Erste sturasitzung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | *Kandidaturen | ||
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+ | 5.2 Wahl der Finanzreferentin oder des Finanzreferenten | ||
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+ | 5.3 Einrichtung von Referaten | ||
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+ | 5.5 Wahl der Schlichtungskommission | ||
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+ | 6. Besprechung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung | ||
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+ | 7.1 Beauftragung des Finanzreferats mit der Erstellung einer Beitragsordnung | ||
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+ | 7.2 StuRa-Beitrag für das SoSe 2014 | ||
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+ | 8. Sitzungstermine des StuRa | ||
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+ | *Zettel vorbereiten: Vorschlag: Di, 19:00 =>auflisten, welche Termine anstehen, vorlesungsfreie Zeit durchplanen | ||
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+ | 9. Solidaritätserklärung mit den Studierenden in Bayern | ||
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+ | Entwurf machen Ali und Sebastian, danach an die LAK Bayern mailen mit Foto von der Abstimmung | ||
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+ | 10. Verschiedenes<br> | ||
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[http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf]<br> | [http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf]<br> | ||
− | § 2 Einberufung der Sitzungen<br>(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.<br> | + | § 2 Einberufung der Sitzungen<br>(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.<br> |
= weitere Sitzungen:<br> = | = weitere Sitzungen:<br> = | ||
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf<br> | Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf<br> |
Aktuelle Version vom 8. Dezember 2013, 09:42 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Erste StuRasitzung:
In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.
Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.
Einladung mit vorläufiger Tagesordnung:
http://fsk.uni-heidelberg.de/stura-vorstellung/index
http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/StuRa
Noch zu tun für den 10.12.:
- Blankonamensschilder für Nciht-Mitglieder, die für die Mitglieder sind gemacht.
- VS-Soli-Antrag mit Bayern muss online
- Zeitplan für die Termine muss online gehen, ist noch im Etherpad und noch unfertig: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/StuRa
- letzte Kandidaturen online stellen
- Wir brauchen noch Verfahrensordnungen!
- Hörsaal ausschildern!
- Toiletten ausschildern!
- Taschenlampen, um den Weg sichtbar zu machen oder eine Notbeleuchtung, sonst Unfallgefahr doch relativ groß...
- Verlängerungskabel, Steckerleisten, Kabeltrommel (ZFB)
- Lichterketten (hn)
- Stimmkarten sind im Verzeichnis = > ausdrucken / Anleitung Seriendruck übrigens auf ftp://ftp.uni-dortmund.de/pub/local/ITMC/OnlineSkripte/Word/word2003_etiketten.pdf
- Für die StuRa-Sitzungs-Seite:
Hinweis aufnehmen: wer mit dem Auto kommt, bitte vorher melden wegen Parkmöglichkeit
Taschenlampe ist hilfreich
Konkrete Planung:
1. sich um die Unterlagen kümmern:
Sonntag:
- - Wahlzettel etc. Stimmkarten ausdrucken
Montag:
- - Emanuel erstellt Montagnachmittag ein Gesamt-pdf der Unterlagen (Achtung: nochmal ein pdf mit der Tagesordnung machen als erstes Blatt); Seiten handschriftlich nummerieren und nochmal einscannen.
- - Lene kommt am Montag zwischen 20:00 und 22:00 und druckt das Paket 80 mal
- - Geschäftsordnungsentwürfe werden getrennt gedruckt.
- - LHG und StuRa-Satzung liegen als Heftchen aus für die, die es noch nciht haben
- - Satzungsrohlinge sollte man auch noch ein paar drucken! (möglichst wieder rosa)
Dienstag:
- Lars kommt um 16:00 und laminiert die Stimmkarten und packt die Mappen
- Am Tisch oben im Hörsaal sitzen: Glenn, Ben, Sebastian, ...
2. vor der Sitzung Unterlagen ausgeben an die Mitglieder und die Gäste
- Sitzungsunterlagen für alle Mitglieder (fertige Mappen) plus lose LHG und StuRa-Satzung und Satzungsrohling
- für die Gäste ein Infoblatt udn einen kleinen Satz zusätzlicher Unterlagen und ein Blanko-Namensschild
- die Leute vom Kulturcafe organisieren einen Probebetrieb des Cafes, Maschine leihen wir bei der PH, Kaffee haben wir, Kuchen würde die Initiative backen. Wer würde mitbacken (oder selber Kuchen mitbringen) => bitte melden bei Ali
- wer hat Lampen (am besten Baustellenlampen), mit denen man den Weg zum Hörsaal beleuchten kann.
3. Während der Sitzung
Sitzungsleitungsunterstützung:
- Lene macht Protokoll (aber erstmal nur bis 23:00)
- Redeliste?
- EDV: Harald
Kaffee und ggf. Kuchen auszugeben, Geschirr spülen etc.?
- oben im Hörsaal: Ali
- unten im ZFB?
Raum
neuer Hörsaal der Physik in der Albert-Ueberle-Str.
1.1 Unterlagen für die Sitzung
Liste abarbeiten und in die Mappe packen
Verfahrensordnungen auslegen und bei den Unterlagen auf der StuRa-Seite verlinken
1. Begrüßung
2. Verabschiedung der Tagesordnung
- Tagesordnung
3. Wahl einer Sitzungsleitung
- Kandiatur(en)
4. Wahl eines Wahlausschusses für die Sitzung
- 6 Leute vorschlagen, damit mehrere Wahlen parallel ausführbar
5. Wahlen
5.1 Wahl des Vorsitzenden und der Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg
- Kandidaturen
5.2 Wahl der Finanzreferentin oder des Finanzreferenten
- Kandidaturen
5.3 Einrichtung von Referaten
5.4 Wahl von Referent*innen
5.5 Wahl der Schlichtungskommission
6. Besprechung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung
7. Finanzen
7.1 Beauftragung des Finanzreferats mit der Erstellung einer Beitragsordnung
7.2 StuRa-Beitrag für das SoSe 2014
8. Sitzungstermine des StuRa
- Zettel vorbereiten: Vorschlag: Di, 19:00 =>auflisten, welche Termine anstehen, vorlesungsfreie Zeit durchplanen
9. Solidaritätserklärung mit den Studierenden in Bayern
Entwurf machen Ali und Sebastian, danach an die LAK Bayern mailen mit Foto von der Abstimmung
10. Verschiedenes
1.2 Einschlägige Paragraphen
1.2.1 Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)
(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.
1.2.2 StuRa-Organisationssatzung
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/organisationssatzung_vs_2013-05-31.pdf
Ladungsfrist:
- keine Regelung zur Ladungsfrist (soll in Geschäftsordnung geregelt werden)
Zentrale Organe:
§ 3 Organe der Studierendenschaft
(1) Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind:
1 Der Studierendenrat (StuRa) als legislatives Organ
2 Die Schlichtungskommission (SchliKo)
3 Die Referatekonferenz (RefKonf) als exekutives Organ
1.2.3 Verfahrensordnung der Uni Heidelberg
§ 2 Einberufung der Sitzungen
(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.
2 weitere Sitzungen:
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf