Bologna-Gipfel/Mobilität: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Ermöglicht werden soll dies durch das European Credit Transfer System (ECTS), einem System aus festgelegten Leistungspunkten, die es im Studium zu erwerben gilt. Dies stellt insofern ein Problem dar, als dass in Deutschland Studiengänge in sich vielfach schon so spezialisiert sind, dass sich die Module nicht zwingend miteinander vergleichen lassen. Häufig kommt es vor, dass das gleiche Modul an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Leistungen verlangt und unterschiedlich bepunktet wird. Das wiederum führt dazu, dass die CP an einer anderen Hochschule gar nicht oder nur teilweise anerkannt werden, was laut einer Studie des HIS (Hochschulinformationssystem) von 2009, „Mobilität im Studium“, bei über 80% der Studienplatzwechselnden der Fall ist. | ||
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+ | Möchte man ins Ausland wechseln, trifft man gleichfalls auf Probleme. Es gibt verschiedene Systeme, die sich aus Bachelor und Master kombinieren lassen: 3+2, 4+1, 3+1+1 und 4+2 (heißt: 3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master, 4 Jahre Bachelor + 1 Jahr Master, ...). Will man nach erreichtem BA-Abschluss den Master im Ausland machen, kommt das Problem auf, dass das Bachelorstudium z.B. nach drei Jahren beendet wurde, das Wunschland dafür jedoch 4 Jahre vorsieht. Es „fehlt“ damit 1 Jahr, also 2 Semester, und somit wieder CP, die allerdings Voraussetzung für das Masterstudium sind. | ||
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+ | Aus zuvor genannten Gründen ist ersichtlich, dass die Umsetzung der Bologna- Reform, die keine Vereinfachung der vorherigen Verhältnisse bringt, mehr als nur geringe Mängel aufweist. Somit scheitert Bologna an den eigenen Ansprüchen. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2010, 07:15 Uhr
1 Ideen
- Anspruch Bologna
- "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere
- für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen
- für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen."
- Interpretierendes Übersetzen des Zitats
- "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere
- Ist-Situation
- Es gibt große Differenzen in Länge und Inhalt der neuen Studiengänge
- Möglichkeit zum Wechsel der Hochschule wurde weder national noch international verbessert (besonders im Studiengang) -> Modularisierung unvollständig, Wert von ECTS Punkten variiert von Studiengang zu Studiengang
- Daten finden: zu Verwaltungspersonal, Lehrern, Wissenschaftlern; Hochschulwechsel, Statistik zu Auslandssemestern
- Festhalten, das Bologna an eigenem Anspruch scheitert
2 Text
Aus der Bologna-Erklärung geht bezüglich der Mobilität der Studierenden hervor, dass diese durch "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere
- für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen
- für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen."
zu gewährleisten ist.
Durch entsprechende Strukturen in der Modularisierung des Bachelor-Master Systems und Anpassung der Modulinhalte soll europaweite Vergeichbarkeit der Leistung von einzelnen Studierenden ermöglicht werden. Dadurch soll ein Wechsel des Studienortes während des Studiums erleichtert werden.
Ermöglicht werden soll dies durch das European Credit Transfer System (ECTS), einem System aus festgelegten Leistungspunkten, die es im Studium zu erwerben gilt. Dies stellt insofern ein Problem dar, als dass in Deutschland Studiengänge in sich vielfach schon so spezialisiert sind, dass sich die Module nicht zwingend miteinander vergleichen lassen. Häufig kommt es vor, dass das gleiche Modul an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Leistungen verlangt und unterschiedlich bepunktet wird. Das wiederum führt dazu, dass die CP an einer anderen Hochschule gar nicht oder nur teilweise anerkannt werden, was laut einer Studie des HIS (Hochschulinformationssystem) von 2009, „Mobilität im Studium“, bei über 80% der Studienplatzwechselnden der Fall ist.
Möchte man ins Ausland wechseln, trifft man gleichfalls auf Probleme. Es gibt verschiedene Systeme, die sich aus Bachelor und Master kombinieren lassen: 3+2, 4+1, 3+1+1 und 4+2 (heißt: 3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master, 4 Jahre Bachelor + 1 Jahr Master, ...). Will man nach erreichtem BA-Abschluss den Master im Ausland machen, kommt das Problem auf, dass das Bachelorstudium z.B. nach drei Jahren beendet wurde, das Wunschland dafür jedoch 4 Jahre vorsieht. Es „fehlt“ damit 1 Jahr, also 2 Semester, und somit wieder CP, die allerdings Voraussetzung für das Masterstudium sind.
Aus zuvor genannten Gründen ist ersichtlich, dass die Umsetzung der Bologna- Reform, die keine Vereinfachung der vorherigen Verhältnisse bringt, mehr als nur geringe Mängel aufweist. Somit scheitert Bologna an den eigenen Ansprüchen.
3 Druckfertig
- OpenDocument: Datei:Flyer Bolognagipfel Mobilität.odg
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