterangebot aufstellen müssen, um den Leuten Berufsaussichten zu eröffnen.