SAL-15-04-14: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. April 2014, 15:08 Uhr

1 Sitzung am 15.4.

Tagesordnung: http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_SAL_15-04-14.pdf

1.1 Matrix der Sitzung am 15.4.14

TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare wg. Nogos?
Wer machts? Mandatierung

1: Tagesordnung

beantragen, dass TOP 2 nach hinten verschoben wird (siehe dort, warum); wenn´s nicht klappt, ist aber auch nicht schlimm, wird ja alles im Protokoll stehen, 






2: QMS Handbuch

Es geht um Folgendes (Antwort von Frau Busse auf Nachfrage von Glenn):

Der Prorektor für Qualitätsentwicklung, Herr Professor Loureda, wird zu diesem Punkt die aktuellen Entwicklungen von heiQUALITY erläutern. Außerdem wird Ihnen das heiQUALITY Handbuch Studium und Lehre als Druckversion
ausgehändigt werden. Sie finden es auch unter:
<http://www.uni-heidelberg.de/universitaet/qualitaetsentwicklung/


Kleiner Scherz am Rande: setzen wir jetzt wirklich erst mal alles um, was im Q-Handbuch steht.  Prima, ich mache eine Liste meiner Lieblingssachen, die noch dieses Semester angegangen werden sollten. (Kirsten)


Grundsätzlich: gut, dass sie langsam mal kapieren, dass das so nicht weiter gehen kann wie bisher. Aber unser Hauptanliegen ist die Einbeziehung der VS und zwar NICHT in Form einer einer Ansprechperson im StuRa. Wer sich da nicht hintraut, kann vielleicht eine Ansprechperson bekommen, aber das ist keine Mitwirkung, Mitbestimmung oder Beteiligung. Davon sind wir weit entfern, der sogenannte Kommunikationsleitfaden ist da sehr entlarvend... das könnte in eine persönliche Erklärung.


Anna bittet darum, den TOP nach hinten zu verschieben, da sie erst später kann und zu dem TOP als ehemaliges Mitglied der AG Q s+L was sagen will. (Anna: bitte schreib, was dir wichtig ist, auch hier ins Wiki, falls es nicht vertagt wird und du nicht da bist, wenn es dran kommt!)

ggf. Persönliche Erklärung


eher zurückhalten, wir müssen eine LeLe und ein SBQE-Treffen dazu mal machen und eine Positionierung des StuRa dazu vorbereiten. Insbesondere, wenn Loureda seine Forderung nach einer Ansprechperson für alle Q-Fragen im StuRa wiederholt und einiges andere, was er dort gesagt hat, sollte man das möglichst nur dahingehend kommentieren, dass er das doch bitte im StuRa sagen soll, es kann ja wohl nicht sein, dass im SAL (oder Senat - in der AGSM geht) der StuRa adressiert wird und wenn man dann im StuRa drüber spricht, hat man gegen die Geheimhaltung verstoßen... 

Was man sagen kann: Entscheidungen werden in Gremien gefällt.





3: Mitteilungen der Vorsitzenden





4 a) Studienordnung für das Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg für das 3., 4., 5. Studienjahr

es scheint sich v.a. um die Einfügung von Schmerzmedizin zu handeln und kleinere oder größere studienorganisatorische Änderungen (Seminar wird zu Vorlesung, dafür wird aber das Praktikum länger etc.) ==> FS hat sich nicht gemeldet. Schade. wir sollten ihnen Schmerzen zufügen.


+



4 b) Advanced Medical Physics Radio Therapy - Fakultät für Medizin Heidelberg

1. Positiv: gute Synopse der Änderungen mit gut verständlicher Begründung, so sollte man immer machen => in Persönlicher Erklärung positiv anmerken

2. Frage zu Anlage 1: welches ist der juristisch verbindliche Text? das sollte dann dort auch stehen, dass ggf. der dt. Text der verbindliche ist, aber gut, dass der Text auf englisch vorliegt.

3. Negativ: der Master hat eine Zwangsexmatrikulation (ja, das heißt nicht so, das heißt "Verlust des Prüfungsanspruchs nach Überschreiten einer bestimmten Frist" -aber wir wissen, wovon wir reden). Die gesamte Studienzeit soll inklusive der Prüfungen und der Erstellung der Master‐Arbeit 
eine Dauer von acht Semestern nicht überschreiten. Wer nach dieser Frist die Master‐Prüfung nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er/sie hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Bei einem derartigen Master kann man davon ausgehen - zumal er auch noch Gebühren kostet - dass die Studierenden ein großes Interesse am Abschluss haben (die Uni übrigens auch, um nicht so viele Abbrecher*innen zu haben...), warum soll man ihnen diesen dann verwehren, wenn sie die Frist überschreiten? Es geht hier ja nicht darum, dass jemand doppelt so lange für eine Klausur braucht und insofern eine "Leistung" im physikalischen Sinne nicht erbringt, sondern halt mal ein Semester oder mehr aussteigt...

In anderen Studiengängen wird extra Teilzeit angeboten, damit berufstätige Leute den Abschluss schaffen, weil das eben offenbar schwer ist - in Teilzeit könnte man hier noch Examen machen. Sollte man dann nicht eher das hier machen, anstatt die Leute rauszuexmatrikulieren? (Ja, wir finden die Teilzeitregelung nicht toll, aber wir sollen uns ja auch immer auf die Argumente der Verwaltung einlassen, dann tun wir das doch mal). Es ist insbesondere schon auch nochmal schwieriger, die Leute ohne Prüfung rauszuwerfen, weil die Leute ja zahlen, und wenn sei dann länger brauchen, kassiert die Uni länger Geld, gibt dann aber keinen Abschluss - bekommen die Leute dann Geld zurück? eigentlich doch gut, wenn die länger zahlen ohne Leistung in Anspruch zu nehmen - aber Abbrüche kommen in der Statistik so schlecht wie Geld in der Kasse gut kommt... (vgl. Teilzeitstudium)

Warum studieren Leute länger - nur mal als Erinerung: darunter fällt zum Beispiel Erwerbstätigkeit, berufliche Beanspruchung, gesellschaftliches Engagement, Kindererziehung etc. (man kann ja abtreiben oder die Kinder zur Adoption geben, wenn man das Studium ihretwegen nicht schafft - wann man Kinder bekommt, weiß man ja als Akademiker*in und sollte das auch vertreten, Kinder sind ja keine Krankheit oder dergleichen, was man nicht zu vertreten hat).

=> Standardfrage stellen: wie oft kam das bisher vor? was haben sie mit den Exmatrikulationen erreicht? haben sie das überhaut diskutiert oder steht das drin, weil es halt drin steht? Bitte an den Studiendekan: bitte in der Studienkommission diskutieren lassen.

Wir lehnen Zwangsex (s.o. zur Begrifflichkeit) ab und stimmen daher nicht zu. (Ja, das steht als Kann-Regelung im LHG und ist nicht verboten, haben wir auch nie behauptet, aber es ist kein Muss-Regelung und daher muss man es nicht machen und kann dagegen sein. Und wir haben auch Gründe, warum wir dagegen sind und fahren hier keine blinde Fundamentalopposition. Es ist eher so, dass die Fächer meist nur darauf verweisen, dass sie das drin stehen haben, weil es drin steht, wenn etwas nicht gut begründet ist, dann das...)

4. Es ist ein Gebührenmaster. Ja muss es sein, wissen wir, wir sind aber trotzdem dagegen, man darf auf gegen rechtliche Regelungen sein, wenn man es auf legalem Wege ist. Wären wir nicht gegen das VS-Verbot gewesen, gäbe es sie jetzt immer noch nicht. Also: ja wir sind gegen Gebühremaster und auch deshalb stimmen wir nicht zu.

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Zustimmung nicht möglich wegen Zwangsexmatrikulation. Zumindest haben wir das bisher so gehandhabt, so wie wir auch immer gegen die Nichtanerkennung von Leistungen waren (was inzwischen Gesetz ist).

Wir hatten zu solchen Fragen einen Grundsatzbeschluss in der FSK herbeigeführt, um da eine klare Linie fahren zu können. Das hat auch nichts mit Änderungssatzung oder nicht zu tun.

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Persönliche Erklärung 




4 c) Zulassungsordnung für den Master of Advanced Medical Physics Radio Therapy (Neufassung)- Fakultät für Medizin Heidelberg

Seltsam: Es sollen alle mit einem entsprechenden Abschluss zugelassen werden. Gleichzeitig sollen die Leute ihre Eignung durch ein Motivationsschreiben unter Beweis stellen. Wozu gibt es Examina und Abschlüsse? Oder werden die Motivationsschreiben für eine linguistische Analyse gesammelt?

ja, das ist immer noch der Bezahlmaster mit der Zwangsex, die Persönliche Erklärung bon 4b bezieht sich auch darauf.

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4 d) Gebührenordnung für den Studiengang Advanced... - Fakultät für Medizin Heidelberg

Die Gebühren werden von 5.000 Euro pro Semester auf 2375 Euro gesenkt. Dafür entfällt der Rabatt im Semester, in dem man die Masterarbeit abgibt und verteidigt. Trotzdem deutlich günstiger als vorher. Vorgaben, die konsequent angewandt werden, haben ihren Charme.

D.h. eigentlich gut, aber wir lehnen Gebühren generell ab, daher Enthaltung - s.o.(und nein, dann kann man nicht wegen der Senkung "doch" zustimmen, es ist immer noch zu viel)

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5) Teilzeitstudium

klingt plausibel, ist vermutlich sinnvoll, ändert aber andere Probleme nicht:

http://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P20-11-24_Teilzeitfaehigkeit.pdf

Zum Beispiel ist es schon fast lächerlich, in Fächern wie Germanistik oder Kunstgeschichte ein Teilzeitstudium einzuführen. In Fächern wie Biologie, Chemie oder Molekularer Biotechnologie wäre es eher angebracht. Denn da müsste man nicht nur irgendwas in die Prüfungsordnung schreiben ohne wirklich was zu ändern, sondern mal echt reformieren und zum Beispiel Praktika neu konzipieren etc. und nicht nur einfach noch mal eine Spur netter sein als man sonst ohnehin ist mit Leuten, die es wie die meisten ihrer Profs nicht in Regelstudienzeit schaffen.

Gerade dort gibt es Menschen, die z.B. PTA oder Tierpfleger*in sind und gerne einen Abschluss machen würden, um sich beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, aber diese Leute müssen berufsbegleitend studieren, da sie sich selber finanzieren. In den Naturwissenschaften kann man auch in einem Praktikum nicht so oft mit guten Gründen fehlen, wie z.B. in einem Griechisch-Kurs oder einer Geschichtsvorlesung...

Naja, interessiert eh niemanden und das tolle Teilzeitstudium in Ethnologie oder VWL ist ja eines der großen Reformprojekte, da hat man nicht mehr so viel Zeit für Reformen in Bio und Chemie und so. Die würden ja auch allen zugute kommen udn wo käme man da hin...

Ja, natürlich wir können da einen Vorschlage ausarbeiten und machen, denn dafür muss man ja nicht - wie für die anderen Fächer - neue Leute einstellen, dafür hält man sich ein paar billige Studis, die man dann auch immer zwischendrin zur Rede stellen oder fertig machen kann. Die Vorschläge werden dann zwar im Zweifelsfall vom Senat kassiert, aber das muss man akzeptieren, denn der Senat ist ja neutral und findet vor allem die neutralen Vorschläge der Verwaltung gut (dafür dann so gut, dass sie Leute oft gar nicht wissen, warum sie die tollen Formulierungen übernehmen). 


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6) Deutschlandstipendium

Antwort von Lovis (Mitglied Kommission Deutschlandstipendium; 12.4.14):

die änderung zum motivationsschreiben und zur nachreichungsfrist haben dei Studis in der Kommission angeregt.
in der vergangenheit war es nicht klar, ob man als bewerber ein zusätzliches dokument (z.b. ein ausführliches motivationsschreiben) hochladen konnte oder nicht. daher gab es bewerber mit sehr ausführlichen zusätzlichen schreiben (zusätzlich zum schreiben der onlinemaske bei der onlinebewerbung) und andere, die solche dokumente nicht hochgeladen hatten und sich nur im eingabefeld der onlinemaske vorstellten.
in der jetzigen regelung ist es eindeutig für den bewerber ersichtlich:
1. jeder kann 2500 zeichen (inkl. leerzeichen) in der onlinemaske für sein motivationsschreiben verwenden.
2. zusätzlich hochgeladene motivationsschreiben, z.b. als pdf-dokument, werden nicht akzeptiert, sodass für jeden bewerber die gleiche informationsgrundlage im entscheidungsprozess besteht.
3. lediglich empfehlungsschreiben von professoren etc. werden nun als zusätzlich hochgeladenes dokument akzeptiert.

die nachreichungsfriständerung macht sinn, da viele prüfungen erst sehr spät im sommersemester abgehalten bzw. bewertet werden. in der vergangenheit konnten solche späten noten dann keine berücksichtigung mehr finden, obwohl sie im der bewerbungsphase vorangegangenen sommersemester erzielt wurden. mit der neuen regelung können solche leistungen nun auch berücksichtigt werden.

(die Ziffern 1 und 3 der Änderungen gehen auf Initiative der Studierenden in der Kommission zurück, die anderen wurden von ihnen unterstützt in der Kommission. Außerdem wurden weitere Sachen diskutiert zum Beispiel der Migrationshintergrund: Die Kommission hat sich dafür entschieden, der Definitionsrichtlinie des Bundesministeriums zu folgen und die Satzung entsprechend dieser definition geändert. Somit vergeben wir in HD das Stipendium nach ähnlichen/gleichen Kriterien bezgl. Migrationshintergrund wie andere Standorte. Die Studis haben sich für die neue Einstufung des juristischen Notensystems ausgesprochen, da sie so besser vergleichbar mit der Punktevergabe aller anderen Fächern ist und die Kandidaten so realistischerweise mehr Punkte bekommen können.)

Das Deutschlandstipendium selber wird dadurch nicht besser. Wir brauchen eine solide Studienfinanzierung, ein gerechtes BAföG etc....

Intern: die Kommunikation ist hundsmiserabel gelaufen, darüber müssen wir echt nochmal reden, es kann nicht sein, dass die Leute da vor sich hin wurschteln und nicht kommunizieren.


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7) Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen

Das ist die bayerische Formel aus. Alle Staaten, auch außereuropäische (gut!), werden als gleichwertig berücksichtigt und entsprechend der bayerischen Formel umgerechnet. Auch auf Besonderheiten in der Notengebung des jeweiligen Landes wird eingegangen. Ist einfach eine gute Grundlage

Was man jetzt machen sollte ist: eine gute Schulungsveranstaltung, wie man das konkret umrechnet (und zwar am besten mit gut ausgewählten guten Beispiele aus dem echten Anerkennungsalltag) und ein gutes Merkblatt machen für Studierende und Beratende. Es sollte hierbei primär um den Inhalt und nicht um Corporate Design gehen...


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Außerhalb der Tagesordnung (im SAL nichts zu besprechen, aber im StuRa zu berichten und fürs LeLe-Referat wichtig, daher aus Archivgründen erst mal hier lassen

Nachfrage an Frau Reiher: auf der Webseite der Uni steht zur Prüfung der WPO des Lehramtes folgender Hinweis: Die <Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten.
Die letzten Staatsexamensprüfungen unter den Bedingungen der WPO 2001 finden auf der Grundlage von <§ 31 Abs. 2 GymPO I (2009) (Regelung der Übergangsfrist von sechs Jahren) im Jahre 2016 statt, danach nur noch unter den Bedingungen der GymPO I (2009).

Heißt das: Wer sich nach 2016 prüfen lassen wollte, müsste in die GymPO wechseln, d.h. es gäbe keine Möglichkeit mehr, sich nach der GymPO prüfen zu lassen?

Was bedeutet, dass die Prüfung nach diesem Hinweis nicht mehr regelmäßig stattfindet?

Außerdem wollte ich fragen, ob Sie uns die versprochenen Anschreiben an die "auslaufenden" Magisterstudierenden schicken können, über die wir vor ca. einem Jahr gesprochen haben (Sie erwähnten ein Rundschreiben mit den Fristen, das an alle Betroffenen geschickt wurde). Ist für die Staatsexamenskandidaten und -kandidatinnen ein ähnliches Schreiben geplant?