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== Raum == | == Raum == |
Version vom 28. November 2013, 02:02 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Erste StuRasitzung:
In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.
Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.
Für alle Leute sollten wir Sitzungsunterlagen vorbereiten
Ebenso ein Minimalcatering
QuaSiMi-Mandatierung
Tisch: wer sitzt am Tisch : Harald, Ben (Status klären),
TOPs:
- SchliKo wählen mit 2/3-Mehrheit
- Sitzungsleitung wählen
- Vorsitz wählen
- Finanzreferat und eventuell Referate wählen => danach muss sich die Refkonf konstituieren
- Weitere Referate schaffen? Gewählt werden könnten sie dann ja immer noch auf der nächsten Sitzung, aber das sollte auch möglichst schnell passieren.
- Geschäftsordnung verabschieden: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/StuRaGo-Entwurf_Aktuell.pdf
- Übergangsregelung für von der FSK gewählte Vertreter*innen in Ausschüssen etc? Es wäre sicherlich sinnvoller, das Stück für Stück in StuRa-Mandate zu überführen, bzw. erstmal personelle Konstanz zu wahren (für die Gremien/Ausschüsse, bei denen es überhaupt relevant ist.)
- Zu den QuaSiMi: Die Sitzungen der QuaSiMi fallen in einen Zeitraum, in dem es die FSK wohl nicht mehr gibt, es wird aber noch nach FSK-Mandat abgestimmt. Auch hier wäre vielleicht eine Übergangslösung sinnvoll.
- Verfasste Studischaft in Bayern fordern/fördern.
Wahlausschuss: Sebastian,
Im Anschluss
Konsituierung des Vorstands
Schliko-Konstituierung
Refkonfkonstituierung
=> Öffentlichkeit?
Dezember
Haushalt
Beitrag
Wahlordnung
Januar
Besprechung und Verabschiedung einer Wahlordnung (schwierig, sollte vielleicht an den Schluss. Denn wenn die bereits verabschiedet ist, wenn wir die SchliKo wählen, müssen wir nach ihr vorgehen. D.h. wir bräuchten vorher den Wahlausschuss (Aufwand), der müsste schnell noch Stimmzettel machen (Aufwand) usw.
Wahlvorschläge
Beschlussfähigkeit der besetzten Referate
Wahltool
Liste von Nordhochschulen und deren Beiträgen
Vorlagen
Wahlausschuss
Schlichtungskommission:
Martin Wagner, Louis Reiss, Felix Pavlovski, Harald Nikolaus, David Beyer
Katharina Peters, Anna Breu, Marlina Hoffmann, Carolin Ott, Lena Renkenberger, Lena Hechler, Lisa-Marie Zoller
Sarah Essel,
VASUH
Mandatierung übergeben
Was brauchen wir unbedingt
Finanzen
(Ökologiereferat)
EDV
Außen
Studienreform und hochschulpolitische Entwicklung
Was brauchen wir vorerst nicht
Öffentlichkeit
Kultur und Sport
Antidiskriminierung
Politische Bildung
Orientierungsreferat
Sitzungsleitung
1.1 Raum
ist überraschenderweise doch ein Problem. Wir sind dran
1.2 Einschlägige Paragraphen
1.2.1 Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)
(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.
1.2.2 StuRa-Organisationssatzung
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/organisationssatzung_vs_2013-05-31.pdf
Ladungsfrist:
- keine Regelung zur Ladungsfrist (soll in Geschäftsordnung geregelt werden)
Zentrale Organe:
§ 3 Organe der Studierendenschaft
(1) Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind:
1 Der Studierendenrat (StuRa) als legislatives Organ
2 Die Schlichtungskommission (SchliKo)
3 Die Referatekonferenz (RefKonf) als exekutives Organ
1.2.3 Verfahrensordnung der Uni Heidelberg
§ 2 Einberufung der Sitzungen
(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.
2 weitere Sitzungen:
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf