Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer entscheidet eigentlich über die Studiengebühren? Das ist eine spannende Frage und offenbar unklar. Definitiv nicht entscheiden die beratenden Studiengebührenkommissionen auf Fachebene. Bisher erzählte die Univerwaltung auf Nachfrage immer, es sei der Fakultätsvorstand. Diese Auskunft bekam man aber nie schriftlich. Als sie von Studierenden einmal mehr schriftlich eingefordert wurde, änderte die Univerwaltung ihre Auffassung. Nun, so die Verwaltung am xyz, ist sie der Ansicht, dass der Fakultätsrat das entscheidende Gremium ist  
 
Wer entscheidet eigentlich über die Studiengebühren? Das ist eine spannende Frage und offenbar unklar. Definitiv nicht entscheiden die beratenden Studiengebührenkommissionen auf Fachebene. Bisher erzählte die Univerwaltung auf Nachfrage immer, es sei der Fakultätsvorstand. Diese Auskunft bekam man aber nie schriftlich. Als sie von Studierenden einmal mehr schriftlich eingefordert wurde, änderte die Univerwaltung ihre Auffassung. Nun, so die Verwaltung am xyz, ist sie der Ansicht, dass der Fakultätsrat das entscheidende Gremium ist  
  
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Studiengebühren sind eigentlich zusätzliche Mittel.&nbsp;Daher sollte man wissen, was es sonst noch an Mitteln gibt und wie diese ausgegeben werden. Dies insbesondere, um zu verhindern, dass die Haushaltsmittel für diskussionswürdige Sachen wie Privathiwis oder Spezialvorträge ausgegeben werden und dann die Studiengebühren für dringend notwendige Zeitschriften oder Lehraufträge ausgegeben werden müssen. Allerdings kann es dann passieren, dass die Studiengebühren für die Spezialvorträge draufgehen...  
 
Studiengebühren sind eigentlich zusätzliche Mittel.&nbsp;Daher sollte man wissen, was es sonst noch an Mitteln gibt und wie diese ausgegeben werden. Dies insbesondere, um zu verhindern, dass die Haushaltsmittel für diskussionswürdige Sachen wie Privathiwis oder Spezialvorträge ausgegeben werden und dann die Studiengebühren für dringend notwendige Zeitschriften oder Lehraufträge ausgegeben werden müssen. Allerdings kann es dann passieren, dass die Studiengebühren für die Spezialvorträge draufgehen...  
  
Wenn wirklich der Fakultätsrat die entscheidende Instanz ist, dann sollten auch die Mitglieder im Fakultätsrat in die entsprechenden Unterlagen Einsichtsrecht haben. Dies erhalten sie aber oft nicht, mit dem Hinweis darauf, dass doch die Studierenden der beratenden Kommissionen dies hätten bzw. der Fakultätsrat ja gar nicht entscheide...
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Wenn wirklich der Fakultätsrat die entscheidende Instanz ist, dann sollten auch die Mitglieder im Fakultätsrat in die entsprechenden Unterlagen Einsichtsrecht haben. Dies erhalten sie aber oft nicht, mit dem Hinweis darauf, dass doch die Studierenden der beratenden Kommissionen dies hätten bzw. der Fakultätsrat ja gar nicht entscheide...  
 
 
  
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== Studierende in den beratenden Kommissionen:  ==

Version vom 20. Dezember 2009, 17:55 Uhr

1 Worum geht es?

Wer entscheidet eigentlich über die Studiengebühren? Das ist eine spannende Frage und offenbar unklar. Definitiv nicht entscheiden die beratenden Studiengebührenkommissionen auf Fachebene. Bisher erzählte die Univerwaltung auf Nachfrage immer, es sei der Fakultätsvorstand. Diese Auskunft bekam man aber nie schriftlich. Als sie von Studierenden einmal mehr schriftlich eingefordert wurde, änderte die Univerwaltung ihre Auffassung. Nun, so die Verwaltung am xyz, ist sie der Ansicht, dass der Fakultätsrat das entscheidende Gremium ist

1.1 Das Heidelberger Modell

Die Umsetzung des Heidelberger Modells ist unterschiedlich in den verschiedenen Fakultäten:

1.1.1 Theologische Fakultät

adfa

1.1.2 Juristische Fakultät

adf

1.1.3 Fakultät für Medizin

asd

1.1.4 Philosophische Fakultät

asdf

1.1.5 Neuphilologische Fakultät

asdf

1.2 Einsicht in Unterlagen:

Studiengebühren sind eigentlich zusätzliche Mittel. Daher sollte man wissen, was es sonst noch an Mitteln gibt und wie diese ausgegeben werden. Dies insbesondere, um zu verhindern, dass die Haushaltsmittel für diskussionswürdige Sachen wie Privathiwis oder Spezialvorträge ausgegeben werden und dann die Studiengebühren für dringend notwendige Zeitschriften oder Lehraufträge ausgegeben werden müssen. Allerdings kann es dann passieren, dass die Studiengebühren für die Spezialvorträge draufgehen...

Wenn wirklich der Fakultätsrat die entscheidende Instanz ist, dann sollten auch die Mitglieder im Fakultätsrat in die entsprechenden Unterlagen Einsichtsrecht haben. Dies erhalten sie aber oft nicht, mit dem Hinweis darauf, dass doch die Studierenden der beratenden Kommissionen dies hätten bzw. der Fakultätsrat ja gar nicht entscheide...


1.3 Studierende in den beratenden Kommissionen:

Wie kommen die Studierenden in die beratenden Kommissionen? Das Heidelberger Modell ist hier eindeutig zweideutig: "Die Mitglieder der Kommission werden auf Vorschlag der jeweiligen Fachvertreter (Professoren, Mittelbau, Studierendenvertreter) im Fakultätsrat von diesem für die Dauer von mindestens einem Jahr gewählt." Gemeint war, dass die jeweiligen Statusgruppen ihre VertreterInnen vorschlagen. Nur steht das da nicht und daher kommt es nun in einigen Kommissionen immer öfter vor, dass Profs sich "ihre" Mitglieder in die Kommissionen wählen.


1.3.1 Weiterführende Links

LHG

Heidelberger Modell