Erste sturasitzung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Wahl einer Sitzungsleitung | ||
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+ | Wahl eines Wahlausschusses: 6 Leute | ||
+ | Wahl des Vorsitzenden und der Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg | ||
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+ | Wahl der Finanzreferentin oder des Finanzreferenten | ||
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+ | Einrichtung von Referaten | ||
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+ | Wahl der Schlichtungskommission | ||
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+ | Beauftragung des Finanzreferats mit der Erstellung einer Beitragsordnung | ||
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+ | Beitrag für das SoSe 2014: 10,00 | ||
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+ | Resolution: Solidaritätsadresse mit den Studierenden in Bayern | ||
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Version vom 28. November 2013, 02:15 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Erste StuRasitzung:
In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.
Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.
Sitzungsorga:
- Für alle Leute sollten wir Sitzungsunterlagen vorbereiten
- Tisch: wer sitzt am Tisch : Harald, Ben (Status klären),
- Ebenso ein Minimalcatering
Vorläufige Tagesordnung:
Verabschiedung der Tagesordnung
Wahl einer Sitzungsleitung
Sitzungsblabla
Wahl eines Wahlausschusses: 6 Leute
Wahl des Vorsitzenden und der Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg
Wahl der Finanzreferentin oder des Finanzreferenten
Besprechung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung
Einrichtung von Referaten
Wahl von Referent*innen
Wahl der Schlichtungskommission
Beauftragung des Finanzreferats mit der Erstellung einer Beitragsordnung
Beitrag für das SoSe 2014: 10,00
Sitzungstermine
Resolution: Solidaritätsadresse mit den Studierenden in Bayern
Verschiedenes
Raum
ist überraschenderweise doch ein Problem. Wir sind dran
1.1 Einschlägige Paragraphen
1.1.1 Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)
(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.
1.1.2 StuRa-Organisationssatzung
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/organisationssatzung_vs_2013-05-31.pdf
Ladungsfrist:
- keine Regelung zur Ladungsfrist (soll in Geschäftsordnung geregelt werden)
Zentrale Organe:
§ 3 Organe der Studierendenschaft
(1) Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind:
1 Der Studierendenrat (StuRa) als legislatives Organ
2 Die Schlichtungskommission (SchliKo)
3 Die Referatekonferenz (RefKonf) als exekutives Organ
1.1.3 Verfahrensordnung der Uni Heidelberg
§ 2 Einberufung der Sitzungen
(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.
2 weitere Sitzungen:
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf